Hallo zusammen,
auf der globalen Auktionsplattform ebay hat mich ein Verkäufer in einem Bewertungskommentar als „unbefriedigte Schlampe“ bezeichnet. Nicht nett, aber solche Leute sprechen ja für sich. Allerdings ist mir von mehreren Seiten geraten worden, wegen Beleidigung Anzeige zu erstatten, um andere Käufer zu schützen. Ebay ist ja oft sehr träge solange es sich nicht um einen Betrug handelt. Der Verkäufer sitzt allerdings in Österreich. Die haben zwar auch ein Gesetz gegen Beleidigung aber ich weiß nicht wie oder wo ich ggf. so einen Antrag stellen sollte. Habt ihr eine Ahnung? Danke.
Viele Grüße
Sylvia
Hallo Sylivia,
also mit dem Strafrecht von Österreich kenne ich mich leider nicht aus, sorry. Aber vielleicht kann Dir die Polizei da weiter helfen.
Aber ich würde an Deiner Stelle auch lediglich eine Mitteilung an Ebay machen und die Sache auf sich beruhen lassen. Solche Leute haben soviel Aufmerksamkeit nicht verdient.
Gruß,
Skyppy
Hallo Sylvia,
ich würde versuchen, genauer herauszufinden, wo in Österreich der Beleidiger wohnt (falls das bei eBay hinterlegt ist) und dann beim zuständigen Landespolizeikommando in Österreich Strafanzeige erstatten (lässt sich übers Internet dann rausfinden).
Weißt Du nichts Näheres, könntest Du erstmal ganz simpel zu Deinem nächstgelegenen Polizeirevier gehen und die dortigen Polizisten freundlich fragen, was Du am besten tun sollst. Das scheint mir eh der einfachste Weg zu sein.
Viele Grüße
OpiWahn
sEHR GEEHRTE FRAU HANAGAN;
vielen Dank für Ihre Frage.
Die internen Richtlinien der Verkaufsplattform sind mit Verhaltensregeln ausgestattet, die es erlauben, derartige Entgleisungen mit entsprechenden Sanktionen zu bewerten.
Eine Strafanzeige bei der Polizei in Deutschland, dem Ort an dem Sie die Sie beleidigenden Worte gelesen haben, wird im Zweifel von der StA nach dem Opportunitätsprinzip (§ 153 StPO) beschieden und auf eine außergerichtliche Klärung verwiesen.
In Ermangelung eines internationalen oder europaweiten Strafgesetzbuches wird dieser Sachverhalt auch nicht vor einem entsprechenden internationalen oder europäischen Gericht verhandelt.
Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen und wünsche Ihnen bei der aller Empörung, dass Sie diese Angelegenheit in wenigen Tagen mit einer Gelassenheit betrachten, die es erlaubt, den eigentlichen Witz in dieser Sache zu erkennen. Hätten Sie hier nicht diese Frage gestellt, wäre mir die Entgleisung des Verkäufers unbekannt geblieben.
Beste Grüße, P.T.
Hallo Sylvia,
Zum ersten muß ich ihnen sagen >niemand hat das Recht einen anderen zu BeleidigenLassen Sie sich nichts gefallen
Hi,
Strafbare Handlungen gegen die Ehre sind großteils im Strafgesetzbuch geregelt (§111 oder §115). Anzeigen kann man bei der Polizei (für Wien: Bundespolizeidirektion, Schottenring 7-9, 1010 Wien, Telefon: +43 1 31 310) oder gleich bei der Staatsanwaltschaft (für Wien: Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtsstr 11, 1080 Wien, Telefon +43 1 40127-0) erstatten.
Danaben bestehen auf Landesebene noch Verwaltungsgesetzte gegen Ehrenkränkung (für Wien: Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; Zuständig ist hier der Magistrat der Stadt Wien, Lichtenfelsgasse 2, Stiege 5, 1. Stock, Zi. 310, 1010 Wien, Telefon +43 1 4000 82111).
Liebe Grüße,
Taiyo