Strafbar oder nicht? jva

Hallo ich habe mal eine frage Person A und Person B sitzen zurzeit in einer Justizvollzugsanstallt bei der Essensausgabe kam es zwischen Person A und Person B zu einer Rangelei.
Person A hat angefangen zuschubsen und Person B hat zurück geschubst dann hat Person A wieder geschubst und Person B ist hingefallen ohne sich zuverletzen. Der Vollzugsbeamte stand dabei in der nähe und hat Person A nach dem letzten schubser in seinen Haftraum eingeschlossen dann wurde Person B eingeschlossen beide Personen mussten zur Krankenstation und die stellten auch keine verletzungen fest. Beide Personen haben sich am nächsten Tag ausgesprochen und damit war für beide Personen die Sache erledigt jetzt will die Anstallt wissen wer angefangen hat und drohen beide mit einer Strafanzeige und drohen das man so bis zum Strafende bleiben muss obwohl bei beiden die Vorzeitige Entlassung angezeigt ist. ist so ein verhalten überhaupt rechtens???

vielen dank.

Hallo;

dann hat Person A wieder geschubst

mit welcher Intention hat denn A geschubst?

Die vermeintliche KV wäre ein Antragsdelikt, d.h. sie wird normalerweise nicht verfolgt, es sei denn, dass der Geschädigte einen Strafantrag stellt oder der StA ein besonderes öffentliches Interesse sieht. Die JVA könnte natürlich die Straftat anzeigen, ob der StA darauf eingeht, ist 'ne andere Sache.

Man sollte die Sachen voneinander trennen. Einerseits steht da ein evtl. strafrechtlich relevantes Verhalten, andererseits aber das grundsätzliche Verhalten der Gefangenen, das durchaus eine Rolle bei der Beurteilung einer vorzeitigen Entlassung spielen kann - Straftat hin oder her - .
Wie würdest du es sehen, wenn erwachsene Männer bei Meinungsverschiedenheiten Gewalt - wenn auch nur geringe - anwenden (das Schubsen ist nichts anderes). Das ist keine Art der Problemlösung, wie man sie sich in einer zivilisierten Gesellschaft vorstellt - und der Gefangene zeigt doch damit, dass er eben (noch?) nicht bereit ist, in die „normale“ Welt zurückzukehren.

ist so ein verhalten überhaupt rechtens?

Das Schubsen sicherlich nicht.

Gruss

Iru

Hallo,

haben sich am nächsten Tag ausgesprochen und damit war für
beide Personen die Sache erledigt jetzt will die Anstallt
wissen wer angefangen hat und drohen beide mit einer
Strafanzeige und drohen das man so bis zum Strafende bleiben
muss obwohl bei beiden die Vorzeitige Entlassung angezeigt
ist. ist so ein verhalten überhaupt rechtens???

die vorzeitige Entlassung ist natürlich vom Verhalten des Inhaftierten abhängig. Sie ist eine Kann-Bestimmung. Keineswegs besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vorzeitige Entlassung. Verhält sich ein Inhaftierter nicht in der Form, die eine vorzeitige Entlassung rechtfertigen würde, muss er halt die reguläre Haftzeit „abbrummen“.

Gruß

S.J.

ist ne kleine rangelei ein grund, die vorzeitige Entlassung grundsätzlich zu verweigern? Wenn es so ist, dann ist was faul in diesem staat…

ist ne kleine rangelei ein grund, die vorzeitige Entlassung
grundsätzlich zu verweigern? Wenn es so ist, dann ist was faul
in diesem staat…

Ich würde sagen, dass etwas faul in unserem Staate wäre, wenn man Straftäter, die aus nichtigem Grund jemandem zu Boden strecken und damit zeigen, dass selbst die Haftstrafe nichts an ihrem Verhalten geändert hat, noch durch vorzeitige Entlassung belohnt würden.

S.J.

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Hallo,

auch eine „kleine Rangelei“ gehört unter zivilisierten Menschen nicht zum gängigen Konfliktlösungsprogramm. Ich fände es

faul in diesem staat,

wenn man Menschen, die auf solche Art ihre Konflikte lösen, noch mit vorzeitiger Haftentlassung „belohnt“.

Gruss

Iru

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