Stornoschutz für Versicherungsvermittler

Mahlzeit!
Hat jemand Erfahrung mit der Behandlung von Versicherungsvertragsstornos? Nehmen wir an, man hat als angestellter Vermittler einen Vertrag in 2010 vermittelt, dieser wird nach einem Jahr wieder gekündigt. Nun ist der Vermittler aber nicht mehr für das Unternehmen tätig. Bekommt der dann einen Brief vom Unternehmen, dass er die Provision zurückzahlen muss, oder wird das dann im Unternehmen ausgebucht und der Vermittler muss nix zurückzahlen?!
Ich bin zwar selber Versicherungskaufmann, habe aber damit gar keine Berührungspunkte.

Danke für eure Antworten!

Auch ein nettes Hallo,

Mahlzeit!
Hat jemand Erfahrung mit der Behandlung von
Versicherungsvertragsstornos? Nehmen wir an, man hat als
angestellter Vermittler einen Vertrag in 2010 vermittelt,
dieser wird nach einem Jahr wieder gekündigt.

WEnn es für diesen vermittelten Vertrag eine Provision gab, ist diese dann anteilig zurück zu zahlen, gab es dafür keine Provision, ist nichts zu erstatten.

Nun ist der

Vermittler aber nicht mehr für das Unternehmen tätig. Bekommt
der dann einen Brief vom Unternehmen, dass er die Provision
zurückzahlen muss,

Wenn er dafür eine Prov. erhielt ja, wenn dafür keine separate Provision es gab nein, einfach in die Gehaltsabrechnung des damaligen Monates schauen.

oder wird das dann im Unternehmen

ausgebucht und der Vermittler muss nix zurückzahlen?!

Wie oben.

Ich bin zwar selber Versicherungskaufmann, habe aber damit gar
keine Berührungspunkte.

Schönen Tag noch und sonnige Ostern.

Es kommt darauf an
Hi!

Das hängt von Details ab.
Ohne zu wissen, was genau zum Thema Provisionen vereinbart ist, ob eine Ausschlussfrist vertraglich vereinbart ist, unter welchen Umständen genau der Vertrag storniert wurde und wie genau der Arbeitsvertrag beendet wurde, kann man schlicht keine Aussage treffen.

Den pauschal falschen Mist, den Dir hier ein „man nehme an“ präsentiert hat, kannst Du zumindest getrost vergessen.

VG
Guido

Hat jemand Erfahrung mit der Behandlung von Versicherungsvertragsstornos?

Ja.

Nehmen wir an, man hat als angestellter Vermittler einen Vertrag in 2010 vermittelt,
dieser wird nach einem Jahr wieder gekündigt. Nun ist der
Vermittler aber nicht mehr für das Unternehmen tätig.

Dafür wird i.d.R. beim Arbeitgeber eine Stronoserserve gebildet, von der diese Beträge zurückgebucht werden. Sind alle vermittelten Veträge aus der Haftung, wird die verbleibende Stornoreserve ausgezahlt.

Ob das bei dem hier in Frage stehenden Unternehmen auch so gehandhabt wird, kann ich naturgemäß nicht sagen.

Hi!

Das hängt von Details ab.
Ohne zu wissen, was genau zum Thema Provisionen vereinbart
ist, ob eine Ausschlussfrist vertraglich vereinbart ist, unter
welchen Umständen genau der Vertrag storniert wurde und wie
genau der Arbeitsvertrag beendet wurde, kann man schlicht
keine Aussage treffen.

Den pauschal falschen Mist, den Dir hier ein „man nehme an“
präsentiert hat, kannst Du zumindest getrost vergessen.

Seit wann muss ein Angestellter eine Provision zurück bezahlen, wenn er für einen Vertrag keine Provision bekommen hat? Wohl nur bei DIR!

Es gibt Versicherungsverhältnisse, da wird für einen vermittelten Kunden keine einzelne Provision bezahlt und WENN FÜR EINEN KUNDEN KEINE PROVISION BEZAHLT WURDE, MUSS AUCH KEINE ZURÜCKGEZAHLT WERDEN. ALSO SCHAUT MAN IN DIE ABRECHNUNGEN, UND WENN DA NICHTS STEHT, GIBT ES KEINE RÜCKFORDERUNG!
Der Poster hat ja nicht behauptet, dass er Außendienstler ist, vielleicht ist er Innendienstler und hat zufällig einen Abschluß vermittelt?

Und dann halt Dich mal an die Netiquette oder ist das Niveau zu hoch für Dich? ;–((

Bullshit
Das ist, wie alles von Dir, falsch

1 Like

Hallo,

Nordlicht hat schon einiges dazu gesagt, nur noch ergänzend angemerkt:

Bekommt der dann einen Brief vom Unternehmen, dass er die Provision
zurückzahlen muss, oder wird das dann im Unternehmen
ausgebucht und der Vermittler muss nix zurückzahlen?!

Wenn der Vermittler Provision erhalten hat, muß er sie auch anteilig zurück zahlen.
Ist das Stornoreservekonto leer, wird auch Post kommen, denn das Unternehmen ist in „Vorkasse“ gegangen und möchte dies Geld wieder zurück.

Manchmal gibt es aber für angestellte Vermittler ne „Provision“ pro vermittelten Vertrag (z.B. nen Tankgutschein).
Dieser wäre dann nicht zurückzahlbar (mit kleinen Ausnahmen).

VG René