Meine Freundin und ich haben letztes Jahr einen Flug nach Australien gebucht.
Da sie aber noch eine wichtige Klausur schreiben mußte, hing der Urlaub von dem Ergebnis ab, weil die Nachklausur direkt nach unserer geplanten Rückkehr stattfand und sie deshalb in der Reisezeit hätte lernen müssen.
Um dieses Risiko abzusichern, schlossen wir für uns beide jeweils eine Stornokostenversicherung ab. Der Reisebüromensch sagte, daß sei kein Problem.
Gesagt, getan. Nun mußte meine Freundin leider zum zweiten Termin die Klausur schreiben und wir haben die Reise stroniert. Stornokosten pro Person: 200,00 DM.
Die Versicherung lehnte nun die Regulierung ab mit der Begründung, daß die zweite Klausur nicht in der Reisezeit liegt. Daß meine Freundin dafür lernen muß, ist kein versicherbares Risiko. Kann ich sogar nachvollziehen, aber
für mich ist ja der Fall eingetreten, daß ich wegen Verhinderung des Reisepartners nicht fliegen konnte.Von mir nicht zu vertreten, oder ?
Kann die Versicherung sich auch wegen meines Schadens querstellen oder haben wir Aussicht wenigstens die Stornokosten für meinen Anteil der Reise zurückzuerhalten? Gibt es da Urteile o.ä.? Wer kann uns helfen?
nach meinem Kenntnisstand zahlt die Versicherung nur bei unerwarteter schwerer Krankheit oder Unfall der Versicherten oder den nahen Angehörigen. Ausserdem noch bei einigen Sonderfällen wie Arbeitslosigkeit, erhalt von Arbeit wenn die Reise wärend A-Losigkeit gebucht wurde und bei sog. Schaden am Eigentum (Hausbrand o.ä.).
Versichert bist Du mit Deiner Freundin auf einer Versicherungspolice. Wenn kein Versicherungsfall besteht was in Eurem fall imho der Fall ist dann seit Ihr auch beide nicht versichert…
Um dieses Risiko abzusichern, schlossen wir für uns beide
jeweils eine Stornokostenversicherung ab. Der Reisebüromensch
sagte, daß sei kein Problem.
Hallo Marcel,
wenn Ihr dem Reisebüromenschen tatsächlich die gleiche Geschichte erzählt habt wie Du sie hier beschreibst, und dieser Euch daraufhin mit der Bemerkung „Kein Problem“ seine Versicherung verkauft, solltet Ihr Euch das Geld eigentlich im Reisebüro zurückholen.
Der Mann (die Frau) scheint ein arglistiger Betrüger zu sein.
bei welcher Versicherung habt ihr abgeschlossen?
Nur die ISIS (eine Studentenvers.) hat meines Wissens so eine Klausel wg. Prüfungen. Bei den anderen geht es gar nicht.
Aber wenn der Reisebüromitarbeiter als sog. Erfüllungsgehilfe der Versicherung euch diese Zusage gegeben hat, muss er eigentlich im Zweifel dafür gerade stehen. Aber es wird wahrscheinlich ohne Einschaltung eines Anwalts nichts laufen.
Gruß
Michael
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