Hallo ihr,
angenommen Bürger B kündigt seinen Stromvertrag. Er setzt der Stromgesellschaft eine Rückzahlungsfrist von 2 Wochen (er hatte per Vorkasse gezahlt). Die Frist verstreicht fruchtlos. Die Gesellschaft teilt nur mit „zeitnah“ zu überweisen.
Ist Strafanzeige der richtige Weg um das Geld zurück zu bekommen?
Danke!
LG