Strafbar aufgrund falscher Angaben zur Religion?

Hallo, meine Frage ist eigentlich recht simpel. Macht sich ein Jemand strafbar, der falsche Angaben zu seiner Religion macht z.B. in der Schule, auf der Arbeit und im alltäglichen Leben? Wenn ja, mit welchen rechtlichen Konsequenzen hätte dieser Jemand zu rechnen? Danke schon im Voraus für eure Antworten.

guten abend,
wie immer im recht: es kommt drauf an
vorallem darauf ob es mit irgendwelchen zahlungen zusammenhängt

in der schule beispielsweise sollte es egal sein, auch als nichtchrist darf man den religionsunterricht besuchen, man muss, soweit ich weiß, als christ diesen nicht besuchen und könnte in ethik gehen
wichtig ist dabei nur, dass die stunden erbracht werden und an den leistungsnachweisen teilgenommen wird
von schule zu schule un dlehrer zu lehrer unterschiedlich könnte man aber vom jeweiligen unterricht ausgeschlossen werden, wenn man diesen mit unsachlichen beiträgen stört
generell kann jeder ab dem 14. lebensjahr sich seinen religionsunterricht frei wählen (Grundgesetz)

auf arbeit wird das nur relevant wenn man als moslem auf bestimmte pausenzeiten zum beten besteht, sowas muss vor vertragsschluss geklärt werden
und wenn man kirchensteuerpflichtig ist, also wer als christ auch in der kirche ist muss diese steuer entrichten. diese angabe findet sich auf der lohnsteuerkarte und wird so dem arbeitgeber mitgeteilt.
um diesen kirchenzehnt zu umgehen bleibt einem nur der austritt aus der kirche
wenn man das nicht bezahlt wäre es wohl steuerhinterziehung un damit strafbar

aufgrund der religionsfreiheit ist es aber kaum relevant ob und an welchen gott man glaubt, bis auf die paar ausnahmen

schönen abend noch
schlumpf

in der schule beispielsweise sollte es egal sein, auch als
nichtchrist darf man den religionsunterricht besuchen, man
muss, soweit ich weiß, als christ diesen nicht besuchen und
könnte in ethik gehen

ganz so ist es nicht:
christliche Privatschulen haben z.B. als Voraussetzung für die Aufnahme als Schüler die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft:

Das inzwischen deutschlandweit bekannte Canisiuskolleg (privates, heiß begehrtes, katholisches Gymnasium in Berlin) nimmt einen Evangelen oder einen Moslem auf, aber niemanden, der keiner Religionsgemeinschaft angehört.
gruß n.

ganz so ist es nicht:
christliche Privatschulen haben z.B. als Voraussetzung für die
Aufnahme als Schüler die Mitgliedschaft in einer
Religionsgemeinschaft:

Das inzwischen deutschlandweit bekannte Canisiuskolleg
(privates, heiß begehrtes, katholisches Gymnasium in Berlin)
nimmt einen Evangelen oder einen Moslem auf, aber niemanden,
der keiner Religionsgemeinschaft angehört.

es ging aber um die frage, ob sich die person strafbar macht ?! (und das ist wohl auch bei dem heiß begehrten casiniuskolleg nicht der fall.

p.s. was ist denn bitte ein „Evangele“ ? soll das etwa das substantiv für evangelisch sein ? das wären dann aber protestanten…

1 „Gefällt mir“

Hi,

p.s. was ist denn bitte ein „Evangele“ ? soll das etwa das
substantiv für evangelisch sein ? das wären dann aber
protestanten…

Evangele ist Umgangsprache…:wink:

1 „Gefällt mir“

Hallo!
Du hast das Recht auf Verweigerung aller Angaben zu deiner Person !
Gg.
Welcher Religion du angehörst oder nicht, geht eigentlich niemanden was an.Es geht nur um die „Kirchensteuer“ Da muss ein jeder zahlen., obwohl ich es als verwerflich finde.
Das ist aber nur meine Meinung.
Die „Kirchensteuer“ ist nun mal abhängig von den Steuerzahlern.
Sprich vom Einkommen des Arbeiters.
Gruss
Jürgen Dortmund

Hallo,

Du hast das Recht auf Verweigerung aller Angaben zu deiner
Person !

In welchem Zusammenhang trifft das zu?

Welcher Religion du angehörst oder nicht, geht eigentlich
niemanden was an.Es geht nur um die „Kirchensteuer“ Da muss
ein jeder zahlen., obwohl ich es als verwerflich finde.
Das ist aber nur meine Meinung.
Die „Kirchensteuer“ ist nun mal abhängig von den
Steuerzahlern.
Sprich vom Einkommen des Arbeiters.

das ist schon richtig, aber was hat das mit der Frage des UP zu tun?

Gruss

Iru