Strafanzeige gegen Unbekannt?

Hallo ihr Lieben!

Ich versuche mich kurz zu halten, damit man es versteht…
Bitte sagt mir nicht, wie ich sowas machen konnte oder dass ich das hätte wissen müssen.
Ich könnte mich selbst jeden Tag in den A**** beißen und verstehe es selbst nicht…

Also zum Fall:
E-Mail im Spamordner mit dem Betreff „Nebenarbeit“.
Beschrieben wird eine Arbeit von wenigen Wochenstunden bei freier Zeiteinteilung.
Ich schreibe zurück, bekunde Interesse, frage nach genauer Arbeit.
Antwort: Mir wird Geld überwiesen werden, ich muss dieses abheben und dafür bestimmte Karten/Gutscheine (jedes Mal unterschiedlich) kaufen. 20% des Geldes darf ich behalten. Für den Rest kaufe ich besagte Karten und schicke die Nummer, die auf den Karten stehen per Mail an meinen „Personalmanager“.

Ich geb also meine Adresse, meine Bankverbindung etc. an.
Bekomme ein paar Tage später 2500€ überwiesen und soll für 2000€ sogenannte U-Cash-Karten kaufen.
Hebe also 2000€ ab und kaufe diese Karten (Tankstelle). Schicke die Nummern der Karten per Mail zurück.

Folgen:
Mein Konto wird gelöscht wegen „Unregelmäßigkeiten“.
Von dieser Firma „Finkex“ mit Hauptsitz im Estland höre ich nie wieder. 500€ habe ich als Provision einbehalten dürfen. (mittlerweile ausgegeben)

Dies geschah Anfang Dezember.

Nun, Ende Januar, bekomme ich Post von einer Bank.

"Per Überweisung wurde am 9.12.2010 eine Überweisung in Höhe von 2500€ unter Angabe des Verwendungszwecks „Privatentnahme“ auf ihr obiges Girokonto gutgeschrieben.

Der Inhaber des Auftraggeberkontos, Herr ***, zeigt in unserem Hause an, dass diese Überweisung nicht von ihm veranlasst wurde und erstattete Anzeige gegen Unbekannt wegen Betruges bei der Polizei.

Wir fordern Sie daher auf, den Betrag in Höhe von insgesamt 2500€ an die (Bank) zurückzuzahlen und wie folgt zu überweisen:

(Bankverbindung)

Sollten wir keine Rücküberweisung bis zum 1.2.2011 (in einer Woche…) feststellen können, behalten wir uns vor, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten."

Sprich…
Diese ominöse Firma hat das Geld vom Konto dieses Herren auf mein Konto gebucht und mich dafür diese Karten kaufen lassen.

Nun bin ich total unsicher, was ich tun soll… Ich hab diese 2500€ ja nicht, kann sie also nicht zurückzahlen.
Innerhalb einer Woche muss ich mir nun überlegen, was ich tun soll.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und kann mir daher auch keinen Anwalt leisten.

Deswegen dachte ich, ich frage hier erstmal nach, vllt weiß jemand Rat.

Ich wüsste halt gern, inwiefern man mir etwas anhängen kann oder mit was ich rechnen müsste…

Keine Ahnung, einfach irgendwelche Infos.
Bin dankbar für alles :smile:

Ich hab wirklich keine bösen Absichten gehabt und wollte das alles nicht… Das Geld hat einfach gelockt (500€ sind mehr als mein monatliches Nettoeinkommen, da ich noch in der Ausbildung bin).

Natürlich rechtfertig es das nicht.

Naja… Ich hoffe auf Antwort.

Lieben Gruß und vielen Dank im Voraus!

Hallo,

dieser Fall ist nicht ganz ohne.

Auf einen Nenner gebracht: Sie können nicht zahlen, also wird man Sie anzeigen. Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.

Was auch sicher ist: Eine Rechtsschutzversicherung würde in diesem Fall auch nicht automatisch greifen. Entsprechende Klauseln bauen die Anbieter ein.

