Strafabtrag

Hallo liebe Experten,
Mein Sohn, damals noch 13, soll 2 Außenlaternen Beschädigt haben. Habe die Bezahlung abgelehnt, da es für mich nicht feststeht das er es auch gemacht hat. Auf dem Rückschreiben steht nun folgendes:dass hier bereits ein Strafantrag gestellt worden ist. Mein Sohn sei da als Schadensverursacher genannt worden. ? Ist das jetzt Tatsache ? Kann ich einfach jemanden benennen?
Im voraus vielen Dank
Michaela

Der Sohn war nicht strafmündig, also hat ein Strafantrag (das ist nichts anderes als eine Strafanzeige bei Delikten, die aber nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden) überhaupt keinen Sinn. Eine falsche Verdächtigung liegt wohl nicht vor, mangels vorsätzlicher Kenntnis, dass es der Sohn nicht gewesen ist.

Hallo liebe Experten,
Mein Sohn, damals noch 13, soll 2 Außenlaternen Beschädigt
haben. Habe die Bezahlung abgelehnt, da es für mich nicht
feststeht das er es auch gemacht hat.

Was sagt denn dein Sohn, war er es oder war er es nicht?

Den Schaden würde übrigens die haftpflichtversicherung bezahlen.

Wie kommen die anzeigeerstatter denn auf deinen sohn? Haben sie ihn gesehen oder erkannt? Wenn ja, machst du die Geschichte nur tuer für dich.

Etwas anderes: Wenn du durch dein Verhalten deinem sohn beibringst, daß man für seine Taten nicht einstehen muss, solange man schlau ist, hat der sicherlich ne gute Rowdykarriere vor sich. also, falls er es war laß ihn brummen und den Schaden spüren!

gruss
winkel

Auf dem Rückschreiben

steht nun folgendes:dass hier bereits ein Strafantrag gestellt
worden ist. Mein Sohn sei da als Schadensverursacher genannt
worden. ? Ist das jetzt Tatsache ? Kann ich einfach jemanden
benennen?
Im voraus vielen Dank
Michaela

Hallo!

Was sagt denn dein Sohn, war er es oder war er es nicht?

Den Schaden würde übrigens die haftpflichtversicherung
bezahlen.

Also wenn er das vorsätzlich eingeschossen hat, dann seine Haftpflichtversicherung sicherlich nicht.

Wie kommen die anzeigeerstatter denn auf deinen sohn? Haben
sie ihn gesehen oder erkannt? Wenn ja, machst du die
Geschichte nur tuer für dich.

Nur dann, wenn eine Verletzung der Obsorgepflicht vorliegt, sonst besteht allenfalls ein Anspruch nur gegen den Sohn. Strafbar ist der Sohn jedenfalls nicht, wie Krull bereits richtig gesagt hat.

Gruß
Tom

Hallo.

Mein Sohn, damals noch 13, soll 2 Außenlaternen Beschädigt
haben. Habe die Bezahlung abgelehnt, da es für mich nicht
feststeht das er es auch gemacht hat. Auf dem Rückschreiben
steht nun folgendes:dass hier bereits ein Strafantrag gestellt
worden ist. Mein Sohn sei da als Schadensverursacher genannt
worden. ? Ist das jetzt Tatsache ? Kann ich einfach jemanden
benennen?

Strafantrag gegen einen 13jährigen kannst Du knicken. Strafantrag wäre ggf. bei Verletzung der Aufsichtspflicht gegen Dich zu stellen (bei einem 13jährigen eher schwer nachzuweisen; so massive Ketten sind schwierig zu beschaffen *g*).

Zu dem Strafantrag (den ich für einen Bluff halte) mußt Du die Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Wenn der Beweis der Täterschaft nicht erbracht wird, kommt Gegenanzeige wegen übler Nachrede in Betracht. Eine Nummer kleiner geht’s aber auch. Auf jeden Fall würde ich die Lage erst mal intern klären, und wenn er’s war, mich mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Gruß kw