Stornohaftung nach Kündigung beim Arbeitgeber?

Hallo, hab da eine Frage:

jemand arbeitet bei einer Bank. Die erhalten geringfügige Provisionen für die Lebens- Bzw. Rentenversicherungen. Jetzt ist die Frage: wenn man kündigt bzw. gekündigt wird, haftet man auch danach noch für die Verträge wenn die in Storno gehen oder erlischt die Haftung mit dem ausscheiden aus dem Unternehmen? bei Selbstständigen ist die Stornohaftung ca. 3-5 Jahre, aber als Arbeitnehmer müsste man doch über den Arbeitgeber abgesichert sein oder nicht? Die können einen nach dem Ausscheiden doch nicht mehr in Haftung nehmen. Oder doch?
Woanders steht geschrieben, dass man haftet wenn der Vertrag von vornherein nichtig ist. Was heisst das? Wenn man heute kündigt, bis ende des Monats noch 2 Verträge macht, nächsten Monat seine Provision bekommt und der Kunde einen Monat später kündigt. Kann doch ich nichts dafür wenn der das macht. Muss das irgendwo geschrieben stehen in den Betriebsvereinbarungen?

Hallo,

auch Angestellte haben bei Provisionszahlungen eine Stornohaftung von 3 - 5 Jahren. Das findet man auch in den Provisionsvereinbarungen.

Gruß Merger