Strafanzeige stellen? Wie, und lohnt das?

Hallo,
ich habe im August bei ebay etwas gekauft von einem Powersellerhändler. der ist inzwischen mehr als bekannt bei ebay, ist inzw. abgemeldet, hat Hunderte betrogen etc - es ist also keine „Mißverständnis-bagatelle“. Es war so, daß ich die Ware - weil defekt - zurücksendete. Mit Retourenschein, kein Problem. (Warenwert 75Euro). Dann keine Reaktion. Anruf? - abgeschaltet. Mail? - unbeantwortet. Fax? - erste Reaktion: ja, aber leider sind alle Mitarbeiter krank. weitere Faxe? - kein Anschluß mehr. Zwar bekam jeder von uns (wie ich im ebay Forum gelesen hab) die Zusage, das Geld zurück zubekommen, aber anscheinend ist der Typ insolvent und hat mit dem Geld der Käufer seine Schulden getilgt. Einige haben Strafanzeige gestellt.

Nun frage ich mich: lohnt sich das für mich auch? Wie und wo mache ich das? hab ich mit Kosten zu rechnen, die den Aufwand nicht rechtfertigen? Sollte ich rechtsschutzversichert sein oder sowas, falls ich einen Anwalt brauche? Hat es überhaupt Sinn, da der Typ ja pleite zu sein scheint bzw sich irgendwie aus der Affäre ziehen wird? Gäbe es eine andere Möglichkeit an das Geld zu kommen?

Danke, Kerstin

Du gehst zur Polizei und zeigst ihn an - Kosten=0
ohne Text

sorry, kenn mich gar nicht aus…
hi,
entschuldige, wenn ich bißchen blöd frage. Aber ich hatte bislang noch nicht mal eine Verkehrskontrolle… Außer ein paar Knöllchen hatte ich noch nie was mit der Polizei zu tun :wink:
Was muß man da alles mitnehmen? Und wohin genau soll ich gehen, welche „Abteilung“ (muß erst mal gucken, ob es sowas hier überhaupt gibt…) und wie geht das weiter? Werde ich auf dem Laufenden gehalten oder wie läuft das? Danke noch mal

Hi!

DIe Polizei ist eigentlich ganz einfach. Irgendwo gibt es einen Haupteingang und meistens gibt es dort am Anfang eine Art Information, die einem gerne weiterhilft wo man hin muss. Mitnehmen solltest du alle Informationen die du bekommen kannst. Drucke Emails aus, nehme kopien von den Faxen mit etc.

Die werden dich dort schon beraten

Tara

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Personalausweis nicht vergessen o.w.T.
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Hallo Kerstin,

das ist leider kein einzelfall.
Da du ja mit sicherheit bestätigungen (emails, kaufabwicklungs-mails, u. ä.) hast, ist das nicht ganz so schwer. Drucke diese aus und gehe einfach damit zu deinem nächstgelegenen polizeirevier und erstatte dort eine anzeige. I.d.r. läuft das alles ab, ohne das du dich anwaltlich vertreten musst. Das ist aber nur der strafrechtliche aspekt, dein geld würdest du aber nur zivilrechtlich bekommen. Das setzt voraus, dass du ein mahnverfahren beim amtsgericht beantragst (formblätter gibt es im schreibwarenhandel). Den ausgefüllten antrag gibt du beim amtsgericht ab, bezahlst die gerichtsgebühr (die du als kosten im mahnantrag mit aufführen kannst) und das gericht erlässt dann einen mahnbescheid. Wenn der gläubiger bisher noch keinen antrag auf insolvenz gestellt hat, hast du möglichkeiten in einen zwangsvollstreckungsverfahren an dein geld heranzukommen.

Viele grüsse
Boone