Hi
hast du alle vom Auktionsanbieter gebotenen Möglichkeiten in Bezug auf Wandlung genutzt? (Kontakt, Klärung, Wandlung… Auktionshaus benachrichtigt, Schlichtungsstelle…) Dann würd ich Anzeigen. Wenn nicht, machst du nen schlechten Eindruck.
HH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
So, ich möchte aber auch, dass das nicht wegen geringfügigkeit
eingestellt wird.
Muss ich da noch irgendwas machen ???
oder wird aufjedenfall ermittelt & nicht nach 5Wochen ein
Brief verschickt, das die Sache eingestellt wurde ??
Natürlich wird wirklich ermittelt. Du brauchst nix weiter machen, außer evtl. bei Vernehmungen und vor Gericht zu erscheinen. Wenn ein Täter ermittelt wird, bekommt der auch ne Strafe.
Du solltest in der Strafanzeige erwähnen, daß es nicht „nur“ um Betrug sondern vermutlich um gewerbsmässigen Betrug geht - das steigert die Chancen: Vorausgesetzt natürlich, das der Verdacht berechtigt ist , aber ich gehe mal davon aus, daß du net das einzige Opfer warst, gelle…