angenommen, jemand überführt eine Nachbarin mithilfe einer Überwachungskamera des Diebstahls von knapp 150,- Euro Bargeld sowie Sachen im Wert von ca. 40,- Euro. Er geht daraufhin zur Polizei und erstattet Anzeige. Der Polizeibeamte erklärt, nachdem er den ganzen Sachverhalt aufgenommen hat, wörtlich: „Einen Strafantrag wird man bei dem geringen Wert wohl nicht stellen können“.
Meine Fragen dazu:
Kann man trotzdem Strafantrag stellen? Oder liegt es allein im Ermessen der Polizei, ob ein Strafantrag gestellt wird oder nicht?
Wie wirkt es sich aus, ob ein Strafantrag gestellt wird oder nicht?
angenommen, jemand überführt eine Nachbarin mithilfe einer
Überwachungskamera des Diebstahls von knapp 150,- Euro Bargeld
sowie Sachen im Wert von ca. 40,- Euro. Er geht daraufhin zur
Polizei und erstattet Anzeige. Der Polizeibeamte erklärt,
nachdem er den ganzen Sachverhalt aufgenommen hat, wörtlich:
„Einen Strafantrag wird man bei dem geringen Wert wohl nicht
stellen können“.
einen Antrag kann man immer stellen. Ob dieser weiter verfolgt wird, entscheidet nicht der Polizist sondern die Staatsanwaltschaft.
Ich frage mich was das für ein Polizist ist, der solche Delikte als „nicht verfolgungswürdig“ einstuft.
Ich würde sofort Dienstaufsichtsbeschwerde erheben.
Straftaten unterliegen dem Legalitätsprinzip und müssen bei Bekanntwerden verfolgt werden, dabei kommt es nicht auf die Schadenshöhe an. Im Zeifelsfall schriftliche Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken
Ich frage mich was das für ein Polizist ist, der solche
Delikte als „nicht verfolgungswürdig“ einstuft.
Einer, der zum Studieren nicht das Zeug hatte (und offensichtlich immer noch nicht hat), aber leider trotzdem so viel Geld verdient, dass er 190 Euro für eine kleine Summe hält.
Es gibt Bundesländer wo ein Studium für einen Polizisten
Pflicht ist.
Das liegt aber nur daran, dass man heute sehr viele Ausbildungen kurzerhand Studium nennt. Ein klassisches Studium (also: wissenschaftlich arbeiten) namens „Polizei“ gibt es an einer Hochschule nicht. Und die Ausbildung, die du meinst, dürfte ein Fachhochschulstudium sein, das letztlich total verschult ist. Das ändert allerdings nichts daran, dass, wer heute Polizist wird, meistens Abitur hat und ebenso gut an einer Universität studieren könnte.
Übrigens, Juristen können als Seiteneinsteiger auch Polizist
werden, wäre doch überlegenswert, falls es mit der Kanzlei mal
nicht klappt.
Wieso Seiteneinsteiger? Es ist ganz normal, dass Juristen zur Polizei gehen. Dort werden sie allerdings nicht Streifenpolizisten, sondern steigen sofort in den höheren Dienst (=höchste Laufbahn) ein. Du kannst allerdings davon ausgehen, dass jemand, der nicht das Zeug hat, in irgendeiner Kanzlei unterzukommen, auch bei der Polizei nicht genommen wird.
Einer, der zum Studieren nicht das Zeug hatte (und
offensichtlich immer noch nicht hat), aber leider trotzdem so
viel Geld verdient, dass er 190 Euro für eine kleine Summe
hält.
Sag mal, würdest Du das auch beispielsweise zu einem Handwerksmeister sagen, der bei Dir den Wasserrohrbruch zu beheben hat?
Ist „man“ erst dann ein vollwertiger Mensch, wenn man ein „richtiges“ Studium erfolgreich hinter sich gebracht hat?
Alles Weitere zu Deiner Bemerkung gegenüber irgendeinem Polizisten denke ich mir lieber.
Einer, der zum Studieren nicht das Zeug hatte (und
offensichtlich immer noch nicht hat), aber leider trotzdem so
viel Geld verdient, dass er 190 Euro für eine kleine Summe
hält.
Sag mal, würdest Du das auch beispielsweise zu einem
Handwerksmeister sagen, der bei Dir den Wasserrohrbruch zu
beheben hat?
Was spielt denn das für eine Rolle, welchen Beruf der arme Mann ausübt, der sich da von besserwisserischen Beamten verarschen lässt? Natürlich würde ich einem Handwerksmeister, einem Türsteher und einem Pizzaboten immer aufrichtig meine Meinung sagen: Dass nämlich ein Polizeibeamter, der Ratsuchende mit derlei dummen Sprüchen abzuspeisen versucht, einfach nur stinkfaul ist und sich nebenbei dennoch für einen Super-Top-Spitzen-Juristen hält, weil er ja im Gegensatz zu den Sesselpupern mitbekommt, wie es im Leben läuft.
Ist „man“ erst dann ein vollwertiger Mensch, wenn man ein
„richtiges“ Studium erfolgreich hinter sich gebracht hat?
Gewiss nicht. Was ist denn das für eine dämliche Frage?
Alles Weitere zu Deiner Bemerkung gegenüber irgendeinem
Polizisten denke ich mir lieber.
