Strafanzeige?

Hallo,
Person an ist seit geraumer zeit mit einem RA in geschäftlicher beziehung, nun da RA in den ermitlungen nicht weiterkommt, will er die Sache Der Staatsanwalschaft übergeben.
Entstehen Person A Kosten für Prozesse oder so?
muss Person a eventuell nur als Zeige vorsprechen?
wie lange dauern so ermittlungen der Staatsanwälte?
danke im vorraus

hallo.

Person an ist seit geraumer zeit mit einem RA in
geschäftlicher beziehung,

in welcher denn?

nun da RA in den ermitlungen nicht
weiterkommt,

ist das strafbar?

will er die Sache Der Staatsanwalschaft
übergeben.

d.h. er will den rechtsanwalt anzeigen? oder wie?

Entstehen Person A Kosten für Prozesse oder so?

?

muss Person a eventuell nur als Zeige vorsprechen?

?

wie lange dauern so ermittlungen der Staatsanwälte?

das kommt auf den fall an. von wenigen tagen bis zu mehreren jahren ist alles drin.

gruß

michael

der Ra ermittelt für person A und hat allem anschei nach eine straftat aufgedeckt, er kommt aber nicht an die detailinfos ran, dies so sagt er müsse der staatsanwalt klären

Hallo,

der Anwalt als Detektiv… wie bei Matula… hehe

Aber im Ernst, was will der Mandant? Will er das Person X bestraft wird oder hat er Vermögensinteressen? Die Strafanzeige bringt nur, dass das Strafgericht eine schuldangemessene Strafe festsetzt und vollstreckt. Davon hat aber das Opfer nichts! Insoweit bedarf es der Geltendmachung von Ansprüchen. Der Beweis ist zwar einfacher, wenn man ein Strafurteil Deutschland gg. X hat, wenn X einem durch Betrug um Euro xxx erleichtert hat, aber das kann man auch ohne Strafurteil angehen. Der Richter entscheidet den Fall nämlich „unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten“.

Also, um was gehts?

Fragt der

showbee

der Ra ermittelt für person A und hat allem anschei nach eine
straftat aufgedeckt, er kommt aber nicht an die detailinfos
ran, dies so sagt er müsse der staatsanwalt klären

Na, na, na nicht so voreilig. Der Ra hat nur ausreichend Tatsachen und Beweismittel gesammelt, um den Anfangsverdacht einer Straftat bejahen zu können und eine Strafanzeige aufgeben zu können: nicht mehr und nicht weniger. Es ist eine typisch anwaltliche Strategie ein Strafverfahren und den Behördenapparat zur Vorbereitung für sich arbeiten zu lassen, um an mehr Tatsachen zu kommen, die es einem Erlauben die Erfolgsaussichten eines Zivilverfahrens beurteilen zu können, selbst wenn sich im Zuge der Ermittlungen herausstellt, dass strafrechtlich an der Sache nichts dran ist.

mfg A.