Strafbar oder nicht?

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Modellflieger fliegt mit seinem Flieger circa 1km von einer
Strasse entfernt. Durch einen technischen Defekt verliert der Pilot
die Kontrolle über das in diesem Moment sehr hoch (ca. 150 Meter)
fliegende Modell. Dummerweise waren alle Ruder in Normalposition,
das Flugzeug fliegt also im Gleitflug geradeaus Richtung Strasse
und trifft einen PKW, bei welchem die Seitenscheibe kaputt geht.
(Dieser Vorfall ist nie passiert, im wirklich passierten Fall
ist das Flugzeug ca. 2 Meter über das KFZ geflogen).
Ist dies strafbar?
Ich meine Modellfliegen generell ist ja nicht verboten und mehr
Abstand geht ja wirklich nicht.
Gruss

Hallo Diggi,

wer einen Unfall verursacht, muss dafür gerade stehen. Wer sich im Straßenverkehr fahrlässig verhält, muss mit Strafe rechnen.

Gruß!

Horst

So, wie du den Fall schildert, dürfte kein Vorsatz und wohl nicht einmal Fahrlässigkeit vorgelegen haben. Dann aber scheidet jede denkbare Strafbarkeit von vornherein aus.

Ich meine Modellfliegen generell ist ja nicht verboten und
mehr Abstand geht ja wirklich nicht.

Für den Unfall: So fern keine grobe Fahrlässigkeit mit am Werk war, gilt bei technischen Defekten von Modellflugzeugen das gleiche wie beim Auto. Ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (auch technische Fahrlässigkeit!) keine Strafbarkeit.
Naja, sofern nicht gegen Regelungen der LuftVO oder LuftVZO verstoßen wurden, was sich aus dem Beitrag aber so nicht ergibt. Modellflieger müssen laut LuftVZO eine Haftpflichtversicherung haben und Modelle mit einem Gewicht > 5kg brauchen eine Genehmigung.

Hallo!

wer einen Unfall verursacht, muss dafür gerade stehen. Wer
sich im Straßenverkehr fahrlässig verhält, muss mit Strafe
rechnen.

Ich hab auch noch so einen Kalenderspruch, meiner steht sogar im Grundgesetz! Er lautet:

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Also, Butter bei die Fische: Was glaubst Du, welche Straftat könnte vorliegen?

Das war übrigens auch die Ausgangsfrage.

4 „Gefällt mir“

Hallo!

Laienfrage: „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ wäre das nicht? Da reichte ja „einfache“ Fahrlässigkeit.

Jan

Laienfrage: „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ wäre
das nicht? Da reichte ja „einfache“ Fahrlässigkeit.

Laienantwort: Auch wenn Modellflieger gehalten sind, mögliche Schäden möglichst auch auszuschließen, kann man sie auch nicht in die Wüste schicken. Der Schilderung nach lag ein technischer Defekt vor, wenn, dann könnte man also argumentieren, daß 1,5km nicht weit genug sind. Naja, 1500m sind nicht wirklich soooo viel, und 1500m von einem Chemiewerk entfernt hätte ich da aber auch so meine Zweifel… ^^
Modellflieger haben die gleichen Rechte und Pflichten wie z.B. ein Ballonfahrer, und der muss ggf. auch mal auf einer Straße runter…
§ 315b StGB zielt mMn auch eher in eine andere Richtung:
http://www.123recht.net/-315b-StGB-Gef%C3%A4hrliche-…