Wenn Sie dann eines Tages einen Brief von der Polizei erhalten, steht da drin ganz höflich, aber bestimmt: Vorladung zur Vernehmung wg. Verdachts auf Betrug zum Nachteil des Herrn ***.
Dieser Vorladung müssen Sie nicht folgen. Rein aus der Sicht der Strafprozessordnung könnte man diese Schreiben auch Einladung nennen.
Wenn Sie ihr folgen, werden Sie darüber belehrt, wie Ihre Rechte stehen: nämlich dass Sie als Beschuldigter zu den Ihnen vorgeworfenen Dingen schweigen und einen Rechtsbeistand konsultieren werden, oder ob Sie aussagen.
Und hier ist mein ganz klarer Rat: Schweigen Sie. Nehmen Sie sich den Anwalt. Der wird zwar auch ca. 500 Euro Vorschuss nehmen, aber es wird nicht anders gehen.
Unterschreiben Sie bei der Polizei NICHTS. Weder den Wisch, dass Sie nicht aussagen wollen, noch irgendeine erkennungsdienstliche Behandlung, Wohnungsdurchsuchungen oder sonstige Dinge. NICHTS UNTERSCHREIBEN! Wenn Sie es doch tun, machen Sie ihrem Anwalt die Sache umso schwerer - was wiederum mehr Geld kosten wird. Selbst wenn man Ihnen mit Untersuchungshaft oder Wohnungsdurchsuchung droht: Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Das Schreibe ich jetzt so einfach daher, und Sie lesen es auch bei einem Glas Wein, aber in der Situation selbst ist es schwer, so etwas umzusetzen. Das weiß ich ziemlich genau.

Sollte es tatsächlich zu einer Untersuchungshaft kommen, haben Sie nach der Strafprozessordnung AUTOMATISCH das Recht auf einen Verteidiger. In der Regel können Sie sich dann auch noch einen aussuchen. Wenn die Polzei oder die Staatsanwaltschaft einen vorbei schickt, müssen Sie den nicht annehmen: denn natürlich schicken die einen Anwalt, mit dem DIE bisher gute Erfahrungen gemacht haben (= der bisher nicht so viel widersprochen hat und nicht so unbequem für DIE ist).
Dem Anwalt Ihrer Wahl werden Sie dann erzählen, was Sache ist. Und der wird Sie dann da raus hauen. Was langwierig werden kann. Hoffentlich haben Sie noch irgendwelche Unterlagen. Bank, die Annonce dieses „Jobs“ und andere wichtige Dinge! Diese Sachen geben Sie ebenfalls Ihrem Anwalt - lassen Sie diese Dinge nicht in die Hände der Polizei gelangen. Machen Sie also am besten schonmal Kopien, die Sie irgendwo lagern können, wo man sie im Falle einer Hausdurchsuchung nicht finden wird!

Diese Masche, auf die Sie hereingefallen sind, ist für sich genommen schon ziemlich alt. Die Tatsache, dass immernoch Menschen darauf hineinfallen, kann man Ihnen nicht wirklich zum Vorwurf machen. Den Vorsatz, anderen Menschen zu schaden, muss man Ihnen in diesem Fall beweisen. Das wird nicht ganz einfach - allein auf das Alter dieser Masche abzustellen, ist juristisch nicht sauber zu erledigen. Durch oben genannte Druckmittel wird man versuchen, Ihnen ein entsprechend lautendes Geständnis zu entlocken. Es kann also passieren, dass Sie sich entschließen, direkt bei der Polizei reinen Tisch machen zu wollen - und schwups: dreht man Ihnen während der Vernehmung die Worte im Mund herum. Am Ende unterschreiben Sie ein Geständnis, welches Sie SO eigentlich gar nicht wollten. Auch das wird die Arbeit Ihres Anwalts erschweren und entsprechend verteuern.
Die Polizei wird auch versuchen, Sie zu verführen: „Kommen Sie, bestraft werden Sie eh dafür, Sie können jetzt nur noch dafür sorgen, dass es Sie nicht so hart erwischt.“ Auch das ist Bullshit. Der Polizei in Deutschland fehlt jedwede gesetzliche Kompetenz und Legitimation, Ihnen Strafrabatte einzuräumen oder gar zu versprechen (zum Glück und völlig zu Recht!). Bestrafen, ob nun mit oder ohne „Rabatte“, kann in Deutschland einzig und allein ein Richter.

