Strafanzeige gegen GDL-Chef

Hallo an die Wissenden. Ist es sinnvoll, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den GDL-Chef Weselsky zu stellen, wegen Missbrauchs des Streikrechts beim Bahnstreik am Wochenende? Wäre Noetigung der richtige Paragraph?
Danke.

Servus,

da sind von A bis Z keinerlei strafbare Handlungen im Spiel gewesen.

Falls Du von der eventuell im Ergebnis verschönerten Urabstimmung sprichst: Auch da geht es nicht um Strafrecht.

Und Du wirst lachen - auch Dein Einkommen ist bloß wegen des Streikrechts so wie es ist - was meinst Du, wie die Leute sonst das Bier bezahlen könnten, das Du ausschenkst?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Festlegung von Quoren für einen Streik sowie die Festlegung des Kreises der Stimmberechtigten sind alleinige innerverbandlicheOrganisationsentscheidungen der jeweiligen Gewerkschaft.

Da Gewerkschaften für ihre Urabstimmungen keinen Apparat wie zB ein kommunales Wahlamt zur Verfügung hat, wird es dabei immer zu Unschärfen kommen.
Zum Ausgleich für diese zwangsläufigen „Unschärfen“ sind nun mal die Quoren für einen Streik idR bewußt hoch angesetzt und die Quoren für eine Annahme eines Tarifvertrages bewußt niedrig.
Und das zB Rentner, Beschäftigte in der Ruhephase der Altersteilzeit und Beschäftigte aus vollkommen anderen Branchen (die die GDL auch hat) nicht mitgezählt werden, ist vollkommen legitim. Auch das nur die Abstimmenden gezählt werden, ist absolut üblich.

Da setzt eher jemand, der schon lange nicht mehr in der ersten Reihe der Fachwelt steht, aus welchen Gründen auch immer seine Reputation aufs Spiel.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

verschone doch bitte unsere Polizei und Justiz von so einem Quatsch.
Nicht alles, was dir nicht passt, ist strafbar.

Gruß,
Steve