Strafanzeige vor Ablauf der Frist zur Unterlassungserklärung nach Abmahnung möglich?

Ein Mitbewerber und Kunde hat übelste Schmähkritik im Internet veröffentlicht (Rache wegen Inkasso-Verfahren, nachdem er nicht offene Rechnungen nicht gezahlt hat) und unter anderem mich mit meinem Betrieb als Betrüger bezeichnet. Er hat eine Abmahnung erhalten über 3 Wege, die belegt werden kann und hatte 2 1/2 Tage Zeit gehabt, diese Schmäkritik (Bewertung) zu löschen. Für die Löschung ist die gesetzte Frist lt. Abmahnung abgelaufen! Für die Abgabe der Unterlassungserklärung, wurde eine längere Frist eingeräumt, diese First ist noch nicht abgelaufen!

Es sind nun mehrere Faktoren bekannt geworden, die mich reitzen, eine Strafanzeige sofort stellen zu wollen (wg. Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede), aber ich bin mir nun nicht sicher, ob ich daß jetzt darf, weil die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ja noch nicht verstrichen ist, aber sehr wohl die andere Frist zur Löschung! Viele andere Gründe wurden mir erst nach der Abmahnung bekannt, wie z.B.: Der Mitbewerber/Kunde macht falsche Angaben zu seiner Firma und Haftung, hat seit über 2 Jahren nicht eine Bilanz ans Zentralregister gemeldet, obwohl er dazu verpflichtet ist, diese einzureichen und hat Bonitäts-Index Note 6 mit 4 Vorgängen „Ausschluß Gläubigerbefriedigung ZPO“ und hat ja die Schmäkritik vorher bei uns angedroht, wenn ich gegen ihn das Inkasso-Verfahren nicht zurück ziehe!

Die nächste Frage ist, soll man diese Firma auch wegen der Falschbenennung noch Abmahnen oder wie würdet Ihr vorgehen? Kommt ja eigentlich auch noch die Möglichkeit der Anzeige einer Insolvenzverschleppung mit in Betracht - oder?

Also wie am besten vorgehen, so daß es effektiv ist und nicht nur Kosten verursacht!

Grüße vom Supertypen

Was sagt dein Anwalt dazu?

Hallo,

wenn die Angaben so stimmen, dann frage ich mal ganz frech:

Warum bemüht man sich eigentlich mit so einem Kinderkram wie einer Abmahnung?

Strafanzeige machen und den Staat damit beauftragen, seine redlichen Bürger vor unredlichen zu schützen.

Als ich die Abmahnung geschrieben habe, ging es nur um die Schmähritik!
Erst später habe ich dann nach der Person und Firma weiter geforscht und daß
dauert ja auch ein paar Tage!

Jetzt heute abend habe ich noch rausbekommen, daß dem gleicher Geschäftsführer
mit gleicher Adresse in diesem Jahr eine andere ähnlichlautende Firma geschlossen
wurde, aufgrund von nicht vorhandenem Vermögen! Obwohl diese 2. Firma seit
Mitte des Jahres als „tot“ gilt, verwendet der Geschäftsführer ganz geschickt noch
die alte bestehende Domain, die allerdings nicht gleichlautend mit dem Firmen-Namen
ist, aber überall so im Internet veröffentlicht wurde und leitet auf die 2. Firma um!

Noch ist aber meine Frage nicht beantwortet und weiterhin offen:

Kann nach einer Abmahnung, wenn die Frist zum verlangten Löschen verstrichen ist,
die Strafanzeige gestellt werden, wenn die andere Frist zur Abgabe der Unterlassungs-
erklärung noch nicht abgelaufen ist?

Sorry Christa,

Deine Antwort hat mir nicht gefallen und war sinnlos!

Dennoch schönes Wochenende

Hallo,

meine Antwort wird dir noch weniger gefallen, aber als Geschäftsmann sollte man eigentlich wissen, was man tut und solche Sachen seinem Rechtsanwalt überlassen.

Abmahnung bzw. auch gleich eine Klage auf Unterlassung sind nun einmal der übliche Weg.

Eine Strafanzeige könnte unter Geschäftsleuten nämlich auch ganz schnell als Nötigung da stehen.

