Immernoch Verfolgungswahn oder Megazufall???
Es handelt sich nicht um eine „WIRRE“ Anzeige sondern um die
Falschaussage einer Zeugin mit den entsprechenden Beweisen.
Ich wollte auch nur verdeutlichen, dass selbst in einem solchen Fall die Anzeige weiterzuleiten ist.
Nur von diesem Kommissariat aus wurde die Zeugin im Klinikum,
ohne Belehrung, von dem zu vernehmendem Beamten angerufen und
befragt.
Offensichtlich soll hier jemand gedeckt werden, so
meine Meinung, jedenfalls will der KHK - Beamte keine
Vernehmung durchführen.
Das klingt jetzt doch etwas wirr. Wo ist der Zusammenhang zwischen einer Zeugenvernehmung ohne Belehrung und dem „Decken“???
Die Zeugenvernehmung ohne Belehrung ist für das Strafverfahren kein Problem, soweit sich der Zeuge nicht selbst belastet. In diesem Fall muss er rechtzeitig über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden.
Tut mir leid, aber irgendwie klingt Dein Fall insgesamt nach Verfolgungswahn. Aus folgenden Gründen:
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Warum sollten STA und Polizei einen Arzt decken? Waren die zusammen in der Schule - und zwar alle Beteiligten?
Normaler Weise kennen die ermittelnden Beamten die Staatsanwälte leider kaum. Das nun alle auch noch den Beschuldigten/Angeklagten so gut kennen, dass sie sich gegen ein unschuldiges Opfer verschwören wäre ein Megazufall. Also wo ist das Motiv für eine „Deckung“.
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Du hast einen Anwalt, wie Du schon geschrieben hast. Hängt der auch „mit drin“? Oder warum fragst Du hier Dinge, deren tatsächliches Auftreten für einen Anwalt ein gefundenes Fressen wären? Fragen bei denen der Anwalt direkt an andere Staatsanwälte oder ihre vorgesetzten Stellen herantreten würde?
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Warum fragst Du nicht Deinen Anwalt?
Diese Punkte sprechen leider dafür, dass irgendetwas mit Deiner Sicht der Dinge nicht stimmt. Denk mal darüber nach.
M.