Sie haben jetzt im Grunde die Möglichkeit, selbst auf einen Anwalt zu zu gehen, BEVOR es zu der Anzeige kommt. Denn dann wird auch IHR Anwalt in IHREM Namen eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Hier sind Sie wiederum in Vorteil: Sie müssen nicht direkt eine Hausdurchsuchung befürchten, und die Polizei und Staatsanwaltschaft wissen schon in etwa bescheid, was Sache ist, sobald der Herr *** seine Anzeige eingereicht hat. Dann wird zwar immer noch eine Vorladung kommen, auch dann wird man versuchen, Druck auf Sie auszuüben - aber die Chancen hier heraus zu kommen, stehen ein wenig besser für Sie. Denn ein Richter wird sich die zeitliche Abfolge der Ereignisse (vor allem auch die Zeitpunkte und Inhalte der Strafanzeigen) ansehen und sich seinen Reim drauf machen. Und das kann nur gut für Sie ausgehen.

Wie gesagt: 500 Euro müssen Sie jetzt irgendwie auftreiben. Leihen Sie es sich von den Eltern oder so. Andernfalls sieht das böse aus für Sie. Wenn man Sie dafür vor Gericht tatsächlich belangen würde, könnten Sie richtig Pech haben und sie mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal geleiten. Das Führungszeugnis für Jobs nach der Ausbildung wäre dann de facto kaputt.

Viel Erfolg und beste Grüße,

Benedikt

Erstmal vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Also ab zum Anwalt…

Von jemand anderem wurde mir geraten sofort direkt zur Polizei zu gehen. Macht das Sinn?

Schönen Abend noch!

hallo shaymes,

die ganze sache ist ja äusserst suspekt ,an deiner stelle würde ich mir die email die du von dieser firma erhalten ausdrucken …und dann zur polizie gehen (selbstanzeige erstatten) und anzeige gegen diese firma stellen …

wenn man „finkex“ bei google eingibt kommen unzählige seiten --bezüglich abzocke + betrug !

bei diversen verbraucherzentralen ist die firma auch bereits einschlägig bekannt …am besten setzt du dich mal mit einer verbraucher zentrale in verbindung …die können dir mit sicherheit auch noch ein ganzes stück weiter helfen …wie du dich jetzt verhalten kannst …

selbst wenn du eine selbstanzeige bei der polizei machst …(hört sich schlimmer an als es ist ) dir wird nichts passieren …da du selbst ein betrugsopfer geworden bist …mehr kann ich dir leider auch nicht raten …

lieben gruss nancy

Hallo Nancy,

vielen Dank für deine Antwort.

Hab mittlerweile einige Rückmeldungen bekommen und irgendwie sagt jeder was anderes… Von „Geh sofort zum Anwalt und schweig bei der Polizei!“ bis „Geh sofort zur Polizei, erzähl alles und sei kooperativ!“…

Ich werd wohl einfach mal ne Nacht drüber schlafen müssen und dann weitersehen.

Hab nur Angst irgendwas falsch zu machen oder so.
Naja, dir lieben Dank und einen schönen Abend!

na ,

viele leute ,viele meinungen ,

du solltest dich in erster linie nicht unter druck setzen lassen oder einschüchtern lassen …

man kan auch nie genau sagen welcher der richtige weg ist …

ich mach dir ein vorschlag …setz dich bitte zuerst mit der verbraucher zentrale in verbindung und hör dir an was sie dir raten würden …den die haben erfahrungen mit der firma und mit solchen fällen …

und dann kannst du immernoch entscheiden was du tust (das mit der selbstanzeige war nur ne idee damit dir die bank nichts kann …)

Nein. Es macht keinen Sinn.

