Strafbar ? eigene nr als spendekonto ?

eine etwas ungewöhnliche frage.

demletzt kam ein bekannter an mich herangetreten und unterbreitete mir eine idee. er wollte in diversen zeitungen eine anzeige zum spenden aufgeben, aber als kontonr seine eigene angeben.

der text sollte in etwa lauten :

spenden sie an bedürftige, tun sie was gutes. mit nur 2 bis 3 euro sind sie dabei. das ganze auf folgendes konto

wenn jetzt leute spenden, und man behält das geld, wäre das dann strafbar ?

gruss

HAllo,

vor einigen Jahren war das schon einmal recht „modern“, in vielen Tageszeitungen stand mindestens ein privater Spendenaufruf.

Wenn alles so drin steht, das man erfährt, das ein normaler armer Mensch das Geld bekommt, sollte es legal sein.
Aber bin mir nicht sicher, meine, schon mal etwas gehört zuhaben, das das verboten ist!
Gruß Manu

Ich wäre da mit der Formulierung sehr vorsichtig. Für „Bedürftige“ ist sicher ein weiter Begriff, aber ich würde darunter nur jemanden verstehen, der zumindest nicht über dem Niveau eines Sozialhilfeempfängers lebt. Trifft das auf deinen Bekannten nicht zu, dann kann Betrug (§ 263 StGB) vorliegen. Das wäre etwa auch der Fall, wenn jemand in abgetragenen Klamotten betteln geht, der eigentlich ziemlich viel Kohle hat. Denn das ist eine Täuschungshandlung.

Levay

Ich weiss nicht was soll es bedeuten.

Tatbestandmerkmale kausaler Zusammenhang zwischen Täuschung und Zahlung gegeben ---- ja ???

War nix mein Lieber

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Wenn ein Land eine Verordnung hat über das Sammeln von Spenden - dann kann das eng werden.

In NRW gibts das derzeit nicht (SVIW)

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

neben den aspekten, die in den anderen antworten angesprochen wurden, fällt mir noch der steuerliche ein.

Wenn dein kumpel spenden annimmt, muss er auch u.u. spendenquittungen ausstellen.
Spendenquittungen ausstellen, darf er aber nur, wenn er gemeinnützigkeit nachweisen kann.
Und bei steuerbeschiß versteht der staat i.a. KEINEN spass.

LG Alex

zur Gemeinnützigkeit
Hi Alex,

Hi Alex,

kleine Korrektur: Steuerlich wirksame

Spendenquittungen ausstellen, darf er aber nur, wenn er gemeinnützigkeit nachweisen kann.

Wenn ich Dir eine Quittung schreibe „Max Power hat mir 100 Euro gespendet“, interessiert das niemanden, solange auf der Quittung nichts von „steuerabzugsfähige Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt“ oder ähnliches steht.

Gruß Ralf

Tatbestandmerkmale kausaler Zusammenhang zwischen Täuschung
und Zahlung gegeben ---- ja ???

Jakob, du bist echt putzig :smile:

Warum spendet denn jemand? Weil er jemanden für bedürftig hält. Die Kausalität ist ohne weiteres zu bejahen.

Der eigentliche Knackpunkt liegt in der Frage, ob ein Vermögensschaden wegen bloßer Zweckverfehlung vorliegen kann. Dazu hier nähere Infos unter dem Suchbegriff „Bettelbetrug“:

http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/hnr/materialien…

Wie schafft man es eigentlich, so viel Unsinn zu schreiben wie du?

Levay

3 „Gefällt mir“

Ignoranz und Dummheit geben sich die Hand wenn man wie Du immerwieder neue Tatbstände hinzufügt.

Wir nennen einfach den Fangschuss auf die Lock der Bundesbahn in Notwehr.

Hier sammelt jemand für sich selbst das darf er in der Regel in den meisten Ländern.

Deine besondere Ausnahme läge dann vor wenn jemand sagt ich sammele für´s Rote Kreuz und steckt es in die Eigene Tasche.

Dieser Sonderfall wird hier nicht gefragt - ist auch nicht gemeint, sondern entstammt Deiner eigenen Konstruktion die Du nur um des „recht“ haben hinzufügst. Note 6 setzen

Wie schaffts Du´s eigentlich, so viel Unsinn zu schreiben Levay

Hier fehlt die kausalität der Spender kann jederzeit frei entscheiden ob er gibt oder nicht, hier ist der Zusammenhang gebrochen zwischen der Täuschung (ich bin arm und der Spendenentscheidung) , das ist bei Betrug nicht so.

