Strafangezeigter Zeuge in einem Gerichtsverfahren

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob man in einem Gerichtsverfahren einen Zeugen aufrufen kann, gegen den der Prozessgegner vor kurzem eine Strafanzeige gestellt hat. Es ist doch daher kaum anzunehmen, daß der Zeuge die Wahrheit sagt, wenn er vom Nutznieser seiner Aussage vorher eine Strafanzeige bekommen hat. Sind solche Zeugen befangen und werden abgelehnt?
Viele Grüße,

Jörg

Es
ist doch daher kaum anzunehmen, daß der Zeuge die Wahrheit
sagt, wenn er vom Nutznieser seiner Aussage vorher eine
Strafanzeige bekommen hat.

Oh doch, denn wer sich einer Falschaussage schuldig macht, kommt für mind. drei Monate ins Gefägnis - eine Geldstrafe sieht das Gesetz für diesen Fall nicht vor!

Levay