Auf gar keinen Fall zuerst zur Polizei gehen. Wer Ihnen das geraten hat, weiß im Grunde gar nicht, wie die Polizei mit gewissen Dingen umgeht.
Was Ihnen das bringen soll, darf er Ihnen mal ganz genau erklären - denn darauf wäre ich mal gespannt!
Die Polizei wird Sie so durch die Mangel ziehen, wie ich es Ihnen versucht habe zu erläutern. Wenn Sie zur Polizei gehen, wird das in ihrem Bericht an die Staatsanwaltschaft beinahe als „Geständnis“ ausgelegt. Und das ist das Letzte, was Sie jetzt brauchen.
Wenn Sie sich abslolut keiner Schuld bewusst wären, könnten Sie das tun. Hier sind Sie aber in einem Bereich, wo Ihnen die Polizei ans Leder rücken will - und das ist es ja, was vermieden werden soll.
In jedem Fall zuerst zu einem Anwalt. Was der dann mit Ihnen berät, hat das meiste Gewicht, wenn es darum geht, Ihren Kopf aus der Schlinge des StGB zu halten!

Sie merken vermutlich, dass ich eine sehr justizkritische Meinung vertrete - aber in Zeiten wie diesen kann das nicht schaden. Wenn Sie gewisse Blogs im Internet verfolgen, dazu noch die Amnesty-International-Berichte querlesen, merken Sie, dass die Polizei auch in weniger schwerwiegenden Fällen gerne mal Wildwest-Manieren auffährt, die mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel gemeinsam haben. Schimanski wäre zum Teil blass vor Neid.

Wie gesagt: Locker durchatmen, ab zum Anwalt, und der macht das dann. Dafür knüpft er Ihnen unter Umständen eine Menge ab - aber das verbuchen Sie dann schön artig als Lehrgeld, auf gewisse Dinge mit mehr Weitblick zu zu gehen. Wenn jemand verspricht, einfach zu vielem Geld zu kommen, müssen Sie damit rechnen, de facto mit einem Bein im Knast zu stehen.

Viele Grüße,

Benedikt

Entschuldige, wenn ich schon wieder deinen Rat suche.

Würde gern noch deine Meinung zu folgender Aussage hören:

"du weisst aber hoffentlich, dass dir durch die Polizei mit der Ladung schon das rechtliche Gehör angeboten wurde. Wenn du nicht darauf reagierst bzw. nichts sagst, steht der Staatsanwaltschaft unmittelbar der Weg zum Strafbefehl offen. Ob sie das macht, kann ich von hier aus nicht beurteilen, möglich wäre es durchaus. Wunder dich also nicht, wenn so einer irgendwann ins Haus flattert.
Nochmals: Kooperation ist - soweit alles den Tatsachen entspricht, was du hier vorgetragen hast - das einzige was nutzt. Sollte sich irgendwo in der Beweiskette aber noch ein bedingter Vorsatz erkennen lassen, dann ist es sowieso vorbei.
Aber, wie schon weiter oben geschrieben, ist der Nachweis der Ursprungstat Tatbestandsmerkmal der Geldwäsche. "

