Hallo!
Mich interessiert die Vorgehensweise/Erfolgsaussichten bei einer Strafanzeige wegen der unterhaltspflichtverletzung.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?
Liebe Grüße
Hallo!
Mich interessiert die Vorgehensweise/Erfolgsaussichten bei einer Strafanzeige wegen der unterhaltspflichtverletzung.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?
Liebe Grüße
Mich interessiert die Vorgehensweise/Erfolgsaussichten bei
einer Strafanzeige wegen der unterhaltspflichtverletzung.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?
Ja, ganz viele, aber die können dir die Erfolgsaussichten nicht schildern, weil sie in der Regel keine Juristen sind und zudem auch den Fall nicht kennen, den du beurteilt haben möchtest.
Außerdem müsstest du definieren, was du unter „Erfolg“ verstehst. Eine Verurteilung?
strafanzeige wegen unterhaltspflichtverletzung
Guten Tag,
mich interessiert wie weit es ermittelt wird. wie tief quasi? wie lange es dauert. Mir ist schon klar, das dies von Fall zu Fall anders ist, aber vielleicht gibt es bei der unterhaltspflichtverletzung erfahrungswerte
LG
Hallo,
von 100 Anzeigen wird in 25 Fällen angeklagt, davon Verurteilungen: 5.
Ungefähre Erfahrungswerte, kommt meistens auf den Staatsanwalt an.
grüße
miamei
strafanzeige wegen unterhaltspflichtverletzung
Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort:smile:
uns wie lange dauert es in der Regel?
LG
Hallo,
kann einige untenstehende Antworten nicht beipflichten.
Die Staatsanwaltschaft hat generell jede Strafanzeige wg. Verdacht der Unterhaltspflichtverletzung nachzugehen und umfangreich zu ermitteln.
Insbesondere dann, wenn der Unterhaltsschuldner schon mehrfach vom gegnerischen Rechtsanwalt oder dem Jugendamt auf seine Unterhaltsver-pflichtungen erfolglos hingewiesen wurd, greift hier der Staat zwar nicht besonders schnell, dafür aber sehr erfolgreich durch.
Besonders häufig ergehen Strafen gegen Unterhaltsschuldner, die länger arbeitslos sind und dem Gericht ihre Bemühungen um Arbeitsstellen nicht nachweisen konnten; es werden auch bei erneutem Vergehen Freiheitsstrafen verhängt.
Lediglich, wenn der Unterhalt noch nicht durch Urteil etc. in der HÖhe festgestellt wurde oder es sich um eine „strittige“ Unterhaltserhöhung handelt, hält sich die StaA aufgrund der fehlenden zivilrechtlichen Beweislage etwas zurück.
Eine „lasche Ermittlung“ von Staatsanwaltschaften dürften schon alleine aufgrund des politischen Druck nur Ausnahmen sein.
Wenn zudem der Anzeigenerstatter einen Strafantrag mit erheblichen Beweisen untermauert, ist die Staatsanwaltschaft hier dann relativ schnell.
Es muss auch immer berücksichtigt werden, dass für den „Ausfall“ des Unterhaltsschuldners bei Kleinkindern der Unterhaltsvorschuß des Jugendamtes (Steuerzahler) einspringen muss, was allerdings zeitlich und altersbedingt des Kindes befristet ist und der Unterhalt steht ja zudem dem Kind steht.
Also ist immer das Kind der Geschädigte.
Schönen Tag noch.
strafanzeige wegen unterhaltspflichtverletzung
Guten Tag,
vielen Dank für die Antworten.
Es stellt sich noch eine Frage: Können Väter, die arbeitslos sind, von der Staatsanwaltschaft zur Abreitsaufnahme bzw. zum Weiterbewerben „gezwungen“ werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
liebe Grüße
Es stellt sich noch eine Frage: Können Väter, die arbeitslos
sind, von der Staatsanwaltschaft zur Abreitsaufnahme bzw. zum
Weiterbewerben „gezwungen“ werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Direkt kann die StA das nicht. Es erfüllt allerdings auch den Tatbestand des § 170 StGB, wenn der Unterhaltspflichtige es schuldhaft unterlässt, dafür zu sorgen, dass er Unterhalt bezahlen kann. Ein solches Verhalten kann und muss sie bei Vorliegen eines Anfangsverdachts also strafrechtlich verfolgen. Ich könnte mir zudem vorstellen, dass die Arbeitsaufnahme bzw. Unterhaltszahlung als Auflage für eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Betracht kommt.