Hallo, folgende fall
Person A wurde von Person B betrogen, durch Urkundenfälschung
wie gross wäre für A die chance das De Staatsanwalt die Klage zulässt, es geht um einen fünf steligen Eurobetrag.
oder würde der Anwalt da sagen eistellung wegen geringfügigkeit?
gruss
Hallo,
der Staatsanwalt verfolgt Straftaten und stellt bei einer Urkundenfälschung mit fünfstelliger Summe sicher nicht wegen Geringfügigkeit ein. Aber das bringt dem Geschädigten keinen müden Euro. Dafür sind Zivilgerichte zuständig.
Grüße
EK
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In diesem Beispielsfall kann man sicher keine allgemeine Aussage machen. Entscheidend ist sicher die Beweislage. Juristische Laien sind ueber die Beurteilung der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft oder Gerichte oft enttaeuscht, weil aus ihrer Sicht alles „glasklar“ auf der Hand liegt. Ueberlege dir am besten selber mal, ob es wirklich hieb- und stichfeste Beweise gibt, die auch einer neutralen Betrachtungsweise standhalten.
aber die chancen für den kläger sehen doch vor dem zivilgericht besser aus wenn das strafgericht geurteilt hat oder?
Hallo, also wie schon oben beantwortet eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit erfolgt nicht, der Betreffende hat aber eben durch die Anzeige direkt keine Chance an sein Geld zu kommen.
Das Strafverfahren gibt aber eventuell die notwendigen Beweise and die Hand um den Anspruch vor einem Zivilgericht durchzusetzen. In die Akte einsehen kann aber ohnehin nur ein zugelassener Anwalt.Kosten für diesen für die Vertretung im Strafverfahren ca 150 Euro zzgl Auslagen evtl. mehr je nacht Ortslage.Werden Von einer Rechtsschutzversicherung nicht getragen und trägt in der Regel auch nicht der Gegner.Kosten für das Zivilvefahren richten sich nach der Höhe der Forderung. Damit bekommt man zwar einen Titel jedoch noch kein Geld. Ist der Gegner pleite schiebt man dieses Geld noch hinterher.
Hoffe das hilft.
Gruss
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Ich habe über deine Frage schon ordentlich gestaunt. Geringfügigkeit bei einem fünfstelligen Eurobetrag? Dann können ja praktisch nur noch Reiche so betrogen werden, dass die Täter auch verfolgt werden.
Ab 50.000 Euro ist sogar von einem besonders schweren Fall auszugehen.
Levay
Zivilgerichte sind an Strafurteile nicht gebunden und umgekehrt. Trotzdem kann ein Strafurteil helfen. Noch wichtiger ist allerdings, dass im Strafverfahren Beweise gesammelt werden koennen (z.B. bei einer Hausdurchsuchung), an die man sonst nie rankaeme. Im uebrigen gibt es einen zivilrechtlichen Aspekt im Strafverfahren, die sogenannte Vermoegensabschoepfung. Steht eine zivilrechtliche Forderung im Raum, die durch die Straftat entstanden ist, kann die Staatsanwaltschaft einen dinglichen Arrest erwirken und das Vermoegen des Beschuldigten pfaenden, um es vor dem Verschwinden zu sichern. Damit das Opfer dann auf das gesicherte Vermoegen zugreifen kann, braucht es einen zivilrechtlichen Titel (z.B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid). Ist nicht ganz einfach und geht ohne spezialisierten Rechtsanwalt oft schief.