Danke dir im Voraus

Das hat garantiert einer geschrieben, der noch an die Polizei als Freund und Helfer glaubt und denkt, dass man mit dem sog. rechtlichem Gehör, das man Ihnen anbietet, einiges Klarstellen kann. Aber wie gesagt, bei dem Straftatbestand der Geldwäsche, welcher hier durchaus vorliegt, will die Polizei allein schon aus statistischen(!) Gründen einen schnellen Erfolg; langwierige Ermittlungen sind unerwünscht. Im Grunde würde man sich über einen Besuch Ihrerseits ohne Rechtsbeistand freuen.
Das Rechtliche Gehör heißt nämlich: Sie erzählen denen was Sache ist, die schreiben es auf, und alle anderen, die danach kommen, können da rein interpretieren, was sie wollen.
Ein Anwalt lässt denen nicht alles durchgehen: Nehmen wir mal an, Sie warten, bis die Anzeige von Herrn *** Sie erreicht. Da hat die Polizei in den meisten Fällen schon den Staatsanwalt informiert, der einen Durchsuchungsbeschluss von einem Richter unterschreiben lässt. Ohne Anwalt: gehen Sie dort hin, machen eine Aussage, die in Ihrem Sachverhalt nicht ohne Teilgeständnis daher kommt und schon hat man Sie, salopp gesagt, bei den Eiern. Wahrscheinlich ist sogar, dass die Polizei tatsächlich auf einen Kaffee zu Ihnen kommt und man während der Durchsuchung Ihre Aussage aufnehmen will. Das funktioniert aus Sicht der Beamten immer besonders gut, da der Verdächtige unter enormen Stress steht. Die Annonce, Bankunterlagen etc. werden als Beweismittel gegen Sie angeführt. Mit Anwalt: Sie rufen den Anwalt an, wenn die Polizei da vor der Türe steht (oder Sie tatsächlich nur ins Präsidium müssen), der kommt dann vorbei und steht Durchsuchung mit Ihnen zusammen durch und sieht sich genau an, was die Polizei beschlagnahmen will. Das darf der. Im Falle einer Vernehmung passiert nix. Sie zeigen also nur den Perso vor und der Anwalt sagt, dass Sie auf dem Präsidium nix sagen werden. Dann gibt es einen Termin beim Herrn Anwalt, Sie sprechen drüber, der Anwalt besorgt sich dann auch erstmal die Akte über Sie (das darf der auch), liest diese Akte und verfasst eine Verteidigungsschrift. Dann heißt es: abwarten. In der Regel telefonieren diese Juristen dann miteinander und werden sich vielleicht einig, was passiert ist und noch wird. Wenn die sich nicht einig werden, geht das vor Gericht. Dann gewinnt grob gesagt der, der den Richter überzeugen kann.
Wenn Sie mit dem Anwalt die Anzeige VOR Herrn *** einreichen, kann der Anwalt die Anzeige, zusammen mit den Unterlagen so vorbringen, dass die Polizei Sie in der Regel nicht mehr Vorladen muss - da die ja schon alles nötige wissen müsste. Dann gibt es auch keine Hausdurchsuchung oder ähnliches - den Beschluss Unterschreibt bei guter Beweisführung kein Ermittlungsrichter. Die Sache geht zum Staatsanwalt, der sich beide Anzeigen ansieht und im Grunde feststellen wird, dass Sie UND Herr *** im Grunde ziemlich verarscht wurden. Unwahrscheinlich, dass das vor Gericht landet.

Jetzt verstehen Sie, warum dieses „rechtliche Gehör“ alleine bei der Polizei, wie von meinem geschätzten Forumkollegen angeraten, in der Regel nix bringt. Zumindest nix zu Ihrem Vorteil.

Viele Grüße

Benedikt

Hallo es gibt immer noch Menschen die auf diesen Schwachsinn hereinfallen.
Wird ständig auch in den Medien berichtet.
Mein Tip such dir einen Anwalt !!!
Ohne wirst du nicht gut aus der Sache herauskommen.

Gruß Marco

www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

hallo, denke mal, das es sich hier um Nepper, Schlepper, Bauernfänger handelt.
Ein Anwalt wäre in dem Fall nicht schlecht.
Oder vielleicht mal googeln
Vielleicht ist diese Masche schon bekannt und es gibt mehr „Opfer“ die evtl. schon mehr wissen
Oder mal an den Verbraucherschutz wenden!
Viel Erfolg