Hallo!
Ich habe heute beim Einparken eine Stoßstange beim vorsichtigen Zurückschieben (also können nicht mehr als 5 km/h gewesen sein) angefahren. Bin dann sofort wieder nach vorne gefahren und ausgestiegen. Da hab ich dann gesehen, dass mein Auto zwar gar nichts hatte, beim anderen aber die Stoßstange über die komplette Länge eingedrückt war und dass auch die Motorhaube herausgedrückt war. Nun wollte ich fragen, ob es bei einer so geringen Geschwindigkeit überhaupt möglich sein kann, dass so ein Schaden entsteht.
Die Eindrücke an der Stoßstange waren spitz (also wie wenn gegen eine Eisenstange gefahren ist), meine Stoßstange ist jedoch abgerundet.
Leider hab ich mir das Auto vor dem Unfall nicht genau betrachtet, deswegen weiß ich nun nicht, ob ich den Schaden verursacht hab oder ob das Auto diesen Schaden schon vorher hatte. Ich hab zwar einen Zettel hinterlassen, bin aber nicht bereit die ganze Reparatur zu bezahlen, wenn sie gar nicht mein Verschulden war.
Nach Ihren Schilderungen kann der Schaden nicht von Ihnen kommen. Sollte an Sie eine Schadensforderung gerichtet werden, so hat ein Sachverständige abzuklären, ob der Schaden von Ihnen kommen kann. Wichtig ist auf jeden Fall eine sofortige Meldung an die eigene Versicherung mit der Befürchtung, dass Ihnen ein Fremdschaden untergejubelt werden könnte. Der Rest ist dann Versicherungsangelegenheit. Damit die Versicherung nicht bereitwillig bezahlt, braucht sie natürlich entsprechende Hinweise. Fotos währen gut!
Hallo,
wenn sich die Geschichte so zugetragen hat, wie sie es beschreiben, halte ich eine deartige Beschädigung für eher unwahrscheinlich.
Sie haben aber von ihrer Seite aus das richtige getan und einen Zettel hinterlassen.
Sollte der Besitzer des anderen Fahrzeug einen in ihren Augen zu hohen Schadenersatz verlangen, solten sie sich Rat bei der Polizei einholen oder einen unabhängingen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragen. Holen sie sich darüber hinaus Rat bei ihrer eigenen Versicherung.
Guten Tag,
bei diesem Schaden ist es ratsam das Ganze von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Diese Sachverständigenprüfung wird höchstwahrscheinlich automatisch von Ihrer Versicherung eingeleitet, und zwar in dem Moment, wenn Sie bezweifeln, dass Sie diesen Schaden, in dem von Ihnen beschriebenen Umfang verursacht haben. Sie sollten angeben, dass Sie vermuten der Schaden beim Unfallgegner hätte schon bestanden.
Bei der polizeilichen Aufnahme sollten Sie alles so angeben, wie Sie es mir geschildert haben, speziell darauf hinweisen, dass Sie max. 5Km/h gefahren sind.
In der Hoffnung alles lässt sich problemlos regeln,
viele Grüße
Joachim
Moin Moin
Ich kann zwar keine Ferndiagnonse stellen, aber nach ihren Schilderungen,kann ich mir nicht vorstellen das der Schaden so groß ist.Ich schlage vor sie melden den Schaden ihrer Versicherung und teilen Ihre bedenken mit. Die werden dann einen Gutachter schicken, der der Sache nach geht.Denn spitze Eindrücke können nur entstehen wenn Sie den Wagen mit der Ecke angefahren hätten.
MfG Siemens