Strafanzeige an Staatsanwaltschaft oder Polizei?

Hallo,

angenommen es geht um ein Päckchen. Der Versender behauptet, es sei unzustellbar zurück gekommen (siehe auch Fallbeispiel weiter unten).

Nach Recherchen bei dem Transportunternehmen keimt der Verdacht auf, der Versender möchte das Porto 2mal kassieren.

Den Empfänger würden nun folgendes interessieren:

  1. Müßte bei einer Strafanzeige benannt werden, welche Straftat man vermutet (z.B. Betrug, versuchter Betrug) ?

  2. Könnten zwei Empfänger zusammen eine Anzeige aufgeben?

  3. Wo würde man eine Strafanzeige aufgeben, damit schnellstmöglich Bewegung in die Sache kommt? Bei der Staatsanwaltschaft am Versender-Wohnort?

Danke und Grüße

Hallo,

zu 1.
Es reicht, dass man angibt, den Verdacht zu haben, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Die korrekte rechtliche Einordnung nehmen die Ermittlungsbehörden vor.

zu 2.
zwei Geschädigte = zwei Straftaten, also besser jeder für sich.

zu 3.
wenns schnell gehen soll: an die Polizei am Versendeort. Die ist zuständig. Die StA schickt die Anzeige ohnehin zur Polizei und das könnte dauern.

mfg

zu 1.
Sachverhalt schildern reicht. Von „Otto-Normal-Bürger“ wird keine Rechtskenntnis verlangt.

zu 2.
Ja, wobei es einerseits egal ist und es andererseits möglicherweise um zwei Taten oder eine Tatmehrheit geht. Ob die Sache dann von den Ermittlungsbehörden getrennt werden, entscheiden die selbst.

zu 3.
Bei der Polizei geht das sicherlich wesentlich schneller. Die Staatsanwaltschaften ermitteln ja nicht selbst, sondern beauftragen die laut Gesetz „Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“ genannte Polizei.

Ich kann mich meinen Vorredner nur andchließen. Gehe einfach zur nächsten Polizeidienststelle.

Hallo,

man sollte eigentlich direkt die Todesstrafe beantragen, bei einem so wichtigen Anliegen von ca. 6,50 EUR Porto.

Gruß:
Manni

Hi Manni,

ab welchem Betrag sollte man sich Deiner Meinung nach gegen Betrug wehren?

12,76?
113,12?

Wenn die Klügeren immer nachgeben, regieren irgendwann die Dummen die Welt.

Gruß

Hallo,

Wenn die Klügeren immer nachgeben, regieren irgendwann die
Dummen die Welt.

die Klügeren wissen aber, dass zum Betrug eine Täuschungsabsicht gehört. Lies mal http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html, vielleicht gehörst Du dann auch zu den Klügeren.

Merke: nicht jeder, der nicht zahlen will, ist ein Betrüger.

Btw., das Verfahren wird der Staatsanwalt mangels öffentlichem Interesse eh’ einstellen. Vergiss es. Entweder der Portozahler klagt sein Porto ein, weil er den Fehler des eifrigen Klebers beweisen kann oder er lässt es halt.

Gruß
Testare_

ich kann mich auch nur den vorrednern anschließen…so läuft das!
polizei ist grundsätzlich der bessere ansprechpartner…sonst dauert es länger…

Hallo testare_,

Danke für Deinen Rat.

In diesem Fall würde man denken, dass eine Täuschungsabsicht dahinter steckt, weil der angenommene Versender das schon öfters gemacht hat und mehrere Leute doppelt Porto bezahlen sollten, jedesmal aus dem gleichen Grund. Und bei Reklamation würde der Verkäufer äußerst beleidigend und droht damit, „vorbeizukommen“ wenn man das Porto nicht nochmal überweist. Den darauf folgenden Rücktritt vom Kaufvertrag würde der Verkäufer ignorieren. Es würde also nicht mehr nur um das Porto und um einen Einzelfall gehen.

Der Käufer würde jetzt auch nicht nochmal Porto überweisen wollen, weil ja vielleicht das Gleiche nochmal passiert - was einmal klappt geht auch ein zweites Mal.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das den Staatsanwalt kalt läßt, aber der Versuch wäre es dem Käufer wert. Die Beträge würden eh paralell dazu eingeklagt.

Gruß