Stoß- und Längsfugen im Parkett

Wie breit dürfen Stoß- und Längsfugen im Fertigparkett sein, und mit welcher Häufigkeit dürfen sie auftreten?

Habe mehrere auffällige Fugen (5) mit unterschiedlicher Breite (bis zu 0,3 mm) im Parkett. Das Parkett knarrt an einer dieser Stellen.
Das Parkett wurde vom Fachmann verlegt.

Insbesondere ist der optische Eindruck nicht sehr schön.
Können die Fugen nachträglich geschlossen oder verkleinert werden?

Hallo Fragesteller oder Fragestellerin,
Du stehst im Bus, ein Passagier steigt ein, rempelt Dich rüde an und geht wortlos weiter, während Du Dich noch wie ein Kreisel drehst. Sein Ziel erreicht, er ist im Bus!
So ähnlich zumindest stimmt es ein, wenn Beiträge weder ein freundliches Anfangs-„Hallo“ noch einen Gruß am Ende aufweisen. Rüde wirkt es halt; die anderen haben Dir zu antworten, wenn Du die Hand hebst (scherzhaft gemeint und stark überzogen, sicherlich!)
-.-
Dennoch antworte ich dennoch gerne auf Deine Frage wie folgt:
Eine mögliche Fugenbildung kommt auf die Verlegeart des Parketts (schwimmend oder verklebt), die Holzart („nervöses“ Holz) und auch auf das Verlegesystem an (z.B. Click-System, Mosaikparkettwürfel, Lam-Parkett, verleimtes Mehrschichtparkett).
Soweit es sich um ein leimloses Click-System handelt, von welchem Du berichtest, sind überhaupt keine Fugen zulässig. Weder bei Mehrschichtparkett noch bei Laminatfußböden!
Fugen dürfen sich auch nicht bilden, da dies ansonsten ein sicheres Zeichen dafür ist, dass die Verriegelung zwischen den Elementen als formschlüssige Verbindung versagt hat.
Ansonsten (bei verklebtem Parkett) sind Fugen bis 0,3mm nicht zu beanstanden, bei Fußbodenheizung maximal 0,8mm.
Fugen > 1,2mm sind bei allen Fußbodenaufbauten nicht akzeptabel!

Die Knarrgeräusche sind ein Zeichen dafür, dass es genauso ist, wie ich es beschrieb. Die Fräsung (Nut/Feder) ist -aus welchen Gründen auch immer- geöffnet oder „ausgeleiert“, so dass sich die ursprünglich auf 1/100-el passgenaue Verriegelung nun selbständig macht, also eine Bewegung zulässt. Das darf nicht, fachtechnisch könnte es sich um einen Mangel am eingesetzten Material handeln.
Viele Flächen habe ich aus gerade diesem Grund wieder herausnehmen und neu verlegen lassen, weil eben die damalige Geräuschentwicklung (Knarren, Knacken, Knarzen beim Begehen) für den Bauherrn nicht akzeptabel und der Mangel am Material hier eindeutig war.
-.-.-.-
In der Hoffnung, mit ausreichend Information gedient zu haben: Klaus

Guten Tag,

hallo liebe Experten,

sorry, für meinen unhöflichen Einstieg, kommt nicht wieder vor! Vielen Dank für die Anwort. Das hilft mir schon mal weiter.

Die Baufirma erklärt mir nun, dass sich die Fugenbildung im Parkett (Click-Parkett aus Buche auf Fußbodenheizung) innerhalb der Toleranzen der DIN EN 13489 bewege, wonach eine Fugenbildung von bis zu 0,2mm zulässig sei. Und droht schon mal mit gerichtlichen Schritten, da noch ein Restbetrag offen ist, den ich erst zahlen möchte, wenn dieser Mangel behoben ist.

Pikant ist, dass die Fugen und Geräusch nur im EG auftreten, im DG habe ich weder Fugen noch Knarrgeräusche. Hier wurde das Click-Parkett (Hevea auf Fußbodenheizung) nicht von der Baufirma verlegt, da die Holzart nicht im Angebot war.

Ist die von der Firma angeführte Toleranz der DIN EN 13489 evtl. auch bei Click-Parkett anwendbar oder ist das nur ein Versuch?

Schon jetzt vielen Dank für die Mühe!

Grüße
dagmar1

Hallo Dagmar,
Dein „unhöflicher Einstieg“ sei Dir (zumindest von einer Seite) verziehen!
Das, was hier von Deiner Baufirma aufgeführt wird, ist ein wenig differenzierter zu sehen.
Die DIN EN 13489 „Holzfußböden - Mehrschichtparkettelemente“ ist ein Regelwerk für Mehrschichtparkett im Anlieferungszustand. Es sind quasi die Anforderungen, die ein unverlegtes Parkettelement erfüllen muss.
Für verlegte Elemente gilt diese Norm ebenfalls, doch nur bedingt.
Grundsätzlich ist es richtig, dass die 0,2mm Fugenbreite bei Parkett keinen Mangel darstellen. Fugen gehören zu Parkett wie das Gebetbuch zum Pastor oder Pfarrer.
Aber!
Es gilt nur, wenn die Verriegelung noch funktioniert. Und bei leimlosen Elementen kann sich bei ordnungsgemäßer Verriegelung keine Fuge bilden!
Dann das Knarren. Sicher gehört es ebenfalls zu massiven Holzdielenböden. Aber eben nicht zu Mehrschichtparkett.
Knarren hat seine Ursache(n). Und wenn es störend ist, liegt bereits durch das Produkthaftungsgesetz gestützt ein Mangel vor, weil eben vergleichbare Produkte nicht knarren - und Du als unbedarfte Bauherrin nicht davon ausgehen musstest, dass eben das bei Dir verlegte Parkett zu diesen Störgeräuschen beim Begehen neigt (gilt übrigens auch bei lautem Entspannungsknallen zu nächtlicher Stunde; alles erlebt!)
-.-.-
Dedeutet: hier wird mit zutreffenden Aspekten, doch mit Halbwahrheiten gearbeitet.
Es ist ein klassischer Fall für einen Parkettsachverständigen! Denn das Bauunternehmen wird sich durch einen technischen Laien erfahrungsgemäß nicht beeindrucken und von seinen Vorurteilen abbringen lassen.
Ohne dass dies eine Rechtsberatung ist oder sein kann (dazu bin ich nicht befugt) kannst Du den „Dampf rauslassen“ und beruhigter in die Zukunft schauen, wenn
a) der Mangel schriftlich angezeigt wird und auf Nachbesserung gedrängt wird
b) der ausstehende Restbetrag auf ein separates (also noch von Dir anzulegendes) Konto eingezahlt wird
c) der Bauunternehmer auf letzteres hingewiesen und auf Klärung des Vorgangs gedrängt wird.
(so wirkt man insbesondere dem Eindruck -auch vor Gericht, soweit es dahin führen sollte- entgegen: die will nur nicht zahlen…)
-.-.-
Ich hoffe, einen gedanklichen Impuls gegeben zu haben: Klaus