Strafanzeige zurückziehen

Ich habe da eine dringende Frage:
Person A hat Person B wegen Körperveletzung und Stalking angezeigt.
Kann Person A nun die Anzeige wieder zurückziehen?Gibt es da eine Frist?
Was Hat Person B nun zzu erwarten und geht die Sache etwa vor Gericht?

Hallo Stranger76,

in diesem Fall kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da ich mich auf diesem Gebiet nicht auskenne.

Gruß aus Rostock

Eine Strafanzeige selbst kann durch A nicht zurückgezogen werden.
Beide Delikte sind sogenannte Antragsdelikte, sofern es sich bei der Körperverletzung um eine einfache körperverletzung handelt. Das bedeutet, dass A als vermeintliches Opfer zusätzlich zur Strafanzeige selbst innerhalb von drei Monaten nach Anzeigerstattung einen Strafantrag stellen muss, damit die Strafsache durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

Somit kann A allerdings, sofern mit Anzeige bereits gestellt, zwar nicht die Anzeige selbst zurückziehen, aber den Strafantrag.
Probelmatisch wird es dann, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse (Offizialdelkt) erkennt. Dann kann sie trotz zurückgezogenem Strafantrag von A gegen B von Amts wegen weiter ermitteln und die Straftat verfolgen. Dies wird vorallem dann geschehen, wenn die Staatsanwaltschaft glaubhafte Hinweise erhält, dass die Rücknahme des Strafantrages nicht freiwillig geschieht.

Körperverletzung (z.B. Ohrfeige)= Antragsdelikt
Schwere Körperverletzung (z.B. mit Hilfsmittel, wie z.B. Zaunlatte)= Offizialdelikt
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich begangen)= Offizialdelikt

Stalking= Antragsdelikt, ggf. mit öffentlichem Interesse

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@Nachtrag:
Eine Anzeige selbst kann deshalb nicht zurückgezogen werden, da mit Anzeige eine Straftat den Strafverfolgungsbehörden bekannt gemacht wurde und diese eine bekanntgemachte Straftat VERFOLGEN MÜSSEN!
Daher kann nur der Strafantrag zurückgezogen werden. Das kann u.a. geschehen, weil B. ggü. A tätige Reue gezeigt hat und sich entschuldigt hat und somit A kein interesse an einer weiteren Verfolgung erlangt.

Soll die Anzeige zurückgezogen werden, weil die Straftat in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat, könnte sich auch A strafbar machen wegen Falschanzeige.

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen.

Ich bin da auf jeden Fall der falsche Ansprechpartner.
Da müsste jemand mit juristischen Wissen Antworten.

Kann ich nicht weiterhelfen