Ich erwarte gar nicht das Du Fehler eingestehst.
Jakob

Wenn jemand eine Theorie akzeptiert, führt er erbitterte Nachhutgefechte gegen die Tatsachen. (Jean Paul Sartre)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ignoranz und Dummheit geben sich die Hand wenn man wie Du
immerwieder neue Tatbstände hinzufügt.

Wir nennen einfach den Fangschuss auf die Lock der Bundesbahn
in Notwehr.

Oder die Körperverletzung als erfolgsqualifiziertes Delikt. Im Gegensatz zum Fangschuß auf eine Lok wurde das so vorgebracht.

Hier sammelt jemand für sich selbst das darf er in der Regel
in den meisten Ländern.

Deine besondere Ausnahme läge dann vor wenn
jemand sagt ich sammele für´s Rote Kreuz und steckt es in die
Eigene Tasche.
Dieser Sonderfall wird hier nicht gefragt - ist auch nicht
gemeint, sondern entstammt Deiner eigenen Konstruktion die Du
nur um des „recht“ haben hinzufügst. Note 6 setzen

Das ist ein anderer Fall. Darüber braucht nicht gesprochen zu werden.
Hier hat Levay aber ganz richtig darauf hingewiesen, daß ein sogenannter Bettelbetrug bzw. Spendenbetrug vorliegen kann. Mit dieser Ansicht folgt er der herrschenden Meinung.
Kann man überall nachlesen. Informiere Dich bitte über die Thematik, bevor Du Dich dazu äußerst!

Wie schaffts Du´s eigentlich, so viel Unsinn zu schreiben
Levay

:wink:

Hier fehlt die kausalität der Spender kann jederzeit frei
entscheiden ob er gibt oder nicht, hier ist der Zusammenhang
gebrochen zwischen der Täuschung (ich bin arm und der
Spendenentscheidung) , das ist bei Betrug nicht so.

Muß man nicht verstehen, oder? Frei entscheiden kann man immer. Und hier würde die Gabe an „Bedürftige“ wohl die Motivation zur Sozialleistung bilden.

Ich erwarte gar nicht das Du Fehler eingestehst.

Macht Sinn. Da ist auch keiner. In den letzten Tagen hat er Dir so viel Feuer gemacht, daß ich es ziemlich stumpf finde, Dich hier noch zu sehen.

Ich funke mal rein, um ihn nicht an seinen Fähigkeiten zweifeln zu lassen. Das passiert nämlich auf die Dauer, wenn man Deine Beiträge lesen muß. Da glaubt man echt an rechtliche Revolutionen.

Ansonsten macht es Spaß, Euch zu lesen. Weiter so!

4 „Gefällt mir“

Quak quak quak (owT)
Quakquak!

Ignoranz und Dummheit geben sich die Hand wenn man wie Du
immerwieder neue Tatbstände hinzufügt.

Wo habe ich einen Tatbestand hinzugefügt? Tatbestand ist hier § 263 StGB.

Wir nennen einfach den Fangschuss auf die Lock der Bundesbahn
in Notwehr.

Es ist ein GROBE Unverschämtheit, mir das immer wieder zu unterstellen. Ich habe mich niemals in dieser Hinsicht geäußert. Ich habe nur deine Aussagen angegriffen, die sich auf Vorsatz und Fahrlässigkeit bezogen. Durch gebetsmühlenartiges Wiederholen deiner Behauptung, ich habe eine Notwehrlage angenommen, wird diese Behauptung nicht richtig. Man beginnt aber langsam daran zu zweifeln, dass du die Realität wahrnimmst. Ich habe NICHT das geschrieben, was du mir immer wieder unterstellst. Ich habe NUR den Unsinn widerlegt, den du hinsichtlich Vorsatz und Fahrlässigkeit verzapft hast.

Hier sammelt jemand für sich selbst das darf er in der Regel
in den meisten Ländern.

Bestreitet ja niemand. Aber lies bitte das Ausgangsposting: „Spenden Sie für Bedürftige“, so steht es da. Und wenn jemand nicht im Mindesten bedürftig ist, dann ist das selbstverständlich eine Täuschung.

Deine besondere Ausnahme läge dann vor wenn
jemand sagt ich sammele für´s Rote Kreuz und steckt es in die
Eigene Tasche.

Sie liegt auch vor, wenn jemand sagt, die Spenden seien für Bedürftige, und genau das steht im Ausgangsposting. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Dieser Sonderfall wird hier nicht gefragt

Lies nach!