Hallo,

eine Strafanzeige hätte man sofort stellen können.
Bei einer Abmahnung geht es um zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, etwa im SInne des §12 des UWG.

Bei unberechtigter Schmähkritik, wo ja meines Erachtens keine Straftat begangen wurde, wäre das das Mittel der Wahl.

Hier geht es aber (auch) um Straftaten, namentlich um „üble Nachrede“ oder „Verleumndung“.
Hier steht der Weg zum Strafprozess jederzeit offen, wenn der Staatsanwalt genügend öffentliches Interesse sieht.

Angesichts dessen, dass du dir ja ziemlich sicher bist, dass sowohl ein zivilrechtlicher ANspruch als auch ein strafbares Handeln besteht, solltest du einen Anwalt einschalten, wenn der Gegner solvent ist. Wenn nicht, dann bestünde das Risiko, dass du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.

Daher wäre der Weg über die Strafanzeige der kostengüsntigere, weil kostenlose.

Hallo,

eine Strafanzeige beruht entweder auf Fakten, dann ist sie nicht rechtswidrig.
Oder sie beruht auf Lügen, dann ist sie als „falsche Verdächtigung“ strafbar.

Wenn ich jemandem drohe, eine Strafanzeige zu stellen, damit er mir zum Beispiel Geld bezahlt, dann wäre das unter Umständen eine Nötigung. Aber nicht „ganz schnell“.

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Ich sehe daß auch so, daß die Schmähkritik ein wirtschaftliches Vergehen ist, aber die Verwendung von „betrügerisch“ eben eine Beleidigung und Verleumdung oder üble Nachrede ist, die unter das Strafgesetzt fällt!

Der jenige, der die Schmähkritik inkl. der Beleidigung geschrieben hat, dem hat man bereits in diesem Jahr eine Firma geschlossen und die andere Firma hat in Bürgel eine 6 weil 4 x „Ausschluss GläubBefriedigg ZPO“. Gleichzeitig hat der jenige bei allen Geschäften bei seinem Firmennamen UG den Zusatz (haftungsbegrenzt) weg gelassen! Bei einer Haftungssumme von 300 Euro. Ich wurde, bevor der jenige die Schmähkritik los gelassen hat, bedroht: wenn ich nicht das Inkasso-Verfahren gegen ihn zurück ziehe, daß berechtigt eingeleitet worden ist wegen einer offenen Forderung, dann gibt er die Schmähkritik ab - ist daß nicht auch schon Nötigung?

Nein, nicht jeder muß immer sofort zum Rechtsanwalt rennen! Allgemein kostet so etwas auch viel Geld! Und Rechtsanwälte sind auch schlau und in der Regel geben diese korrekte Informationen, aber auch nicht immer UND auch vor unseren Gerichten, bekommt nicht immer der jenige Recht, der auch wirklich Recht hat, immer mal an den Spruch denken:

Recht haben und Recht bekommen!

Von der Seite sind mir Diskussionen in solchen Foren oft lieber, als Geld zum Fenster raus zu schmeißen, z.B. weil der andere eben bereits vielleicht insolvent ist und nach einer Klage gar nicht bezahlen kann!

Eher nicht

Daher wäre der Weg über die Strafanzeige der kostengüsntigere, weil kostenlose.

weil ich nämlich den Begründeten Verdacht habe, das hier wesentliche Teile der Geschichte nicht erwähnt werden.

Wie ich bereist weiter oben ausführte, gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen den Handeln unter Privatpersonen und dem unter Kaufleuten.

Von einem Kaufmann werden nämlich bestimmte Rechtskenntnisse gefordert und bestimmte Dinge „Darf“ ein Kaufmann auch machen gegenüber einen Privatmann.

Danke Allen für Eure Kommentare!

Anzeige mit Strafantrag wurde heute gestellt!
Ja, der gesamte Vorgang hatte eine Vorgeschichte!

In einigen Wochen, werde ich sicherlich etwas gehört haben,
wie es ausgegangen ist und darüber berichten, ansonsten bitte
ab dem 20.12. bitte gerne wieder nachfragen!

Grüße

Supertyp