(Straf-)Versetzung Lehrer NRW

Hallo,

mich interessiert, was passieren muss, damit ein Lehrer zwangsweise an eine andere Schule versetzt wird, und vor allem, wer das im Zweifel entscheidet.
Kann eine Versetzung auch aufgrund eines bloßen Verdachtsmomentes erfolgen oder muss ein wie auch immer gearteter „Tatbestand“ (Schlagen von Schülern zum Beispiel, oder sonstwas) entweder zweifelsfrei nachgewiesen oder von betroffenen Lehrer zugegeben worden sein?
Kann ein Lehrer unter Umständen auch mit einer schwammigen Begründung wie „Unterrichtsmethoden decken sich nicht mit der Schulphilosophie“ oder so strafversetzt werden? Und welche Rolle kann der Direktor der Schule dabei spielen, wer entscheidet genau, ob und wohin ein Lehrer gegebenenfalls evrsetzt wird? Muss da irgendein Antrag gestellt werden, wenn ja an wen und wer kann das tun?

Das sind jetzt ganz schön viele Fragen…ich will noch hinzufügen, dass ich mich auf keinen konkreten Fall beziehe. Die Fragen entstanden im Gespräch mit ehemaligen Mitschülern, in dem wir uns gewundert haben, aus welchen (fadenscheinigen) Gründen Lehrer von unserer Schule versetzt wurden, während andere, die zum Teil nachweislich zumindest ein bißchen Dreck am Stecken hatten, heute wohl immer noch da sind…würde mich wirklich interessieren, was dahintersteckt.
Liebe Grüße
Idhre

Hallo Idrhe,

mich interessiert, was passieren muss, damit ein Lehrer
zwangsweise an eine andere Schule versetzt wird, und vor
allem, wer das im Zweifel entscheidet.

Entgegen anderslautender Meinungen existiert der Sachverhalt der „Strafversetzung“ nicht. Ein Lehrer kann entweder auf eigenen Wunsch oder auf Grund von Sachzwängen versetzt werden. Diese wären z.B. ein Überhang von Lehrerstunden an einer Schule, oder die Tatsache, dass ein Lehrer eine Beziehung mit einer Schülerin hat. Nur „schlechter Unterricht“ führt nicht zu einer Versetzung.

Kann eine Versetzung auch aufgrund eines bloßen
Verdachtsmomentes erfolgen oder muss ein wie auch immer
gearteter „Tatbestand“ (Schlagen von Schülern zum Beispiel,
oder sonstwas) entweder zweifelsfrei nachgewiesen oder von
betroffenen Lehrer zugegeben worden sein?
Kann ein Lehrer unter Umständen auch mit einer schwammigen
Begründung wie „Unterrichtsmethoden decken sich nicht mit der
Schulphilosophie“ oder so strafversetzt werden?

Wie gesagt: weder noch.

Und welcheRolle kann der Direktor der Schule dabei spielen, wer
entscheidet genau, ob und wohin ein Lehrer gegebenenfalls
evrsetzt wird? Muss da irgendein Antrag gestellt werden, wenn
ja an wen und wer kann das tun?

Die Entscheidung fällt die zuständige Schulaufsichtsbehörde, also die Abteilung Schulaufsicht der Bezirksregierung, des Schulamts oder wie immer in den verschiedenen Ländern diese Behörden heißen. Der Schulleiter kann eine Versetzung befürworten, aber nicht entscheiden. In jedem Fall muss der Bezirkspersonalrat zustimmen.

Das sind jetzt ganz schön viele Fragen…ich will noch
hinzufügen, dass ich mich auf keinen konkreten Fall beziehe.
Die Fragen entstanden im Gespräch mit ehemaligen Mitschülern,
in dem wir uns gewundert haben, aus welchen (fadenscheinigen)
Gründen Lehrer von unserer Schule versetzt wurden, während
andere, die zum Teil nachweislich zumindest ein bißchen Dreck
am Stecken hatten, heute wohl immer noch da sind…würde mich
wirklich interessieren, was dahintersteckt.
Liebe Grüße
Idhre

Gruß Orchidee

Hallo,

Ein Lehrer kann entweder auf eigenen Wunsch oder auf Grund von
Sachzwängen versetzt werden. Diese wären z.B. ein Überhang von
Lehrerstunden an einer Schule,

In Sachsen scheint es fast Methode zu sein, kein Lehrerkollektiv entstehen zu lassen. Ich kenne eine Realschullehrerin, die in den letzten 10 Jahren an 3 oder 4 Schulen war. Sie meint, sie wäre da nicht die einzige, die fluktiert.

Ciao maxet.

Hi,

ja, den Eindruck hab ich hier in NRW im Prinzip auch. Aber da es ja anscheinend (siehe Orchidees Posting [danke und *]) nicht geht, einen Lehrer wegen irgendwelchen internen Unstimmigkeiten zu versetzen, läuft das vermutlich so, dass man sie überredet, die Schule freiwillig zu wechseln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei sämtlichen Lehrern, die von meiner Ex-Schule aus versetzt wurden, solche deutlichen Gründe wie „Verhältnis mit Schülerin“ oder so vorgelegen haben…*grusel*

Hallo Idhre,

Ich kann
mir nicht vorstellen, dass bei sämtlichen Lehrern, die von
meiner Ex-Schule aus versetzt wurden, solche deutlichen Gründe
wie „Verhältnis mit Schülerin“ oder so vorgelegen
haben…*grusel*

Das kann aber auch stimmungsmäßige Gründe haben - ich kenne mehrere Schulen, wo im Laufe der letzten Jahre allerhand Kollegen einen Versetzungsanztrag gestellt haben, weil die Stimmung im Kollegium oder die Beziehung zur Schulleitung nicht ok war. Jedenfalls würde ich, wenn ich einer Schule zugewiesen würde, von der bekannt ist, dass viel Fluktuation herrscht, das Kollegium und sein Verhältnis zur Schulleitung sehr sorgfältig beobachten…
Gruß Orchidee