Strafanzeige

Hallo,

darf ein KHK-Beamter eine Anzeige einfach nicht bearbeiten ?
Wenn im Januar eine Anzeige gemacht wurde und nach fast 6 Monaten Sachstandsnachfrage gestellt wird, der KHK-Beamte daraufhin anruft und sagt, daß er diese Anzeige nicht bearbeiten wird, frage ich, ob er das darf ??
MfG Martina

hallo martina,

worum handelt es sich denn bei dieser anzeige?

gruß,susanne

Hallo,

darf ein KHK-Beamter eine Anzeige einfach nicht bearbeiten ?
Wenn im Januar eine Anzeige gemacht wurde und nach fast 6
Monaten Sachstandsnachfrage gestellt wird, der KHK-Beamte
daraufhin anruft und sagt, daß er diese Anzeige nicht
bearbeiten wird, frage ich, ob er das darf ??

Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Strafverfahrens. Selbst wenn ein wirr erscheinender Sachverhalt angezeigt wird, fertigt der Sachbearbeiter einen kurzen Vermerk zur Anzeige und schickt die Anzeige mit dem Vorschlag zur Einstellung an die Staatsanwaltschaft. Die stellt ein oder nicht.

M.

Selbst
wenn ein wirr erscheinender Sachverhalt angezeigt wird,
fertigt der Sachbearbeiter einen kurzen Vermerk zur Anzeige
und schickt die Anzeige mit dem Vorschlag zur Einstellung an
die Staatsanwaltschaft. Die stellt ein oder nicht.

Schön und gut, aber in diesem Fall habe ich es so verstanden, dass der Herr Kriminalhauptkommissar (KHK) sich weigert, die Sache an die StA weiterzugeben. Die betreffende kann natürlich versuchen, Deinen Text an die Polizei zu mailen („Sie sehen ja - sie bearbeiten die Akte! Der Herr Meier hat’s geschreiben, dass Sie es tun!“). Ich würde einen REchtsanwalt mit Akteneinsicht beauftragen und eventuell mit einer Untätigkeitsklage drohen.

Es handelt sich nicht um eine „WIRRE“ Anzeige sondern um die Falschaussage einer Zeugin mit den entsprechenden Beweisen. Nur von diesem Kommissariat aus wurde die Zeugin im Klinikum, ohne Belehrung, von dem zu vernehmendem Beamten angerufen und befragt. Offensichtlich soll hier jemand gedeckt werden, so meine Meinung, jedenfalls will der KHK - Beamte keine Vernehmung durchführen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Offensichtlich soll hier jemand gedeckt werden, so
meine Meinung, jedenfalls will der KHK - Beamte keine
Vernehmung durchführen.

Hallo Helga,

ich verfolge deinen Fall nun schon seit dem er hier aufgetaucht ist.

Ich glaube nicht, dass du hier irgendwo noch was gewinnen kannst.
Wer etwas behauptet muss es auch beweisen… zumindest nach deutscher Rechtssprechung.
Mir scheint es nicht so, als hättest du hierzu irgendeine Möglichkeit.
Mir kommt es so vor als hättest du nichts als wilde Anschuldigungen in der Hand, die für dich aber für sonst niemand als „Beweis“ gelten könnten.

Wenn sich schon Klinik, Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter und eigener Anwalt gegen einen verschworen haben, sollte man mal drüber nachdenken ob ein weiteres Vorgehen gegen beteiligte auf Nebenschauplätzen.

Gruß Ivo

3 Like

Hallo Ivo,
zunächst sollte man, wenn man jemanden anspricht, erst mal schauen von wem die Anfrage ist.
Wer sollte sich denn veschworen haben ? Mein Anwalt bestimmt nicht, ein Richter schon gar nicht, da er ja noch gar nicht tätig war und ist.
Du scheinst offenbar an Überheblichkeit und Besserwisserei zu leiden, anders kann man Deine Beiträge nicht beurteilen.
Gruß
Martina

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Immernoch Verfolgungswahn oder Megazufall???

Es handelt sich nicht um eine „WIRRE“ Anzeige sondern um die
Falschaussage einer Zeugin mit den entsprechenden Beweisen.

Ich wollte auch nur verdeutlichen, dass selbst in einem solchen Fall die Anzeige weiterzuleiten ist.

Nur von diesem Kommissariat aus wurde die Zeugin im Klinikum,
ohne Belehrung, von dem zu vernehmendem Beamten angerufen und
befragt.
Offensichtlich soll hier jemand gedeckt werden, so
meine Meinung, jedenfalls will der KHK - Beamte keine
Vernehmung durchführen.

Das klingt jetzt doch etwas wirr. Wo ist der Zusammenhang zwischen einer Zeugenvernehmung ohne Belehrung und dem „Decken“???
Die Zeugenvernehmung ohne Belehrung ist für das Strafverfahren kein Problem, soweit sich der Zeuge nicht selbst belastet. In diesem Fall muss er rechtzeitig über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden.

Tut mir leid, aber irgendwie klingt Dein Fall insgesamt nach Verfolgungswahn. Aus folgenden Gründen:

  1. Warum sollten STA und Polizei einen Arzt decken? Waren die zusammen in der Schule - und zwar alle Beteiligten?
    Normaler Weise kennen die ermittelnden Beamten die Staatsanwälte leider kaum. Das nun alle auch noch den Beschuldigten/Angeklagten so gut kennen, dass sie sich gegen ein unschuldiges Opfer verschwören wäre ein Megazufall. Also wo ist das Motiv für eine „Deckung“.

  2. Du hast einen Anwalt, wie Du schon geschrieben hast. Hängt der auch „mit drin“? Oder warum fragst Du hier Dinge, deren tatsächliches Auftreten für einen Anwalt ein gefundenes Fressen wären? Fragen bei denen der Anwalt direkt an andere Staatsanwälte oder ihre vorgesetzten Stellen herantreten würde?

  3. Warum fragst Du nicht Deinen Anwalt?

Diese Punkte sprechen leider dafür, dass irgendetwas mit Deiner Sicht der Dinge nicht stimmt. Denk mal darüber nach.

M.

3 Like

Hallo Martina,

seit http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

verfolge ich das ganze.

Du hattest einen Artikel eingestellt, der „Falsche Zeugenaussage“ heißt.
Wenn du nun schreibst, dass es noch gar keinen Prozess gab, so kann ich mir durchaus denken woran es liegt, dass nun auf deine Anzeige niemand tätig werden möchte.
Falsche Zeugenaussagen kann man bei ber Polizei so lange machen wie man lustig ist. Nur nicht vor Gericht.

Gruß Ivo

Mit Einschränkungen

Falsche Zeugenaussagen kann man bei ber Polizei so lange
machen wie man lustig ist. Nur nicht vor Gericht.

Mit den Einschränkungen, dass man kein Straftat vortäuschen und niemand fälschlich verdächtigen darf. Auch der Begünstigung oder Strafvereitelung könnte man sich ggf. strafbar machen. Aber im Prinzip stimmts leider.

M.