Straba fällt aus wegen Falschparker

Hallo,

habe gerade folgenden Bericht gelesen:
Straßenbahn den Weg versperrt
Am Dienstagabend kurz vor 19.00 Uhr stellte ein 48-jähriger Mannheimer unbekümmert seinen Kraftwagen am Ende der Mittelstraße ab und ging davon. Was ihm aber offensichtlich nicht aufgefallen war, war die Tatsache, dass sein Wagen im Schienenbereich stand und so an ein Durchkommen der dort verkehrenden Straßenbahn nicht mehr zu denken war. Die Bahn der Linie 2 musste notgedrungen den Schienenverkehr einstellen und hatte eine Ausfallzeit von fast zwei Stunden. Die eingesetzten Beamten ordneten das Abschleppen des Fahrzeugs an. Als dieses schon am Haken hing, kam der Fahrer hinzu. Jetzt muss er eine Verwarnung, die Ausfallzeit der Straßenbahn und die Kosten des Abschleppers zahlen.

Welche Ansprüche hat man eigentlich in so einem Fall als betroffener Fahrgast, der z. B. einen Anschlusszug (DB AG) verpasst, ein Konzert oder ganz einfach nun zu Fuss laufen muss (z. B. als Gebehinderter).

Welche Ansprüche hat man eigentlich in so einem Fall als
betroffener Fahrgast,

Wenn man einen Schaden erlitten hat, hier wären das in erster Linie Vermögensschäden, dann hat man einen Ersatzanspruch gegen den Schädiger. Der schaden muß aber tatsächlich entstanden sein und nachweisbar sein (z.B. Taxiquittung).

ganz einfach nun zu Fuss laufen muss (z. B. als Gebehinderter).

Das ist kein Vermögensschaden.