Strafanzeige stellen?

Guten Morgen,

als jemand am Sonntag Abend am PC saß, merkte er, wie von draußen der Geruch von Zigarettenqualm in sein Zimmer kam.

Also ist er in die dunkle Küche gegangen und hat gesehen, wie etwas vor seinem Fenstern ´rumlungerte, mit einer Zigarette in der Hand. Also die Glut konnte er nur sehen.

Derjenige hat sich schnell Schuhe angezogen und ist ums Haus gegangen.
Im Schein des Schlafzimmerlichtes konnte er sehen, wie jemand sich am Festerbrett festhielt, um einen besseren Blick zu bekommen.

Dies war bereits der zweite Vorfall dieser Art und desselben Mannes, der in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt.

Beim ersten Mal wurde dieser Mann zusätzlich dabei erwischt, wie er sich in der Hose `rumfummelte.

Wie kann man nun vorgehen? Ist es möglich, denjenigen anzuzeigen?

Wäre sehr sehr dankbar für eine Antwort.

Mit besten Grüßen
Sascha Köhler

hat derjenige event. noch einen Zeugen?

also, ich als Frau würde sagen - sofort anzeigen - reines Bauchgefühl.
Mir ist sowas ja gar nicht geheuer.

LG

Andrea

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  1. Strafantrag, was soll es bringen ? Haft ?

  2. Wie wärs mit einem Bewegungsmelder und einem
    Strahler oder einer Kamera dran ???
    Dann wird auch der Strafantrag „lustiger“ !

Hi,

vor der Anzeige solltest Du versuchen den Spanner inflagranti
zu fotografieren. (Leise und gezielt anschleichen!)
Der Schreck wird ihn lämen.(Blitzlicht verwenden!)

nicki

Leider gibt es keinen Zeugen… owT
.

  1. Strafantrag, was soll es bringen ? Haft ?

Derjenige möchte, daß dieser Typ wenigstens einen Brief von der Polizei erhält und somit vielleicht merkt, daß der Anzeigende es ernst meint.
Leider hat der Anzeigende keine Ahnung, ob dieser Typ dann überhaupt Post von der Polizei erhält.

  1. Wie wärs mit einem Bewegungsmelder und einem
    Strahler oder einer Kamera dran ???
    Dann wird auch der Strafantrag „lustiger“ !

Da der Anzeigende in einer Mietwohnung wohnt, ist es ihm leider nicht erlaubt, draußen etwaige Geräte zu montieren. :frowning:

Mit besten Grüßen
Sascha Köhler

Sicherlich könnte man bei der Polizei Anzeige wegen Voyerismus stellen. Aber dann steht Aussage gegen Aussage, passieren wird letztendlich nichts.
Wie wäre es, wenn ein paar Rollos oder Jalousien ans Schlafzimmerfenster angebracht werden?

Sicherlich könnte man bei der Polizei Anzeige wegen Voyerismus
stellen. Aber dann steht Aussage gegen Aussage, passieren wird
letztendlich nichts.

Unterschied Partei und Zeuge…

Kleiner Tip
Lampe direkt ans Fenster, dann ist die Gardine heller als der Raum ein Hineinsehen nicht möglich, wenn man keine Blenden oder sowas hat.
Man sollte auch in Betracht ziehen das Ausspioniert wird wer wann ZUhause ist. Ausbaldowern nennt man das.
Jakob

Wie wäre es, wenn ein paar Rollos oder Jalousien ans
Schlafzimmerfenster angebracht werden?

Hallo,

Da der Anzeigende in einer Mietwohnung wohnt, ist es ihm
leider nicht erlaubt, draußen etwaige Geräte zu montieren. :frowning:

es gibt auch Innenrollos. Die können dann auch nicht von außen aufgedrückt werden.

Gruß, Niels

Hallo,

hier eine klare Antwort. Polizei zumindest über den Vorgang informieren, ob eine Strafanzeige etwas bringt wäre auf der Polizeidienststelle zu klären.

Spanner sollte man keineswegs schonen. Dem Mann kann notfalls durch eine Abnahme der DNA zur Vorbeugung seiner Neigungen geholfen werden.

als jemand am Sonntag Abend am PC saß, merkte er, wie von
draußen der Geruch von Zigarettenqualm in sein Zimmer kam.

Also ist er in die dunkle Küche gegangen und hat gesehen, wie
etwas vor seinem Fenstern ´rumlungerte, mit einer Zigarette in
der Hand. Also die Glut konnte er nur sehen.

Derjenige hat sich schnell Schuhe angezogen und ist ums Haus
gegangen.
Im Schein des Schlafzimmerlichtes konnte er sehen, wie jemand
sich am Festerbrett festhielt, um einen besseren Blick zu
bekommen.

Dies war bereits der zweite Vorfall dieser Art und desselben
Mannes, der in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt.

Beim ersten Mal wurde dieser Mann zusätzlich dabei erwischt,
wie er sich in der Hose `rumfummelte.

Wie kann man nun vorgehen? Ist es möglich, denjenigen
anzuzeigen?

nicht möglich, sondern zwingend.

Gruss Günter

Hallo Sascha,

ich würde die Angelegenheit auf jeden Fall zur Kenntnis der Polizei bringen und mit der Polizei dann weitere Maßnahmen abstimmen. Eine Strafanzeige ist dabei eine Möglichkeit, ein persönliches Gespräch eine andere. Im Rahmen der Präventionsarbeit ist die Polizei üblicherweise gerne bereit dem guten Mann mal freundlich aber bestimmt auf den Zahn zu fühlen. D.h. man macht mal einen kleinen Hausbesuch und erklärt, was so alles im Wiederholungsfall passieren könnte. Dies wirkt oft schon Wunder. Und wenn nicht, dass ruft man beim nächsten Mal sofort die Polizei und lässt den Mann auf frischer Tat ertappen.

Gruß vom Wiz

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Die nächsten Pläne des Betroffenen…
Der Betroffene hat heute Vormittag mit der Polizei telefoniert, wird sich jetzt Name und Adresse des Spanners besorgen und der Polizei vorlegen.

Die Gesetzeshüter erschienen gleich sehr hilfsbereit und haben angeboten, dem Betroffenen Ratschläge zu geben, wie man in dem Fall weiter verfahren könnte.

Der Betroffene hofft nun, daß er von dem Spanner in Zukunft verschont wird.

Vielen vielen Dank für die hilfreichen Meinungen und Tipps

Mit besten Grüßen
Sascha

Hallo,

Dem Mann kann notfalls
durch eine Abnahme der DNA zur Vorbeugung seiner Neigungen
geholfen werden.

auf welcher rechtlichen Grundlage fußt die Erlaubnis, die DNA abzunehmen? Darf von jedem, der bei Nachbars in die Wohnung schaut, die DNA abgenommen werden? Wäre hierfür nicht ein richterliche Erlaubnis nötig?

Gruß, Niels