Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
letztes Jahr bei ITS gebuchte Urlaubsreise wurde aufgrund einer Erkrankung vorzeitig (mehr als 2 Monate vor Reisebeginn) storniert.
ITS hat dafür 25 % Stornogebühren berechnet.
Lat Stiftung Warentest gibt es jetzt dazu ein neues Urteil vom Amtsgereicht Hannover.
Die Stiftung Warentest schreibt dazu in der aktuellen Finanztest Ausgabe folgendes.:
„Pauschalreise: Stornogebühr zu hoch
Finanztest 06/2012
Veranstalter von Flugpauschalreisen dürfen maximal eine Stornopauschale von 20 Prozent für den Fall festsetzen, dass Kunden bis zum 31. Tag vor der Reise absagen. Die Klausel der Tui Deutschland GmbH, wonach 25 Prozent zu zahlen sind, ist unwirksam (Amtsgericht Hannover, Az. 450 C 9763/11).“
Von ITS die laut Finanztest zuviel bezahlten 5 % Stornogebür zurückgefordert.
ITS lehnt aber jegliche Erstattung ab, weil die AGB mit 25% ja vorab akzeptiert wurden.
Wie schätzen Sie die Sachlage ein? Hat mann durch das Gerichtsurteil einen Anspruch auf Erstattung? Loht da eine Klage?