Stornokosten?

Angenommen, ein Kunde beauftragt ein Unternehmen eine Bestimmte Leistung zu erbringen (egal ob Renovierung, Autoreparatur oder sonstiges). Der Auftragnehmer hat dafür schon die Ware bestellt. Der Termin steht aber nicht immer bei der Auftragserteilung fest. Es wird oft im nachhinein gelärt.
Auftragserteilung erfolgt entwerder schriftlich mit Unterschrift, per Email, Fax oder auch müdlich per Telefon.

Der Kunde storniert nach kurzer Zeit den Auftrag. Welchen Weg muss man gehen um seine Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen? Reciht zu Beginn ein freundliches Schreiben mit beiliegender Stornorechnung oder Rechnung üner Aufwandspauschale? Welche Bezeichung auf der Rechnung und vorgehensweise ist dann üblich?

p.s. da die Frage bestimmt kommen wird: bei der telefonischen Auftragsannahme ist die Beweislast natürlich kaum vorhanden. Allerdings wird das Gespräch entweder aufgenommen oder so viele Infos verlangt, dass man dadurch auch beweisen kann, dass diese Infos auch nur vom Auftraggeber stammen konnten. Bei Grösseren Aufträgen geht aber auch hier nichts ohne Anzahlung.

Danke!

Ich hätte nicht gedacht, dass dieser Fall so speziell ist :frowning:. Gibt es wirklch niemand der etwas dazu schreiben kann?

Hallo,

Der Kunde storniert nach kurzer Zeit den Auftrag. Welchen Weg
muss man gehen um seine Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu
stellen? Reicht zu Beginn ein freundliches Schreiben mit
beiliegender Stornorechnung oder Rechnung über
Aufwandspauschale?

Ja. Aufwandspauschale ist allerdings ungünstig, da eine solche vermutlich nicht vereinbart ist und daher gegebenenfalls detailliert nachgewiesen werden muss. Genau betrachtet kann man den vollen Auftragsbetrag abzgl. ersparter Aufwendungen abrechnen. Ersparte Aufwendungen wären z.B. die Montagezeiten und weiteres, nicht bestelltes Material.

Welche Bezeichung auf der Rechnung und
vorgehensweise ist dann üblich?

„Rechnung“.

p.s. da die Frage bestimmt kommen wird: bei der telefonischen
Auftragsannahme ist die Beweislast natürlich kaum vorhanden.

Man sollte immer schriftlich den Auftrag bestätigen.

Franz

Danke für die Auskunft

Welche Bezeichung auf der Rechnung und
vorgehensweise ist dann üblich?

„Rechnung“.

ja, aber welche Positionen sollen aufgelistet werden? schrebit man z.B. „Stornkosten zu r-nr 1234 oder zur Auftragsnr. 54321“ ohne weitere Auflistung oder listet man ganz normal die Positionenn auf die in der Normalen Rechnung auch gewesen wären ohne drauf hinweisen zu müssen, dass es eine Stornorechnung ist?