Guten morgen, Herr Meyer…
Ich würde meinen, dass ein Defekt der Lambdasonde von der
Garantie abgedeckt ist, denn der Händler muss auf alle Fälle 6
Monate voll gewährleisten.
Grüße,
Mathias
hallo , ich dachte das hier heißt „wer-weiss-was.de“ und nicht
„wer-glaubt-was-zu-wissen.de“ oder „ich-würde-meinen.de“ ?
Da mein Kommentar hierzu ausserhalb der Regelung der Nettiquette liegt, möchte ich Deine Phantasie bemühen und Dich bitten, ihn Dir einfach vorzustellen…
Erstens gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und
Gewährleistung
…welchen ich hier vor einigen Monaten bereits ausgiebigst erklärt habe, ich gehe davon aus, dass der Fragende sich im Archiv zunächst schlau gemacht hat.
und zweitens beträgt die Gewährleistungsfrist
bei Gebrauchtsachen mindestens 1 Jahr.
Das ist nicht ganz korrekt. Nach 6 Monaten tritt die sog. „Beweislastumkehr“ ein, d.h. nicht der Händler, sondern der Käufer muss beweisen, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Verkaufes vorhanden oder zu erwarten war.
Somit ist die, im Volksmund, „volle Gewährleistung“, nur während der ersten 6 Monate als solche zu verstehen.
Ganz nebenbei: es ist vollkommen unerheblich, ob ich nun genau weiss, dass ein Schaden an der Lambdasonde unter die normale Gewährleistung für Autos fällt. Vielmehr ist interessant, dass ich genau weiss, dass es sich hier zumindest lohnt zu versuchen, eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung zu erhalten.
Somit war Dein arroganter Kommentar vollkommen überflüssig und landet im Orkus meiner schlechten Erinnerungen.
Mit freundlichem Gruß und den besten Wünschen zur Genesung.
Mathias