Strafanzeige -> Adhäsionsverfahren

Hallo,
ein Freund von mir möchte ein Adhäsionsverfahren einleiten ( Warenbetruges ) , nun hat er aber bloß den Namen und die Kontodaten des Verkäufers bzw. des Kontoinhabers .

…um aber so ein Verfahren einzuleiten, brauch mann ja die komplette Anschrift ( welche man vom Verkäufer sicher nicht bekommt ) … geht das nur über eine Strafanzeige was in dem Fall auch nötig wäre , oder geht es auch anders ?

Caro

Vielleicht irre ich mich, aber setzt das Adhäsionsverfahren nicht auf ein (bestehendes) Strafverfahren?
Demnach wäre der richtige Weg doch die Strafanzeige, die dann ein Ermittlungsverfahren begründet, in welchem die Bank dann nicht mehr ans Bankgeheimnis gebunden ist.

Übrigens: Ist es wirklich ein Betrug gewesen? Viele Sachverhalte, die man landläufig als „Betrug“ bezeichnet, enden strafrechtlich als Rohrkrepierer. Erzähle doch mal mehr zum Hergang.

Hallo,
ein guter Freund hat Anfang des Monates eine Uhr über EbayKleinanzeigen gekauft und sofort auch bezahlt ( kein PP ) per Banküberweisung
ein Käuferschutz besteht leider auch nicht !

die Uhr ist bis zum heutigen Tag noch nicht eingetroffen , obwohl der Verkäufer schon 2x darauf hingewiesen wurde , es wurde auch um Rückerstattung des Kaufbetrages gebeten ! …aber bis jetzt hat der Verkäufer keine Reaktion gezeigt .

auch wenn die 65,-Euro nicht so der Mega Kaufbetrag ist , ist es dennoch eine Sauerrei … ich persönlich glaube nicht NUR an das gute im Menschen

Meine Einschätzung: Lehrgeld.

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ja mag sein , hoffe aber mal das es das nicht war

Und damit unterscheidest du dich zu Strafrichtern, die gezwungen sind, zunächst an das Gute zu glauben, so lange das Böse nicht bewiesen ist.

Ein Betrug liegt zunächst nicht vor, dazu müsste bewiesen werden, dass der „Verkäufer“ von Anfang an gar nicht vor hatte, die Uhr abzugeben (etwa, weil er sie gleichzeitig mehrfach verkaufte oder überhaupt nicht im Besitz so einer Uhr war).

Gelangen die Nachrichten überhaupt zum Verkäufer?

Ich klingele mal bei „unserem Banker“ @C_Punkt, welche Nachforschungsmöglichkeiten ein Bankkunde da hat. Man kann übrigens auch per Überweisung Kurznachrichten verschicken - so eine 10-Cent-Überweisung mit „Wann kommt die Uhr? Muss ich erst eine Strafanzeige stellen?“ wäre ja ggf. eine Möglichkeit.

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Ich habe aus meinem persönlichen Umfeld schon so oft von Problemen bei ebay Kleinanzeigen erfahren, dass ich dort nie handeln würde.
Die Einstiegshürden für Kriminelle scheinen dort besonders tief zu liegen.
Meine Empfehlung: immer alle Sicherheiten nutzen, die das Portal bietet. Nicht, um ein paar Cent zu sparen, an „Freunde“ verkaufen.

Das ist interessant. Zudem die Nachricht mit Sender und Empfänger auch gleichzeitig dokumentiert wäre.

Das liegt am vollständigen Ignorieren des Zwecks dieser Plattform, nämlich dem Vermitteln von „Ware abholen gegen Bargeld“-Geschäften im Lokalbereich.
Schnell hat sich herumgesprochen, dass man da die Ebay-Provision spart - da ist das Sparen der Papypal-Provisionen nur eine logische Konsequenz. Es bleibt ein Kaufvertrag mit einer vollkommen unbekannten, anonymen Person, der man im blinden Vertrauen Geld zukommen lässt.

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@Caro2000

Ohne weitere Vereinbarung (*) keine. Das gibt das Bankgeheimnis nicht her, nachdem Informationen über den Kunden und die Geschäftsbeziehung nicht an Dritte herausgegeben werden dürfen. Tatsächlich ist schon die Information, dass überhaupt eine Geschäftsbeziehung besteht, Dritten nicht zugänglich. Ausnahmen gibt es nur für Strafverfolgungsbehörden.

Und ja: natürlich mag es im Einzelfall Mitarbeiter geben, die dagegen verstoßen (habe ich schon selbst in einem ganz anderen Kontext erlebt), aber das ist kein Weg, auf den man setzen sollte.

Ein Adhäsionsverfahren (Adhäsion=Anhaftung) ist ein Verfahren, in dem gleichzeitig strafrechtliche und zivilrechtliche Sachverhalte behandelt werden. Mit anderen Worten: ohne Strafverfahren, kein Adhäsionsverfahren.

Ich erwähne das nur wegen

Was wohl die eigentliche Frage ist, ob man zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann, wenn man die Anschrift des Gegners nicht kennt. Antwort: nein, kann man nicht. Eine Anschrift ist zwingend erforderlich. Um eine Strafanzeige wird man also nicht herumkommen. Das geht aber inzwischen online ganz schnell und leicht.

Gruß
C.

(*) Mit Vereinbarung meine ich z.B. das, was man bei EC-Zahlungen ohne PIN auf der Rückseite des Belegs unterschreibt („hiermit beauftrage ich mein Kreditinstitut, an den umstehenden Gläubiger Name und Anschrift herauszugeben…“).

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Danke für die fachmännische Bestätigung meiner Meinung.

Ein Cent reicht doch sicherlich auch. :joy:

Wenn es eine Internet Seite gibt, gibt es auch das Impressum. Da steht normalerweise eine Postanschrift
Udo Becker

Das ist der erste Knackpunkt. Und wenn diese Seite den Vorschriften entspricht,

Wenn nicht, dann nicht. Das wäre der zweite Knackpunkt.

Bitte nicht nur die Einstiegsfrage lesen, sondern auch die folgenden Antworten:

Also gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Angabe zur Internetseite (des Verkäufers).

Grüße
Pierre