Strafanzeigen EU weit?!

Hallo allerseits!
Werden Strafanzeigen in das jeweilige Heimatland des „Straftäters“ übersendet?! Wenn jmd. zb. in Spanien ohne gültiges Ticket in der Metro unterwegs gewesen ist und dieses Vergehen nach Ablauf der Frist zur Anzeige in Spanien gebracht wird, derjnige aber in Deutschland lebt und Deutscher Staatsbürger ist?!
Würde so ein „Kavaliersdelikt“ in die Strafakte eingetragen werden?!
Haben dieses Beispiel gerade in der Schule und daher wollte ich mich hier mal genauer erkunden.
mfg
Tim

Hallo,

schau mal im § 7 StGB nach. Dort steht, dass auch ein Deutscher wegen einer Tat im Ausland in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ein deutscher Schwarzfahrer in Madrid könnte also tatsächlich in Deutschland vor Gericht gestellt werden.

Gruss

Iru

Soweit man im Ausland verurteilt wird, was ja auch immer möglich ist, erscheint dieser Eintrag auch im deutschen Bundeszentralregisterauszug. Ob er auch im Führungszeugnis erscheint, was man sich selbst besorgen kann, hängt von der Schwere der Straftat ab und davon, ob noch andere Einträge bestehen.

Grüße

53/12