Stornohaftung Versicherung ehem. Sparkassenmitarb?

Hallo,

ich bin ein ehem. Firmenkundenbetreuer einer Sparkasse. Vor einem Jahr habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt. Plötzlich habe ich ein Schreiben mit einer Rückforderung von Provisionen im Rahmen der Stornohaftung in Höhe eines vierstelligen Betrages erhalten. Dazu hat man mir gesammelt für das gesamte letzte Jahr Provisionsberechnungsnachweise (3 Stück, zwei Rückrechnungen und eine lfd. Prov., die ich sonst wahrscheinlich nie gesehen hätte - hat bisher noch kein ehem. Kollege bekommen) geschickt, die an mich adressiert sind, mir aber erst jetzt zugehen. Die Stornos sind über das ganze Jahr verteilt.

Nun habe ich aber ein fixes Arbeitseinkommen gehabt. Lediglich für Bausparverträge und Versicherungen habe ich zusätzlich anteilig (Teil Spk., Teil ich) Provisionen erhalten, die über meine ganz normale Gehaltsabrechnungen gezogen wurden. Zusätzlich habe ich die Provisionsabrechnung von der Versichung nach Hause geschickt bekommen. Einen Vertrag mit der Versicherung habe ich nicht. Auch habe ich nie eine Belehrung über meine Stornohaftung bekommen. Es wurde mir auch nicht mitgeteilt, dass eine Stornierung durch den Kunden droht. Ich kann und darf ja auch gar nicht mehr auf den Kunden zugreifen, da er Kunde der Sparkasse ist und damit einen neuen Berater hat…

Ist das Rechtens??

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

was steht denn zu dem thema in deinem arbeitsvertrag?

du hast 2 mal die gleiche anfrage gestellt…

nein, es sei denn die stornohaftung war vertraglich vereinbart oder üblich.

was steht denn zu dem thema in deinem arbeitsvertrag?

also in meinem arbeitsvertrag steht zu dem thema gar nichts. lediglich mein gehalt, kündigungsfristen. zu provisionen etc. gibt es keinerlei angaben.

nein, es sei denn die stornohaftung war vertraglich vereinbart
oder üblich.

also eine stornohaftung war mit mir persönlich nicht vertraglich vereinbart. die spk hat einen vertrag mit der versicherung. ich habe aber zusätzlich automatisch bei meinem ersten abschluss eine vermittlernummer bekommen. üblich? hmm, üblich war und ist es durchaus gewesen, wenn man einen abschluss getätigt hat und dieser nachträglich storniert wurde. hatte ich in 5-6 jahren vielleicht 1 bis 2 mal. wurde dann jedoch auf dem konto „gehalten“ und mit neuen abschlüssen verrechnet. eine aufforderung zur zahlung gab es jedoch nie. die spk und nicht die versicherung verlangt übrigens die zahlung… diese hat bei der damaligen zahlung auch ganz normal sozialversicherungsbeiträge etc. abgeführt…

du hast 2 mal die gleiche anfrage gestellt…

sorry, beim abschicken der nachricht kam eine fehlermeldung… dann habe ich es erneut versucht. offensichtlich hatte es aber doch geklappt.

ok, dann wird es schon kritscher. in dem fall wäre ja auch eine stornorückzahlung an die spk üblich. das müsste jetzt aber rechtlich abgesichert werden. ich empfehle einen anwalt oder die rechtschutzversicherung anzurufen. wahrscheinlich ist der zeitpunkt des storno ausschlaggebend: wurde noch während bestehens des arbeitsverhältnisses storniert, ist die rückzahlungsforderung vermutlich korrekt, nach aufhebung des vertrages nicht mehr.

also die stornos erfolgten alle nach meinem ausscheiden aus der spk. vorher hätte ich es ja noch verstanden. aber danach wusste ich ja lange nichts von den stornos und ich hatte ja auch keinen einfluss auf die nachfolgende gute oder auch weniger gute beratung durch meine nachfolger…

also ich werde mich wohl mit meinem anwalt hierzu besprechen. auch wenn das nach mehr als einem jahr nach meinem ausscheiden bei der spk. (übrigens im guten) echt ärgerlich ist.

vielen dank für die hilfe!

dass man als arbeitnehmer für schaden, den man verursacht hat schadensersatz leisten muss ist selbstverständlich. mir ist nur nicht klar in wie weit in deinem konkreten fall die vorwerfbarkeit gegeben ist. vorsatz oder fahrlässigkeit kann ich bei dir beim besten willen nicht erkennen. auch in deinem arbeitsvertrag ist eine rückzahlungspflicht für den eingetretenen fall nicht gegeben. ich würde an deiner stelle einen anwalt für arbeitsrecht aufsuchen.

ja, das werde ich wohl tun. ist halt einfach ärgerlich, dass man sich nach der inzwischen vergangenen zeit mit seinem exarbeitgeber auseinandersetzen muss…

vielen dank nochmal!

