Strafarbeit

Es gibt einen Landwirtschaftlichenbetrieb ca 100 Mitarbeiter.
Einer davon( ein junger Mann) hat in den laufenden jahren immer wieder während der Arbeit blechschäden auch etwas größere schäden an den Landmaschinen verursacht.
Die Schäden wurden bis jetzt immer vom Arbeitgeber von der angeschlossenen Werkstatt i.O. gebracht.
Die Tage wieder ein größerer Blechschaden, ‚‘ Strafe’’ eine Abmahnung da er wohl nicht ausgeruht zur arbeit erschienen war.(Die Nacht zuvor war Betriebsparty er hat nichts getrunken)
30 Überstunden werden gestrichen.
4 Wochen hintereinander Wochenenddienst( sie haben alle 14 Tage Wochenenddienst ohne ausgleich)
Zur Wehr setzten kann er sich wohl nicht, da kein Betriebsrat und das ganze eine kündigung herauf beschwört.
Was bleibt einem übrig? Stillhalten und arbeiten oder?

Hi

Betriebsrat gründen ist vor Jahren schon versucht worden die Leute wurden schnell entsorgt, und das will keiner riskieren.

Der junge Mann ist Familienvater, kann sich
nicht leisten.

Aber was ich wissen will, wie wird dieser Blechschaden und deren folgen in anderen Betrieben gehandhabt.

Gruß Freckle

Hallo,

da gibt es sehr grob gesagt drei Handhabungen:
Die Erste ist wie von Dir beschrieben, wenn der AG seine AN für unmündige Kinder hält und von sich selbst meint, daß er gleich nach dem lieben Gott kommt und ihn Recht und Gesetz nicht zu interessieren haben. Darin wird er von den Feiglingen in der Belegschaft ständig bestärkt.
Die Zweite ist die des vernünftigen AG, der weiß, daß die Geltendmachung von Schadensersatz ggü. den eigenen AN gewissen rechtlichen Regeln unterliegt wie z. B. Geltendmachung in Schriftform, genaue Bezifferung, Prüfung des Grades der Fahrlässigkeit etc. und diese Regeln einhält. Dieser AG weiß auch, daß die Dienstplaneinteilung ebenfalls nicht als „Strafmaßnahme“ taugt und juristisch anfechtbar ist.
Und die Dritte Variante ist der AG, der zusammen mit seinem BR eine Betriebsvereinbarung abschließt, die klare, für jeden AN nachvollziehbare Regeln enthält und die finanziellen Konsequenzen für den AN so beschränkt, daß sie auch leistbar sind.
Und die Dienstplaneinteilung unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung des BR.

Wer hat wohl mittel- und langfristig die zufriedeneren und motivierteren AN ?

&Tschüß

Wolfgang

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Entweder oder…
Hi!

Betriebsrat gründen ist vor Jahren schon versucht worden die
Leute wurden schnell entsorgt, und das will keiner riskieren.
Der junge Mann ist Familienvater, kann sich
nicht leisten.

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
Das geht nun mal nicht. Entweder, man lässt sich alles gefallen oder man versucht, seine Rechte durchzusetzen.

Wenn man sich dann gefallen lässt, dass der AG einen „entsorgt“, dann ist man wieder beim ersten Punkt!
Es existiert ein besonderer Kündigungsschutz nicht nur für Betriebsräte sondern auch für Leute, die selbigen ins Leben rufen.
Auch, wenn ich ein sehr angespanntes Verhältnis gegenüber Gewerkschaften habe - hier helfen diese kompetent und vor allem machtvoll.

Aber was ich wissen will, wie wird dieser Blechschaden und
deren folgen in anderen Betrieben gehandhabt.

Es kommt darauf an, ob der Schaden leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich entstanden ist.

LG
Guido