Stoßwellentherapie hilfreich bei degenerativen Sehnenveränderungen?

Hallo zusammen,

ist es belegt, dass Stoßwellentherapie bei degenerativen Sehnenveränderungen definitiv hilft?

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Bei meiner Achillessehne hat’s nicht geholfen. Mein Haxn ist aber auch kein allgemeingültiges Beispiel (und nebenbei wirkt nicht jede Therapie bei jedem)

Hallo,
ich weiß ja nicht, ob sich das in den letzten drei Jahren geändert hat, aber zu meiner aktiven Zeit war die Stoßwellentherapie (noch) keine Kassenleistung der GKV. - was ein Beweis dafür war/ist, dass die Therapie eben nicht definitiv hilft.
Gruß
Czauderna

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Hallo Günter,

die Beihilfe bezahlt auch nicht jeden Mist, aber Stoßwellentherapie bei bestimmten Erkrankungen (nicht grundsätzlich) zahlen sie schon, mir haben sie das bei meinem Fersensporn bezahlt, und toi toi toi, es hat auch geholfen.

Gruß
Christa

Hallo,
richtig, auch einige Privatversicherungen zahlen das. Ausnahmen bestätigen eben die Regel.
Gruss
Czauderna

Hallo,

zumindest bei 3 geprüften konkreten Anwendungen sieht der „IGeL-Monitor“ auch aktuell keinen Nutzen:
https://www.igel-monitor.de/igel-a-z.html

&tschüß
Wolfgang

Meiner Frau hat die (selbst bezahlte) Stoßwellentherapie bei Fersensporn geholfen.
Udo Becker

(Hervorhebung durch mich)

Wie habe ich das zu verstehen? Ich lese da:
DIE STOßWELLENTHERAPIE BEIM FERSENSCHMERZ IST KEINE IGEL MEHR. SEIT 1. JANUAR 2019 WERDEN DIE KOSTEN VON DEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ÜBERNOMMEN.

Vielleicht auch mal zu Ende lesen, was man verlinkt?

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Hallo Christa,
na ja, er hat geschrieben „… zumindest bei 3 geprüften…“, das schließt ja nun nicht aus, dass er nicht doch zu Ende gelesen hat. Ist doch aber auch egal, bei den Fersen ist die Therapie jetzt Kassenleistung seit 2019 - wieder etwas dazugelernt - die Entwicklung bleibt eben nicht stehen.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

wenn ich beim IGeL-Monitor schaue, werden nur die drei Anwendungen angezeigt, Tennisarm, Kalkschulter und Fersensporn (bzw. dort steht allgemein „bei Fersenschmerz“), und auf Fersensporn/Fersenschmerz trifft das nun mal nicht (mehr) zu.

Ja, allerdings ist das an Bedingungen geknüpft:
Die Betroffenen müssen mindestens seit einem halben Jahr wegen ihrer Fersenschmerzen in ihren Aktivitäten eingeschränkt gewesen sein. Zudem müssen bereits andere Maßnahmen versucht worden sein, wie beispielsweise konservative Therapieansätze, Dehnübungen und Schuheinlagen. Die Stoßwellentherapie dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie, für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin abrechnen und zwar pro Krankheitsepisode für jeden betroffenen Fuß bis zu dreimal, in maximal zwei aufeinanderfolgenden Quartalen.

Ich weiß nicht mehr, wieviele Sitzungen ich hatte, als die Beihilfe das bei mir bezahlt hat, aber ich dachte, es wären 6 gewesen und nicht nur 3.

Immerhin ist es ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, denke ich.

Viele Grüße
Christa