Strafanzeige bei Betrug

Hallo,

nehmen wir mal an es wurde seitens eines Finanzberaters Immobilienanteile und bei einer Bekannten Anteile an einen Filmfonds vermittelt die allesamt Schrott waren. Die Käufer vermuten eine Art von Betrug um möglichst schnell das große Geld zu machen. Alle Anlageformen die der Berater empfahl stellten sich als High Risk Projekte heraus. Der Vermittler stellte diese Projekte allesamt als sichere Geldanlage dar. Was geschieht wenn die Käufer Strafanzeige gegen diese Person stellen würden?

Lieben Dank für die Antwort und noch schöne Feiertage

Andreas

Hallo Andreas,

aufgrund fehlender Informationen würde ich mal vermuten, dass hier gar nicht viel passiert, sondern deine Bekannten auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen würden.

Auch ein Ergebnis eines Gerichts wegen Falschberatung ist mit Hinblick auf den fehlenden Einblick in die tatsächliche Beratung und eventuell erfolge Risikoaufklärung schwer vorher zu sagen.

Gruß Ivo

Versuche §266StGB

§ 266
Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

Im Prinzip kann auch Konkurrenz zum Betrug vorliegen.
Betrug ist schwer beweisbar.

Jakob

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Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder
Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu
verfügen

Untreue funktioniert nur, wenn man Verfügungsgewalt über das Vermögen hat(te). Ein Berater berät nur, kann aber nicht verfügen. Untreue käme bspw. in Frage, wenn ein Vermögensverwalter von dem verwalteten Geld seine Privatwohnung renovieren läßt oder damit seinen VHS-Kurs für Freizeitjuristen bezahlt.

Gruß,
Christian

Wo ist das den her Nein
Nein nein so ist das nicht.
Es spielt noch nicht einmal die Rolle ob er bezahlt wird/wurde - dafür
Falschberatung reicht u.U aus.
Ein Treue Tatbestand war der Täter zur Treue verpflichtet oder nicht.
Es ist noch nicht einemal Vorsatz nötig es reicht wenn der Sorgfaltspflichten verletzt.
den Fall der strafbaren Untreue, den sogenannten „Treubruchstatbestand“. Hier kommt es gar nicht darauf an, ob der Täter rechtsgeschäftlich für einen anderen handeln durfte und gehandelt hat, indem er beispielsweise als dessen Vertreter für ihn Verträge abschliesst. Entscheidend ist allein das Bestehen einer besonderen Treuepflicht, deren schadenstiftende Verletzung zur Strafbarkeit führt.

Er muss nicht selbst gehandelt haben, seine „Tätigkeit oder Unterlassen“ muss nur ursächlich für den Schaden sein.

Frohes Fest an alle
Jakob

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Nein nein so ist das nicht.

Doch doch, so ist daß.

Diskussionen mit Dir sind anerkannterweise sinnlos, daher sprich bitte mit diesem Text:
IV. Der Treubruchstatbestand (§ 266 I 2. Alt. StGB)

  1. Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen (= Vermögensbetreuungspflicht; diese ist nach h.M. identisch mit derjenigen des Mißbrauchs-tat-be-standes; vgl. oben III 4). Kriterien sind:
    * Die Vermögensbetreuungspflicht muß Hauptpflicht des Auftrages oder Vertragsverhältnisses sein. Eine bloße Nebenpflicht genügt nicht.
    * Die Tätigkeit muß Spielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen bieten. Der Handelnde muß eine gewisse Selbständigkeit und eine ge-wisse Bewegungsfreiheit besitzen.
    * Die allgemeine Pflicht, sich „vertragsgemäß“ zu verhalten und den Vertragspartner nicht zu schädigen, genügt regelmäßig für sich ge-nommen nicht.
  2. Herkunft dieser Pflicht
    a) – c) Gesetz, behördlicher Auftrag, Rechtsgeschäft (vgl. oben beim Mißbrauchstatbestand).
    d) Treueverhältnis (hier kommt sowohl ein rechtlich begründetes als auch ein faktisches Treueverhältnis in Betracht; z.B. nichtiger Vertrag).
  3. Verletzung dieser Pflicht durch rechtsgeschäftliches oder faktisches Verhalten; möglich durch Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen.
  4. Vermögensschaden (vgl. die Ausführungen beim Betrug, § 263 StGB und bei der Erpressung, § 253 StGB, sowie oben III 5).

http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/hnr/materialien…

Es ist die Fähigkeit zu eigenen Entscheidungen, die hier fehlt. Die Entscheidung trifft der Kunde und nicht der Berater. Untreue funktioniert nur, wenn der Treugeber Entscheidungskompetenzen abgibt.

Gruß,
Christian

Nachtrag
Bevor Du mir antwortest, solltest Du Dir überlegen, warum Banken bei falscher Beratung nie wegen Untreue verurteilt werden sondern wegen Falschberatung gem §§31 ff. iVm § 39 WpHG.

C.

