Strafantrag wegen Verletzung Unterhaltspflicht

Hallo zusammen,

angenommen ein Vater ist aufgrund ehelicher Schulden in der Insolvenz, bezieht Hartz IV, ist schwerbehindert und findet keinen Job.
Er bezieht neben Hartz IV noch Trennungsunterhalt von der Mutter.
Die Mutter klagt auf Zahlung von Kindesunterhalt. Da der Vater sich nicht dagegen stemmt, wird ein Versäumnisurteil gefällt. Es wird seitens des Jugendamtes bereits Unterhaltsvorschuß gezahlt. Der Vater hat dort angegeben, dass er natürlich bereit ist Unterhalt zu zahlen sobald er einen Job gefunden hat.

Nun stellt die Mutter 17 Tage nach Erhalt des Urteils im Kindsunterhaltsverfahren Strafantrag wegen Verdachts auf Verletzung der gesetzlichen Unhaltsverpflichtung gegen den Vater.

Die Mutter hat bereits mehrere Anzeigen, Zwangsvollstreckungen etc, gegen den Vater initiert und ist jedesmal gescheitert.

Nach bisherigen Informationen ist im Falle einer Verurteilung Gefängnis angesagt.
Beide Eltern streiten um Sorgerecht und Umgang.

Hat es Folgen für die Mutter, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt?

Hat es Folgen für den Vater?

Gruß
Bori

Hallo,

bei dieser Fallgestaltung wäre der ganze Zirkus vermeidbar gewesen wenn sich der Vater nicht nur

nicht gegen das Versäumnisurteil (SIC!) „gestemmt“ hätte

sondern sich aktiv bei diesem Verfahren beteiligt hätte und ein Urteil rausgekommen wäre, daß den Tatsachen entspricht.

So kann man jetzt zum Strafverfahren nicht viel sagen:
„Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“

Grüße
miamei