Strafanzeigen im Scheidungsumfeld

Hallo,

im Zuge von Scheidungsverfahren werden ja mal gerne Strafanzeigen gegen den ehemaligen Partner gestellt wegen dieses und jenem.
Muss die Staatsanwaltschaft ermitteln oder kann sie mit der Begründung „Rache des Verlassenen“ die Ermittlungen gar nicht erst aufnehmen?

Gibt es, wenn letzteres zutrifft, einen Unterschied ob es bei den angezeigten „möglichen“ Straftaten um Offizialdelikte (z.B. Urkundenfälschung) oder „nur“ Verleumndung handelt?

Danke und Grüße aus dem Norden
Holger

Hallo,

das wird wohl immer im Einzelfall entscheiden aber einen Freibrief bei Scheidungen gibts nicht

hth

Hallo,

bis jemand gleich ein dickes Q auf alle seine Strafanzeigen bekommt, braucht es schon eine Menge Unsinn. Und selbst dann muss die StA höchst vorsichtig sein. Denn auch ein Querulant kann natürlich mal ganz real Opfer einer Straftat werden. D.h. zumindest überfliegen und im Einzelfall bewerten ist an sich zwingend. Die Praxis ist allerdings inzwischen eher so, dass in „Standardsituationen“ kaum noch eine Chance besteht, mit einer Strafanzeige irgendetwas direkt zu erreichen. Da muss dann von Seiten eines Anzeigeerstatters schon sehr gut belegt werden, dass Dinge von entsprechendem Gewicht vorgefallen sind.

Gruß vom Wiz