Hallo Jakob,

Es spielt noch nicht einmal die Rolle ob er bezahlt wird/wurde

das ist der einzig richtige Satz in dem ganzen Posting. Darauf kommt es nämlich wirklich nicht an. Was Christian sagt ist ansonsten richtig und sein Posting zielte wohl am wenigsten auf Bezahlung ab.

Aber wenn du dir den von dir zitierten Gesetestext UND das Ursprungsposting einmal RICHTIG durchlesen würdest, wüsstest du dass keinerlei Treueverhältnis vorliegt.

Mit einfachen Worten: Der „Vermittler“ war Verkäufer einer Geldanlage.

Es könnte daher m.E. also allenfalls dein anderer (wenngleich auch schwer zu beweisender) Lieblingsparagraph StGB $263 in Betracht kommen, wenn es um strafrechtliche Konsequenzen gehen würde.
Wie ich schon schrieb wäre so eine Anzeige wohl kaum von Erfolg gekrönt.

Allenfalls zivilrechtlich könnten Ansprüche wegen Fehlberatung im Sinne des WPHG (§§ hat Christian ja schon genannt) geltend gemacht werden.

Nicht jeder Schaden läßt sich mit Strafrecht regeln…

Gruß Ivo

EXC u. IVI Gucks Du Da
http://www.spormann.de/droge.htm
Frohes Fest noch
Jakob

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namenfreier Titel

http://www.spormann.de/droge.htm

Ja, und?

http://www.spormann.de/droge.htm

Ja, und?

Hallo,
Ausgangsposting:

nehmen wir mal an es wurde seitens eines######Finanzberaters######

Wer lesen kann ist oft im Vorteil

Frohes Fest noch
Jakob

Immobilienanteile und bei einer Bekannten Anteile an einen Filmfonds :vermittelt die allesamt Schrott waren. Die Käufer vermuten eine Art :von Betrug um möglichst schnell das große Geld zu machen. Alle :Anlageformen die der Berater empfahl stellten sich als High Risk :stuck_out_tongue:rojekte heraus. Der Vermittler stellte diese Projekte allesamt als :sichere Geldanlage dar. Was geschieht wenn die Käufer Strafanzeige :gegen diese Person stellen würden?

Lieben Dank für die Antwort und noch schöne Feiertage

Andreas

Was soll mir das jetzt sagen?
Vielleicht, dass du trotz eindeutiger Texte - sogar wie der von dir hier zitierte - nicht in der Lage bist deren Inhalte zu verstehen?

Der Link untermauert in keinster Weise, dass du recht hättest.

Trotzdem noch schöne Feiertage

Gruß Ivo

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Remember: Dont feet the Troll! :wink:

http://www.spormann.de/droge.htm

Ja, und?

Unterstreichen nützt nicht w. man n. lesen kann OT

Remember: Dont feet the Troll! :wink:

http://www.spormann.de/droge.htm

Ja, und?

cmd.dea

Beruf Dr. iur. - Volljurist an der Universität
Adresse —

Glaubt man das ???

Jakob

Wer lesen kann ist oft im Vorteil

Stimmt, aber es bleibt der Beweis offen, daß Du Deine eigenen Quellen lesen und verstehen kannst.

Verwundert,
Christian

Völlig richtig, aber…
…abgesehen davon kannst du den Finanzberater noch so hervorheben - Es ändert nichts an deiner Fehlinterpretation der Tätigkeit einer solchen Person weswegen deine ganze Argumentation in Sachen Untreue nach wie vor nicht anwendbar ist.

Dass Diskussionen mit dir in diesem Bereich, völlig unabhängig von der tatsächlichen Sachlage, sinnlos sind hast du wieder eindrucksvoll bewiesen.

Gerne lasse ich dir nun noch die Möglichkeit, hier noch ein letztes Wort dran zu hängen - für mich ist die Diskussion jedenfalls beendet.

Gruß Ivo

Hi IVO, es ist schon erstaunlich wie einige Leute, mich incl. aus nur wenigen Fakten ganze Fälle (im eigenen Kopf) konstruieren und danach Antworten.
Hier kommt es allzuoft darauf an die richtigen Zauberwörter zu wissen. Zu wissen ja da gibt es sowas und da sollte man mal nachsehen.
Wenn dann ein vorgeblicher Volljurist nur mit feed the Troll antwortet denke ich mir meinen Teil über solche Typen und „auf einen groben Klotz gehört eine grobe Axt“.

Der Unterschied zwischen einem Genie und einem Dummen ist, dass das Genie Grenzen hat.

Jakob wünscht Dir und allen anderen auch einn schönen 2ten Weihnachtstag und einen guten Rutsch

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:o)

Beruf Dr. iur. - Volljurist an der Universität
Adresse —

Glaubt man das ???

yep :o)

und ausserdem weiß jeder volljurist hier, dass du ein troll bis.

trotzdem ein schönes fest

Tiger

Hallo!

Ein gewisser Mut und Kunst ist dir aber nicht abzusprechen, derartig konsequent und beharrlich in derart wenigen Sätzen derart viel Unsinn hineinzuschreiben.

Am besten wäre es wirklich, einfach deine Postings zu ignorieren, nur macht man das ja dann leider nicht.

Gruß
Tom