Strafanzeige gegen einen Richter

Man kann gegen einen Richter eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen
oder sogar anzeigen z.B. wegen Beleidigung ( nicht wegen des Urteils)
Können da Kosten für den „Ankläger“ entstehen, wenn die Anzeige oder
Dienstaufsichtsbeschwerde ohne Erfolg ist?

H.K.

es entstehen genau so viel oder genauso wenig Kosten wie bei jeder anderen erfolglosen Beschwerde oder Anzeige.

Iru