Hallo,
mich würde mal interessieren, ob man in einem Gerichtsverfahren einen Zeugen aufrufen kann, gegen den der Prozessgegner vor kurzem eine Strafanzeige gestellt hat. Es ist doch daher kaum anzunehmen, daß der Zeuge die Wahrheit sagt, wenn er vom Nutznieser seiner Aussage vorher eine Strafanzeige bekommen hat. Sind solche Zeugen befangen und werden abgelehnt?
Viele Grüße,
Jörg