Str. Erschließung

Gemeinde x hatt kein Geld mehr. Die Straße im Ort muß Gerichtet werden.
Gemeinde x fand ein Bebauungsplan von 1968. Auf grund dieses Bebauungsplan sollen nun die Anwohner die Str. bezahlen.
Der Bebauungsplan wäre ewig rechtskräftig.
Wie kann man dagegen vorgehen.

Hallo,

ein Bebauungsplan ist in der Tat rechtskräftig, so er nicht irgendwann geändert wurde oder für rechtswidrig erklärt wurde.

Die Kostenerstattung der Anlieger ergibt sich aus dem Kommunalabgabengesetz der Gemeinde. Dort sind die entsprechenden Voraussetzungen normiert.

Es ist ein legales Anliegen der Gemeinde, wenn sie Straßen saniert, hierfür auch die Anwohner hinzu zu ziehen. Insofern hängt die Rechtmäßigkeit der Maßnahme davon ab, ob die Kosten mit den entsprechenden Sanierungen übereinstimmen.

Hiergegen kann man sich wehren, indem man gegen den Zahlungsbescheid Widerspruch einlegt (uns dann ggf. klagt). Allerdings hat dies nur Sinn, wenn die Maßnahme auch rechtswidrig war. Dass man mit der Sanierung und der daraus folgenden Zahlungspflicht als solche nicht einverstanden ist, macht das Vorgehen allein jedoch noch nicht rechtswidrig.
Gruß
Dea

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