  • ist auch nicht gemeint, sondern entstammt Deiner eigenen Konstruktion die Du :nur um des „recht“ haben hinzufügst.

Levay

4 „Gefällt mir“

Dass er das geschrieben hatte, habe ich gar nicht gesehen:

Hier fehlt die kausalität der Spender kann jederzeit frei
entscheiden ob er gibt oder nicht, hier ist der Zusammenhang
gebrochen zwischen der Täuschung (ich bin arm und der
Spendenentscheidung) , das ist bei Betrug nicht so.

Da schlägt’s ja langsam 13 :smile:

Ich funke mal rein, um ihn nicht an seinen Fähigkeiten
zweifeln zu lassen.

Tu’ ich nicht, ich frage mich nur manchmal, ob sich sonst niemand an Jakob stört, darum freue ich mich über weitere Beiträge.

Das passiert nämlich auf die Dauer, wenn
man Deine Beiträge lesen muß. Da glaubt man echt an rechtliche
Revolutionen.

LOL

Levay

2 „Gefällt mir“

Etwas OT

Tu’ ich nicht, ich frage mich nur manchmal, ob sich sonst
niemand an Jakob stört, darum freue ich mich über weitere
Beiträge.

Ehrlich gesagt, störe ich mich mehr an den Diskussionen, auf die Ihr Euch immer wieder einlasst. Frei nach dem Motto „don’t feed the troll“ würde ich nämlich grundsätzlich bestimmte Beiträge ignorieren und nur einen Vermerk an den evtl. unwissenen Fragenden schreiben, dass gewisse Antworten ignoriert oder zumindest nicht ernst genommen werden sollten, da es leider an fachlicher Kompetenz fehle (wobei ich persönlich mir hier nicht anmaßen würde, zu entscheiden, wer kompetent sei). Ich denke, wenn die Antwort gut strukturiert und untermauert ist, wird der Fragende auch die Spreu vom Weizen trennen können, und dem Fragenden soll schließlich gedient werden, und nicht der Sucht nach Aufmerksamkeit, oder?

Aber da Ihr Euch offensichtlich gern auf Diskussionen einlasst, bietet Ihr ihm doch immer wieder die notwendige Nahrung, auf die er offenbar nur aus ist. Inzwischen schleichen sich jedes Mal auch noch Beleidigungen dazwischen („hast Du mal wieder Blödsin verzapft“), die auf beiden Seiten Aggressionen wecken. Ich verstehe nicht so ganz, wie man sich das so ausdauernd antun kann. Aber vielleicht gönnt Ihr ihm ja auch einfach die von ihm so gewünschte Aufmerksamkeit … ;o)

3 „Gefällt mir“

Schnoof,

du irrst dich. In Wahrheit denke ich wie du - man müsste ihn eigentlich ignorieren. Ich ärgere mich jedes Mal über mich selbst, wenn ich mich wieder auf so absurde Diskussionen einlasse. Im Grunde hast du völlig, aber wirklich völlig Recht. Mir fehlt einfach die Vorstellungskraft dafür, dass jemand so sein kann wie er, ich denke immer, dieses oder jenes MÜSSE er doch nun verstehen… Aber das stimmt dann leider nicht.

Ich werde versuchen, mich zu bessern.

Levay

2 „Gefällt mir“

Ehrlich gesagt, störe ich mich mehr an den Diskussionen, auf
die Ihr Euch immer wieder einlasst. Frei nach dem Motto „don’t
feed the troll“ würde ich nämlich grundsätzlich bestimmte
Beiträge ignorieren und nur einen Vermerk an den evtl.
unwissenen Fragenden schreiben, dass gewisse Antworten
ignoriert oder zumindest nicht ernst genommen werden sollten,
da es leider an fachlicher Kompetenz fehle

Das würde voraussetzen, dass der Autor dieses Vermerks hier im wer-weiss-was eine anerkannte Autorität wäre. Tatsächlich gibt es diese Autoritäten, die regelmäßigen Besucher dieses Bretts kennen sie auch. Die Fragesteller aber sind nicht unbedingt Stammgäste. Die bekommen dann ein Geschwafel vorgesetzt, frei von Wissen, frei von Ahnung, gespickt mit Paragraphen und Schlagwörtern.

JayO nennt Paragraphen, LVay merkt an, dass JayO imbezil sei - was ist damit gewonnen?

So dumm, so offensichtlich blöde JayO auch ist und argumentiert - solange keine fundierte Antwort auf seinen Beitrag kommt, solange er lediglich als an ‚mangelnder fachlicher Kompetenz‘ leidender Idiot dargestellt wird, und auf die eigentliche Fragestellung nicht eingegangen wird - so lange ist JayO für den Fragesteller der scheinbar kompetentere, auf jeden Fall der interessiertere Ansprechpartner.

