Hallo zusammen,
nehmen wir an A wird von B angespuckt. A stellt Strafantrag gegen B wegen Beleidigung.
Weil es am Interesser der Öffentlichkeit mangelt wird auf die Privatklage verwiesen. Welche wahrscheinlich wegen geringfügigkeit eingestellt würde bzw garnicht eröffnet werden würde und man bleibt auf den Kosten sitzen.
Also für was überhaupt einen Strafantrag wegen Beleidigung stellen, es führt ja zu nichts??? Der Beschuldigte wird nicht bestraft.
Was bedeutet man könne einfach jemand beleidigen oder anspucken.
???