Strafanzeige Internet

Hallo Leute,

mal ne Frage weniger zur Rechtslage, mehr zur Praxis der Strafverfolgung.

Bei chat gehts ja oft hoch her - sexuelle und sonstige Beleidigungen, Bedrohung, benutzen von verbotenen ausdrücken („Heil Hitelr“ etc.), also jede menge strafrechtlich relevantes zeug.

Wenn jetzt jemand, der sich dadurch bedroht/beleidigt/belästigt fühlt Strafanzeige gegen unbekann stellt, wie reagieren Strafverfolgungsbehörden da?

Danke, foc

Hallo Foc!
§ 163 StPO (Vielleicht findest Du den im Netz) beschreibt die Strafverfolgungspflicht der Polizeibehörden!
Eine Anzeigenaufnahme ist also kein Thema !

Allerdings ist eine Anzeige auch nicht an eine Form gebunden: d.h. Du kannst Zuhause am PC alles relevanten Tatbestände und Fakten zusammentragen und schriftlich fixieren und eventuell Ausdrucke zufügen. Dann einfach schon gebündelt zur Polizei geben.
(Du musst aber nicht die Gestze wälzen; die rechtliche Würdigung erfolgt dann durch die Sachbearbeiter). Eine Straftat sollte aber schon vorliegen (Ist i.d.R. durch ein einfaches Telefonat mit der nächsten Dienstelle zu klären).

Gruß Bernd

das war überhaupt nicht die frage
die Frage ist, betreiben die den nötigen Ermittlungsaufwand (Ermitteln der IP-Adresse über den IRC-Anbieter (zb yahoo), Ermitteln des Inhabers des Anschlusses über den Provider, Ermittlung des tatsächlichen Nutzers über den Anschlussinhaber, etc etc…

oder Eröffnen die ne Akte (1, Blatt deine Anzeige) und Heften nach drei Monaten als zweites Blatt den Standardabsagebrief „eingestellt…“ in die Akte?

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Hallo foc,

Warum machst du das CHAT Fenster nicht einfach zu und hast RUHE.
Ne Anzeige wird deswegen vielleicht noch aufgenommen aber verfolgt ?
mit Sicherheit nicht.
Meinst du die haben nix besseres zu tun als Internet Junkies
zu suchen - die auch nur mal was Falschen schreiben - Besoffen sind
oder was weiß ich.

Gruß
Frank

hi,

ich will ja garkeinen anzeigen, aber es gibt so leute, die drohen im chat immer damit - ich finds auch affig. mich würd nur mal interessieren, ob die nur ihre zeit verschwenden oder ob irgendein staatsanwalt da wirklich aktiv werden würde

gruß foc

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gruß foc,

mal so allgemein:
ja, wenn man genug Pressing machen würde würde man sicher auch
jemanden finden, den´s interessiert und der´s verfolgt.

Aber was solls? Man kann nicht alle Leute erziehen (ist auch typisch
deutsch)- auch wenn scih das jetzt doof anhört.

Meine Meinung ist: verhalte Dich korrekt, ansonsten geh woanders hin

  • Kurz: geh als gutes Beispiels voran. So was lässt sich wenn
    überhaupt nur durch Gruppendruck an den Rand drängen, alles andere
    ist ullusorisch.

Desillusionierte Grüße - Jaschi

Hallo Jaschii,

eigentlich hast du Recht (es bringt nicht viel), andererseits sollte man nicht immer wegschauen.(Ist in Deutschland auch so eine eigenart)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der „Standartabsagebrief“ wie Du ihn nennst ist die Einstellung des Verfahrens. Die Polizei kann keine Verfahren einstellen, dies ist einzig und allein der Staatsanwaltschaft vorenthalten. Die Polizei hat in der Regel (!!!) alle Beweise zu sichern und Ermittlungsansätze zu prüfen.

In Deinem Fallbeispiel kann es allerdings sein, dass vorab die Anzeige zur Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung geht. Hier kann es dann sein, dass der Vorfall (i.d.R. wg. Geringfügigkeit bzw. Fehlendem Öffentl. Interesse) eingestellt wird.

Deine Frage war, wie reagieren die Strafverfolgungsbehörden da?

Die Einstellung & Reaktion der Personen, die Deine Sache bearbeiten kann ich Dir nicht nennen.

Aber ich kann Dir die einzig richtige Antwort geben, nämlich, dass eine Anzeige aufgenommen wird. Einen „Dummen“, der der Hintergrundinformationen über Ermittlungsarbeiten gibt wirst Du (hoffentlich) hier nicht finden.

Aber ich kann Dir die einzig richtige Antwort geben, nämlich,
dass eine Anzeige aufgenommen wird. Einen „Dummen“, der der
Hintergrundinformationen über Ermittlungsarbeiten gibt wirst
Du (hoffentlich) hier nicht finden.

lol du gehst zum lachen aufs klo, nicht wahr?

als staatsbürger und steuerzahler habe ich ein berechtigtes interesse, über die grundsätzliche vorgehensweise von strafverfolgungsbehörden informationen zu sammeln, da ich mich dafür interessiere, obh mit den öffentlichen ressourcen maßvoll und zweckmäßig umgegangen wird

gruß, foc