Hallo,
im Prinzip kann so etwas erlaubt sein. Es kommt aber darauf an, was in der Provisionsvereinbarung drin steht. Hier könnte die Sparkasse eine Stornohaftung reinschreiben. Meiner Meinung nach müßte sowas immer einzelvertraglich geregelt sein, ob es auch über eine Betriebsvereinbarung geht, wäre eine Frage für´s Arbeitsrecht.

Eine Provisionsabrechnung direkt von der Versicherung deutet darauf hin, dass es auch dort direkt eine Provisionsvereinbarung geben müßte.

Kurz: Möglich und rechtens ist sowas, aber irgendwo muss das festgelegt sein,

Andreas

Hallo auch!

An dieser Stelle gibt es eigentlich nur den Rat, in den jeweiligen Teil des Arbeitsvertrages zu sehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier Provisionen ohne einen geregelten Provisionsvertrag ausgezahlt werden. Ggf. steht hier ein entsprechender Passus im eigentlichen Arbeitsvertrag. Wenn hier eine entsprechende Vereinbarung besteht, sollten auch die Regelungen zu stornierten Verträgen zu finden sein.

Weiter ist es dem Grunde nach korrekt, dass nicht verdiente Provisionen zurückgefordert werden. Hier gibt es dann unterschiedliche Durchführungswege: Der eine ist der von Ihnen beschriebene: sammeln bis zum Jahresende und zurückfordern.

Der faire Weg wäre derjenige gewesen, Ihnen die Möglichkeit der Rückgewinnung der stornierten Verträge zu geben respektive bei entstehen des Saldo´s sofort den offenen Betrag einzufordern. Unser Unternehmen handhabt dies zum Beispiel so.

Sofern Sie in Ihren Verträgen hierzu nichts finden, widersprechen Sie vorsorglich der Provisionsabrechnung und fordern die Gegenseite auf, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass Sie gem. Vertrag für die Verträge noch haften. Lassen Sie sich auch dann den Vertragsteil vorlegen, den diese Regelung betrifft.

Da diese Dinge erfahrungsgemäß immer viel Ärger mit sich bringen, empfehle ich Ihnen zudem noch, sich bereits jetzt auf die Suche nach einem entsprechenden Anwalt zu machen.

Sofern noch weitere Fragen sind, fragen :wink:

Besten Gruß
Chris

Hallo,
also ich kann nur von mir berichten; ich bin Angestellter in einem Versicherungsunternehmen und habe Provisionsvereinbarungen bekommen, wenn ich Verträge abschließe, und da ist auch die Stornohaftung geregelt. Die gilt für mich, wenn ich Verträge vermittle.
Du solltest wirklich ganz genau deinen Arbeitsvertrag lesen und Dich evtl. dann auch von einem Anwalt beraten lassen - hoffentlich hast Du einen Rechtsschutz für Dich selbst.
Gruß
Joahcim

Hallo,

wenn in Deinem Arbeitsvertrag bei der SV Versicherung die Provisionsvergütung und die Stornohaftung vereinbart wurde ist dies rechtens.

Meist wird die Stornohaftung auf 3 oder 5 Jahre ausgesetzt.

Bei 3 Jahren Stornohaftung bekommst Du natürlich auch weniger Provision, da Du ja nicht solange in der Haftungszeit bist.

Wenn Du bei Deinem Austritt aus der SV einen Abkommensvertrag unterschrieben hast, dass Du keine Kunden der SV angehst, darfst Du dies auch nicht machen.

Das heißt nicht das andere dort nicht hingehen dürfen, Du weißt was ich meine.

Wenn Du noch fragen hast, gerne fragen.

Liebe Grüße

Florian

Sorry, ich bekam erst heute deine Anfrage.

Also, zuerst mußt du ja mal einen - von dir UND der Gesellschaft - unterschriebenen Vermittlervertrag nach § xx mit einer bestimmten Versicherung haben und DAZU zwingend notwendig eine Provisionstabelle (für alle Sparten - LV, KV, Sach, BU, Unfall, HR, PHV usw. - aus der die jeweilige Provision UND die jeweilige Stornohaftungszeit hervorgeht,- sonst gibt es zwischen
dir und einer Versicherung KEINEN gültigen Vertrag und demnach auch KEINE Stornohaftung! Bitte schau aber mal nach, ob dieser eigentlich selbständige Vertrag vielleicht in deinem Arbeitsvertrag mit der Sparkasse integriert ist - was man sicher anfechten könnte. WER hat dich im Versicherungsbereich ausgebildet? Sobald für einen von dir vermittelten Vertrag eine Stornogefahr besteht (also, wenn der Kunde nur 1 Monatsbeitrag nicht bezahlt!) ist es üblich, dass der Vermittler eine entsprechende Nachricht bekommt, um den Vertrag „zu retten“! - natürlich nur, wenn du noch dort arbeitest. Auf jeden Fall muss dir JEDER einzelne Vertrag, für den die jetzt die Provision zurück haben wollen und dessen STORNIERUNG belegt werden. TIP: Wenn ein Vertrag z.B. schon 2-3 Jahre gelaufen ist, dann ist auch nur ca. 50% der erhaltenen Provision zurück zu zahlen!!! Hoffe ein wenig geholfen zu haben. Wenn noch was ist … bitte melden. Gruß Bernd