Dein Vorschlag, Idiotie kenntlichzumachen und ansonsten zu ignorieren, ist an sich nicht falsch. Aber gerade im juristischen Bereich ist Idiotie für den Laien nicht einfach auszumachen (wo kommen all die Anwälte her? SCNR), da reichen Statements nicht aus, da braucht’s nachvollziehbare Argumente.

Gruss
Schorsch

du irrst dich. In Wahrheit denke ich wie du - man müsste ihn
eigentlich ignorieren. Ich ärgere mich jedes Mal über mich
selbst, wenn ich mich wieder auf so absurde Diskussionen
einlasse. Im Grunde hast du völlig, aber wirklich völlig
Recht. Mir fehlt einfach die Vorstellungskraft dafür, dass
jemand so sein kann wie er, ich denke immer, dieses oder jenes
MÜSSE er doch nun verstehen… Aber das stimmt dann leider
nicht.

Ich bin in solchen Fällen ja immer hin und hergerissen: Ist es jemand, der die anderen nur ärgern will (dann besteht durchaus die Möglichkeit, daß er alles versteht), oder ist derjenige tatsächlich so schwer von Begriff? Ich meine, solche Spezies gibt es ja in vielen Foren, ist definitiv ein faszinierendes Phänomen. Allerdings ist es speziell in diesem Forum, wo wirklich viele Laien Fragen stellen, besonders ärgerlich, zumal manch einer hier ja seine existenzbedrohenden Probleme lösen will …

Bis denne und nicht ärgern!
Schnoof

völlig OT
seit dem provocateur überlese ich den typen einfach. nein, eigentlich falsch: ich lese es, grinse, schüttle den kopf und lese weiter.

ignorieren ist die einzige möglichkeit, wenn er groben unfug verzapft sollte man den fragesteller drauf aufmerksam machen. mit jakob zu diskutieren ist völlig sinnlos.

tiger

@levay Wenn das Brett nicht so geduldig wäre

Ich wäre da mit der Formulierung sehr vorsichtig. Für
„Bedürftige“ ist sicher ein weiter Begriff, aber ich würde
darunter nur jemanden verstehen, der zumindest nicht über dem
Niveau eines Sozialhilfeempfängers lebt. Trifft das auf deinen
Bekannten nicht zu, dann kann Betrug (§ 263 StGB) vorliegen.
Das wäre etwa auch der Fall, wenn jemand in abgetragenen
Klamotten betteln geht, der eigentlich ziemlich viel Kohle
hat. Denn das ist eine Täuschungshandlung.

Darf man lachen Täuschungshandlung Alte Kleidung.

Nun gut

Levay

Wenn das Brett nicht so geduldig wäre.

Die (bewußte) Vermögenseinbuße soll, wie für diese Fälle kennzeichnend ist, nach den Vorstellungen des Gebenden durch Erreichen eines bestimmten nicht vermögensrechtlichen Zweckes ausgeglichen werden. Wird dieser Zweck verfehlt, so wird das Vermögensopfer auch wirtschaftlich zu einer unvernünftigen Ausgabe, die auf Täuschung beruht. Allerdings kann, soll § 263 StGB nicht seines Charakters als einer Vorschrift zum Schutze des Vermögens beraubt und zu einer Vorschrift zum Schutze der Dispositionsfreiheit umgestaltet werden, nicht jeder auf Täuschung beruhende Motivirrtum die Strafbarkeit begründen. Erforderlich ist vielmehr die Verfehlung eines Zweckes, der dem Verfügenden in der konkreten Situation notwendig und sinnvoll erscheint, sei es, daß er einen sozialen, sei es, daß er einen indirekt wirtschaftlich relevanten Zweck verfolgt (vgl. BGH NJW 1992, 2167; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 101 ff.; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 167 ff.).

Dies bedeutet das der Verfügende den Zweck auch kennt, „Bedürftige“ ist ein dehnbarer Begriff der nicht Wertgeschützt, sondern neutral ist.

Anders wäre das wir sammeln für´s Rote Kreuz oder Caritas da wären wir einer Meinung.
aber so ???
Betrug NEIN.

Nur bei deiner Vorstellung.

Jakob

Gegner glauben uns zu widerlegen, wenn sie ihre Meinung wiederholen und auf die unsrige nicht achten.
Johann Wolfgang von Goethe