Strafantrag ueber auslaendische Botschaft stellen?

Hallo,
kann man gegen einen im Ausland lebenden Auslaender(nicht Europa)als Deutscher ueber seine Botschaft in Deutschland strafantrag wegen Betruges stellen. Tatort Ausland zum Nachteil eines Deutschen.Gibt es soetawas wie ein Amtshilfe Abkommen? Muss man tatsaechlich zum Starfantrag stellen in das jeweilige Land zurueck reisen oder dort einen RA beauftragen oder kann man das ueber die jewaeilige Botschaft in Deutschland abwickeln.
Danke!

Hallo,

die interessanteste Frage dabei ist doch die, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Was wir hier Straftat nennen, nennen andere vielleicht persönliche Freiheit. Beispiel: Saudi kommt nach Riad zurück und erzählt im dortigen Rechtsforum, dass er beim Besuch in Deutschland von einer Deutschen angesprochen wurde. Da diese - für sein ganzes Rechtsempfinden unerlaubt - einen Mann ansprach und dabei auch noch Minirock trug, möchte er sie nun in Deutschland anzeigen, damit sie dort ihre 50 Stockhiebe erhält. Geht das mit einem deutschen RA oder über die deutsche Botschaft oder müsste er nach Deutschland zurück…oder klappt das vielleicht überhaupt nicht?

Gruß
smalbop

Hallo,

ich denke nicht, dass es erforderlich ist, über die deutsche Botschaft zu gehen. Das deutsche Strafrecht ist auch für Straftaten gegen einen Deutschen anwendbar (§ 7 StGB). Deshalb dürfte es ausreichen, wenn der deutsche Geschädigte zur nächsten deutschen Polizeidienststelle geht und dort Anzeige nebst Strafantrag erstattet. Evtl. wird das dann alles über ein Rechtshilfeersuchen erledigt.

Gruss

Iru

Hallo,

die interessanteste Frage dabei ist doch die, ob überhaupt
eine Straftat vorliegt. Was wir hier Straftat nennen, nennen
andere vielleicht persönliche Freiheit. Beispiel: Saudi kommt
nach Riad zurück und erzählt im dortigen Rechtsforum, dass er
beim Besuch in Deutschland von einer Deutschen angesprochen
wurde. Da diese - für sein ganzes Rechtsempfinden unerlaubt -
einen Mann ansprach und dabei auch noch Minirock trug, möchte
er sie nun in Deutschland anzeigen, damit sie dort ihre 50
Stockhiebe erhält. Geht das mit einem deutschen RA oder über
die deutsche Botschaft oder müsste er nach Deutschland
zurück…oder klappt das vielleicht überhaupt nicht?

Wird auch so gesehen,
davon abgesehen ist es die Aufgabe der Regierungen anderer Staaten ihre eigenen Bürger zu schützen und Rechtshilfeersuchen, sofern mit einem solchen Staat überhaupt vereinbart, heißt nicht, dass der dortige Staatsbürger von seiner Justiz „belästigt“ wird.

Rechtshilfeabkommen beinhalten oftmals nur bestimmte Straftaten.

Schönen Tag noch