Strafanzeige dem Amt melden?

Eine alleinerziehende Mutter zieht um, da der VM sie angegriffen hat. Nun will das Amt dass Sie Anzeige erstattet, und einen nachweis dass Sie bei der Polizei war.
Ist sowas nicht privat? Muss Sie sowas dem Amt vorlegen?

Eine alleinerziehende Mutter zieht um, da der VM sie
angegriffen hat. Nun will das Amt dass Sie Anzeige erstattet,
und einen nachweis dass Sie bei der Polizei war.
Ist sowas nicht privat? Muss Sie sowas dem Amt vorlegen?

Welches Amt? und was hat dieses Amt überhaupt damit zu tun?

Es geht um ALG 2, Kommunale Arbeitsförderung

Und es geht eben darum, was das Amt das überhaupt angeht

Hallo!

Und es geht eben darum, was das Amt das überhaupt angeht

Die freie Wahl des Wohnsitzes ist ein Grundrecht. Ob und warum jemand umzieht, geht abgesehen von Meldepflichten kein Amt etwas an. Die Sache sieht nur anders aus, wenn ein Amt irgendwelche Kosten oder Mehrkosten für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt übernehmen soll. Dann braucht der Hilfeempfänger eine plausible Begründung.

Gruß
Wolfgang

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Wenn man ALG II bezieht, gilt dieser gesetzliche Grundsatz: Das Amt darf für eine neue Wohnung nicht mehr bezahlen als für die alte Wohnung! Ausnahme: Der Umzug ist erforderlich. —>

„Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.“ Sagt Satz 2 Absatz 1 § 22 SGB II.

Jetzt muss man halt dem Amt glaubhaft machen, dass der Umzug erforderlich war. Das kann man auf vielfache Weise - man kann auch ein ergreifendes Lied über seine Seelenpein anlässlich der alten Fensteraussicht anstimmen; oder angesichts der Gewalt des alten Partners.

Erfolgversprechender wäre es aber, das zu tun, was fast alle Bürger tun, wenn sie angegriffen werden: Eine Strafanzeige zu stellen bei der Polizei.

Wer das nicht tut, müsste zumindest nachvollziehbare Gründe nennen, warum er das nicht tut. Angst vor der Rache des Täters wäre ein solcher Grund, vielleicht. Aber auch dann kennen die Ämter Mittel und Wege, dennoch tätig zu werden.

Da die Ämter nun die ganze Skala der Mittel kennen, die Gewaltopfern zur Verfügung stehen, kucken sie doof, wenn ein angebliches Opfer kein einziges dieser Mittel auch nur nachgefragt hatte - sondern einfach umgezogen ist und nun die Hand aufhält für mehr Miete.

Dann muss man dem Amt halt klar machen, warum das so komisch gelaufen ist. Gelingt dies nicht, muss man das halt der Widerspruchsstelle klar machen im Zuge eines Widerspruchs gegen einen leistungsablehnenden Bescheid oder danach dem Sozialgericht - wenn man mit den Bescheiden über seine Leistung nicht einverstanden ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Amt darf für eine neue Wohnung nicht mehr bezahlen als für die alte Wohnung!

Die Umzugskosten nicht zu vergessen

Hallo

das (leistungsrelevante) „Problem“ ist dabei ja nicht der Angriff, sondern dass die Mutter ja vermutlich umgezogen ist, ohne dafür vorher die Zustimmung vom Jobcenter einzuholen… und dass das Jobcenter sich nun bei der (vollen) Übernahme der neuen Unterkunftskosten (und ggf. auch Umzugskosten etc.) querstellt - bzw. dafür zunächst einen Nachweis verlangt, dass der Umzug tatsächlich „erforderlich“ war. http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Und quasi als Beweis der Glaubwürdigkeit , dass dieser Übergriff tatsächlich stattgefunden hat, soll eine Strafanzeige gegen den Täter erstattet und dem JC vorgelegt werden ? Falls ja: Ist das schriftlich mit Nennung der Rechtsgrundlage verlangt worden ?
Würde mich sehr wundern…

LG