Strafanzeige gegen EBAY stellen?

Unrichtige Forderung aus Rechnungen von Ebay.
4x mit dem Kundensupport Kontakt aufgenommen.
Die Gründe für die Gebühren sind bei jeder Kontaktaufnahme
immer unterschiedlich.

Mr x hat ein Widerspruch-schreiben an EBAY gestellt. Dieses wurde ignoriert und darauf hingewiesen das Konto auszugleichen.

Meine Frage: Ebay versucht trotz Nachweise der Unrichtigkeit die Mr x Vorliegen hat, einen Betrag im 2 Stelligen Betrag einzufordern.

Sollte Mr x Strafanzeige gegen Betrug stellen oder was kann Mr x sonst machen?

Hallo.

Unrichtige Forderung aus Rechnungen von Ebay.
4x mit dem Kundensupport Kontakt aufgenommen.
Die Gründe für die Gebühren sind bei jeder Kontaktaufnahme
immer unterschiedlich.

Ja, das klingt nach ebay.

Mr x hat ein Widerspruch-schreiben an EBAY gestellt. Dieses
wurde ignoriert und darauf hingewiesen das Konto
auszugleichen.

Ja, auch das klingt echt nach ebay.

Meine Frage: Ebay versucht trotz Nachweise der Unrichtigkeit
die Mr x Vorliegen hat, einen Betrag im 2 Stelligen Betrag
einzufordern.

Das muss wahrlich ebay sein.

Sollte Mr x Strafanzeige gegen Betrug stellen oder was kann Mr
x sonst machen?

Das ist ein Kampf wie David gegen Goliath.
Ab einer gewissen Größe, werden Unternehmen völlig unlenkbar für derartige Vorgänge bzw. auch in ihrem Verhalten zum Recht.
Beispiele sind: Facebook, Telekom, Paypal, Microsoft

Die lassen es eher auf jeden Rechtsstreit ankommen, als die Dinge in ihren Geschäften richtig zustellen. Denn die internen Korrekturen sind aufwendiger, als der Rechtsstreit und darauf vorzunehmende Korrektur in der Buchhaltung.

Das ist nicht in Ordnung. Und es scheint, dass hier keiner ran will, weder die Legislative noch die Executive.

Facebook und Microsoft verstoßen massivst gegen geltende Datenschutzgesetzte! Und?
Telekom und Paypal korrigieren keine Rechnung, regeln aber oft über Kulanz einen Ausgleich! Korrekt ist das auch nicht, da die Buchhaltung eigentlich korrekt zu führen ist. Und?

Es juckt keinen. Was will also Mr. X erreichen?

Eine Strafanzeige würde wahrscheinlich mangels öfftl. Interesse bzw. noch nicht erfolgter zivilrechtlicher Verfolgung (obwohl dies eigentl. kein Grund ist, kommt aber vor) abgelehnt werden.

Ferner sitzen diese Gesellschaften nicht immer in D. Den Vertrag mit ebay hat Mr. X wahrscheinlich mit der ebay SARL in Luxembourg. Na dann.

Ja, das klingt nach ebay.

(…)

Ja, auch das klingt echt nach ebay.

(…)

Das muss wahrlich ebay sein.

Ebay, Amazon und etliche andere, die täglich mit zigtausenden zu tun haben, die meinen, irgendwie falsch behandelt worden zu sein, unterhalten ein recht ausgeklügeltes System von FAQ-Datenbanken, automatischen Email-Antworten usw. Spätestens bei der zweiten Antwort auf die automatischen Emails beschäftigt sich aber ein echter Mensch mit dem Thema - allerdings muß man dazu einerseits am Ball bleiben (also immer nur Antworten und nicht ständig neue Emails verschicken) und zweitens muß man u.U. den Teil suchen, den der Mensch der Standardnachricht hinzugefügt hat.

Wenn das nicht fruchtet (wobei ich von niemandem gehört habe, von dem ich weiß, daß er sich einigermaßen verständlich ausdrücken kann, bei dem das nicht geklappt hätte), setzt man sich hin und schreibt einen Brief in vernünftiger Tonlage und verständlichem Deutsch, schildert den Sachverhalt und schickt das ganze per Post oder per Brief an die Unternehmenszentrale - Abt. Kundenbetreuung.

Sollte Mr x Strafanzeige gegen Betrug stellen oder was kann Mr
x sonst machen?

Das ist ein Kampf wie David gegen Goliath.
Ab einer gewissen Größe, werden Unternehmen völlig unlenkbar
für derartige Vorgänge bzw. auch in ihrem Verhalten zum Recht.
Beispiele sind: Facebook, Telekom, Paypal, Microsoft

Das ist wieder eines Deiner vehement vorgetragenen, absoluten und vorgefaßten Urteile, die mit der Realität nur wenig zu tun haben.