Du kannst gerne weiterhin versuchen, mich in irgendeine „Überheblicher-Akademiker“-Ecke zu stellen. Mal sehen, ob’s Dir bei mir als Sohn eines Handwerksmeisters, der wiederum Sohn eines Handwerksmeisters ist, der seinerseits Sohn eines Handwerksmeisters … usw … gelingen wird. Ich habe auch einen Polizeibeamten ohne Abitur in der engeren Familie, der a) eine Führungsposition bekleidet, b) diesen Job ernst nimmt, c) Bürgern keine Scheiße erzählt und d) den Wert des Geldes kennt, obwohl er gut verdient.
Warum ich es geschrieben habe? Wegen der schlich falschen Aussage meiner Vorposterin auf die sich meine Frage bezogen hat!
Sollte sich allerdings die Rechtslage geändert haben und der Diebstahl geringwertiger Sachen seit neuestem grundsätzlich von der Sta auch ohne Antrag verfolgt werden muss, freu ich mich natürlich auf entsprechenden Hinweis von Dir!
Nein, das war nicht meine Frage. Diese lautete vielmehr: Was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?
Wegen der schlich falschen
Aussage meiner Vorposterin auf die sich meine Frage bezogen
hat!
Der Vorposter hat Antragsdelikte nicht erwähnt, gut, das stimmt; aber für den Fragesteller spielt das keine Rolle, weil hier kein Antragsdelikt im Raum steht.
Sollte sich allerdings die Rechtslage geändert haben und der
Diebstahl geringwertiger Sachen seit neuestem grundsätzlich
von der Sta auch ohne Antrag verfolgt werden muss, freu ich
mich natürlich auf entsprechenden Hinweis von Dir!
Das hat sich nicht geändert. Nur geht es in diesem Thread nicht um geringwertige Sachen.
Danke für die Einsicht!
Und nein, ich werde jetzt nicht die Frage aufwerfen, ob es nicht eher „ich bin“ als „is mir“ heißen soll…
Um dann mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen: Ja, Diebstahl wird - grundsätzlich - nur auf Antrag hin verfolgt, wenn es sich um Diebstahl geringwertiger Sachen handelt - §§ 242, 248a StGB. Die Grenze, die von der Rechtsprechung landauf, landab dazu gesehen wird, liegt bei 50 (in Worten: fünfzig) Euro. 190 Euro ist mehr als 50 Euro. Wer so viel klaut, begeht ein Offizialdelikt.
Natürlich hat es geklappt. Deine Reaktion zeigt, daß ich Dir gegenüber wohl den richtigen Ton getroffen habe.
Egal, ob und wieviele Deiner Vorfahren Handwerksmeister waren, dein erster Beitrag
Einer, der zum Studieren nicht das Zeug hatte (und
offensichtlich immer noch nicht hat), aber leider trotzdem so
viel Geld verdient, dass er 190 Euro für eine kleine Summe
hält.
ist für mich völlig daneben. Was hat der Beruf des Polizisten damit zu tun, daß jemand nicht das Zeug zum Studieren hat? Für mich klingt es überheblich.
Diesen Text
Dass nämlich ein Polizeibeamter, der
Ratsuchende mit derlei dummen Sprüchen abzuspeisen versucht,
einfach nur stinkfaul ist und sich nebenbei dennoch für einen
Super-Top-Spitzen-Juristen hält, weil er ja im Gegensatz zu
den Sesselpupern mitbekommt, wie es im Leben läuft.
hätte ich noch gelten lassen, wobei Dein Vokabular für mich seine Probleme hat. Aber von der Sache magst Du recht haben, von der Wortwahl auf keinen Fall.
Ich denke wir haben uns jetzt verstanden, oder nicht?
Einer, der zum Studieren nicht das Zeug hatte (und
offensichtlich immer noch nicht hat), aber leider trotzdem so
viel Geld verdient, dass er 190 Euro für eine kleine Summe
hält.
ist für mich völlig daneben. Was hat der Beruf des Polizisten
damit zu tun, daß jemand nicht das Zeug zum Studieren hat? Für
mich klingt es überheblich.
Hallo Jörg,
es könnte sein, dass du den Text anders liest, als ich (kein Anwalt) und viele andere. Versuche einfach mal das fett geschriebene zu überdenken!
Ich denke wir haben uns jetzt verstanden, oder nicht?
angenommen, jemand überführt eine Nachbarin mithilfe einer
Überwachungskamera des Diebstahls von knapp 150,- Euro Bargeld
sowie Sachen im Wert von ca. 40,- Euro. Er geht daraufhin zur
Polizei und erstattet Anzeige. Der Polizeibeamte erklärt,
nachdem er den ganzen Sachverhalt aufgenommen hat, wörtlich:
„Einen Strafantrag wird man bei dem geringen Wert wohl nicht
stellen können“.
150 (bzw. 190) EUR dürften die Geringfügigkeitsgrenze des § 248a StGB jedenfalls überschreiten (50 bis 80 EUR). Daher liegt kein Antragsdelikt vor, und die erstattete Anzeige ist zu bearbeiten.
Meine Fragen dazu:
Kann man trotzdem Strafantrag stellen? Oder liegt es allein im
Ermessen der Polizei, ob ein Strafantrag gestellt wird oder
nicht?
Wie wirkt es sich aus, ob ein Strafantrag gestellt wird oder
nicht?
Strafantrag nur bei Antragsdelikt, das liegt nicht vor, also erübrigt sich ein Antrag. Die Strafverfolgungsbehörde MUSS ermitteln.