Stornokosten für geschlossenes Hotel?

hallo zusammen,

wir haben zu zwölft einen kurzurlaub auf mallorca gebucht. wir wollten von donnerstag bis sonntag mal ein bischen feiern.
die kosten betrugen ca. 250 euro pro person.
jetzt hat uns das reisebüro letzte woche mitgeteilt, dass das hotel welches wir gebucht hatten, geschlossen wurde. als alternative wurden uns hotels angeboten, die ca. 60-100 euro teurer waren. da uns 310 euro für vier tage dann doch etwas zu teuer waren beschlossen wir den urlaub abzusagen.
jetzt möchte das reisebüro eine stornogebühr von 63 euro (50 euro flug / 13 euro hotel).
darf das reisebüro in diesem fall überhaupt eine stornogebühr erheben?

Hi,

da wären einige Dinge vorab zu klären:

Wurden Flug und Hotel bei ein- und demselben Reiseveranstalter gebucht oder sind das zwei unabhängige Leistungen?

Habt Ihr eine Reiseanmeldung unterschrieben und eine Reisebestätigung erhalten? Wenn ja, wurden die Flug- und Hotelleistungen auf ein- und derselben Anmeldung und Bestätigung erfasst und habt Ihr dafür separate Preise oder Einzelpreise bekommen?

Wann ist der Abflug?

Ist der genannte Preis von € 250,-- bzw. € 310,–/Person inkl. Flug?

Als erstes muß geklärt werden, ob es sich bei Eurer Reise um eine Pauschalreise oder um einzeln gebuchte Leistungen handelt. Bei einer Pauschalreise ist die Sache klar m.W. klar:

Grundsätzlich ist es so, dass der REISEVERANSTALTER (das Reisebüro kann Vermittler oder Veranstalter sein, das wäre anhand o.a. Fragen zu klären) bei einer Leistungsänderung, die er selbst verschuldet, eine kostenlose Stornierung anbieten muß (hierzu wären AGB´s nicht schlecht).

Wenn wir als beispiel mal die AGB´s der TUI angucken:

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6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

6.3.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
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http://www.tui.de/TUI/Reisen;TUISession=CRGGpPSq2K9Q…

Anders sieht die Sache aus, wenn Ihr Bausteine gebucht habt. Dann trifft zwar die obige Klausel auf den Hotelvertrag weiterhin zu. Der Fluggesellschaft ist es aber egal da Ihr mit ihr lediglich einen Beförderungsvertrag, unabhängig von einer Übernachtung, geschlossen habt. Diesen Sachverhalt sollte man aber sehr genau klären da sich da die Rechtssprechung selbst nicht sooo ganz sicher ist.

Aber vielleicht gibst Du mal kurz Antwort auf o.a. Fragen. Dann lässt sich das klarer sehen.

bye
Rolf

danke
danke für die schnelle antwort.

ich habe den vertrag nicht abgeschlossen, ich bin nur jemand der mitgefahren wäre. sobald ich die nötigen informationen bekommen habe, werde ich mich noch einmal per email mit dir in verbindung setzen.