Das Problem in der Kommunikation mit solchen Unternehmen ist das gleiche wie hier zwischen Fragesteller und Antworter: die Mitarbeiter an der Hotline haben es meist mit Leuten zu tun, die keine Kinderstube haben, ihr Problem nicht vernünftig darlegen können und glauben, ohne jeden Zweifel im Recht zu sein.

Die lassen es eher auf jeden Rechtsstreit ankommen, als die
Dinge in ihren Geschäften richtig zustellen. Denn die internen
Korrekturen sind aufwendiger, als der Rechtsstreit und darauf
vorzunehmende Korrektur in der Buchhaltung.

Das ist nicht richtig, auch wenn es Dein fester Glaube ist.

Das ist nicht in Ordnung. Und es scheint, dass hier keiner ran
will, weder die Legislative noch die Executive.

Weder Legislative noch Exekutive haben damit etwas zu tun. Im äußersten Notfall beschäftigt sich die Judikative damit.

Facebook und Microsoft verstoßen massivst gegen geltende
Datenschutzgesetzte! Und?

Welche Gesetze meinst Du?

Telekom und Paypal korrigieren keine Rechnung, regeln aber oft
über Kulanz einen Ausgleich! Korrekt ist das auch nicht, da
die Buchhaltung eigentlich korrekt zu führen ist. Und?

Also ehrlich… Als wenn die Telekom Schecks verschicken würde und in der Buchführung gegen „sonstige Ausgaben“ buchen würde, wenn sie eine Rechnung korrigiert. Korrekturen einer vorausgehenden Rechnung erfolgen über eine der nächsten Rechnungen und zwar als Storno oder Rückerstattung (dieses Jahr schon zweimal gehabt, also erzähl hier nix vom Pferd). Und natürlich wird das alles korrekt in deren Buchhaltung berücksichtigt - allein schon, weil denen sonst das Finanzamt aufs Dach steigen würde.

Eine Strafanzeige würde wahrscheinlich mangels öfftl.
Interesse bzw. noch nicht erfolgter zivilrechtlicher
Verfolgung (obwohl dies eigentl. kein Grund ist, kommt aber
vor) abgelehnt werden.

Es wird allmählich Zeit, daß Du Dir ein Plätzchen im Brett Stories, Märchen und Geschichten reservieren läßt.

Ferner sitzen diese Gesellschaften nicht immer in D. Den
Vertrag mit ebay hat Mr. X wahrscheinlich mit der ebay SARL in
Luxembourg. Na dann.

Und da Luxemburg rechtsfreier Raum ist…

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Korrektur

Wenn das nicht fruchtet (wobei ich von niemandem gehört habe,
von dem ich weiß, daß er sich einigermaßen verständlich
ausdrücken kann, bei dem daß das nicht geklappt hätte), setzt man
sich hin und schreibt einen Brief in vernünftiger Tonlage und
verständlichem Deutsch, schildert den Sachverhalt und schickt
das ganze per Post oder per Brief Fax an die Unternehmenszentrale

Hallo,

Das ist nicht in Ordnung. Und es scheint, dass hier keiner ran
will, weder die Legislative noch die Executive.

Weder Legislative noch Exekutive haben damit etwas zu tun. Im
äußersten Notfall beschäftigt sich die Judikative damit.

Auch die Legislative könnte sich mit dem Themenkomplex beschäftigen. In Brasilien gibt es eine weitreichende Beweislastumkehr im Verbraucherschutz, die könnte man auch hier einführen. Ob das sinnvoll ist, mag jeder für sich beantworten (wir sind hier ja auch im Rechts- und nicht im Politikbrett).

Gruß

Anwar

Eine Strafanzeige bringt hier nullkommanix. Die Lösung ist aber ganz einfach: Der Sachverhalt wurde offenbar erschöpfend dargelegt. Wenn die Forderung in Wahrheit nicht besteht, verweigert man die Zahlung und lässt das Diskutieren sein. Wozu sich die Mühe machen? Was soll das bringen? Erst wenn gelbe Briefumschläge im Briefkasten landen, gibt es Grund, aktiv zu werden.

In Brasilien gibt es eine weitreichende
Beweislastumkehr im Verbraucherschutz, die könnte man auch
hier einführen.

Wie genau sieht die aus, bzw. was genau müsste da bewiesen werden, was hier nach derzeitiger Rechtslage nicht bewiesen werden muss?

Eine Strafanzeige würde wahrscheinlich mangels öfftl.
Interesse bzw. noch nicht erfolgter zivilrechtlicher
Verfolgung (obwohl dies eigentl. kein Grund ist, kommt aber
vor) abgelehnt werden.

Wie wär’s mit: Die Strafanzeige wird abgelehnt, weil kein strafbares Handeln erkennbar ist? Micht jede falsche Rechung, nicht jede ungerechtigte Forderung erfüllt gleich den Tatbestand des Betruges.

M.