Strafbar? Tageskind als Nicht-Tagesmutter?

Hallo,

Macht man sich heutzutage nach den ganzen neuen pflege Verordnungen/Gesetzen strafbar wenn man 2 Tage ein Kind einer Freundin bei sich hat während sie arbeitet?

Früher fiel Alles derart unter Babysitten und gut wars und nun?

Ich habe irgendwo was von 15 Std. Gelesen als nicht Tagesmutter aber konnte nicht entnehmen ob monatlich/wöchentlich?!?

Wäre toll wenn jemand von Euch da weiter wüsste.

Danke im vorraus und Gruß
Jennifer Krüger

Hallo wildjenna,

Grundsätzlich ist heute die Kinderbetreuung nicht mehr ohne eine entsprechende Qualifikation möglich. Eine Nachbarschaftshilfe gibt es aber immer noch. Dazu müssen aber ein paar Kriterien eingehalten werden.

  1. es darf kein Entgeld bezahlt werden
  2. es dürfen nicht mehr als 15 Std. Betreuung / Woche sein
  3. es darf nicht länger als 3 Monate sein

Ich hoffe dir hilft diese Information weiter.
LG,

Hallo,

Macht man sich heutzutage nach den ganzen neuen pflege
Verordnungen/Gesetzen strafbar wenn man 2 Tage ein Kind einer
Freundin bei sich hat während sie arbeitet?

Früher fiel Alles derart unter Babysitten und gut wars und
nun?

Hallo!

Qualifizierte Tagesmutter solltest du sein. Bei mehr als 15 Std. wöchentlcher Betreuungszeit brauchst du eine Pflegeerlaubnis und musst die erforderlichen Versicherungen( Haftpflichtversicherung für dich und die Kinder und eine Unfallversicherung für die Kinder) abschließen.Das würde ich dir aber unter allen Umständen empfehlen, denn was machst du wenn etwas passiert? Du haftest dann privat, denn deine normale Haftpflichtversicherung deckt hier nichts ab).
Da du selbstständig tätig bist musst du dich selbst bei der Rentenkasse anmelden (Pflichtversicherung!), bei der Krankenkasse deines Mannes nachfragen ob du noch über ihn krankenversichert sein kannst,sonst benötigst du eine eigene Krankenversicherung. Und du musst deinen Verdienst beim Finanzamt per Einkommenserklärung versteuern.
Ich habe nach bestem Wissen geantwortet und hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

Ich habe irgendwo was von 15 Std. Gelesen als nicht
Tagesmutter aber konnte nicht entnehmen ob
monatlich/wöchentlich?!?

Wäre toll wenn jemand von Euch da weiter wüsste.

Danke im vorraus und Gruß
Jennifer Krüger

Hallo Jennifer ,
ja es ist teoretisch nicht mehr erlaubt, aber nicht strafbar.
Wenn Du in der Woche mehr als 15 h und es regelmäßig und länger als 3 Monate andauert. Dann muß man bei uns in Bremen sich als Tagesmutter qualifizieren.
Aber wenn ihr euch privat über das Geld einig seid ( oder du es umsonst machst)und ihr es nicht vom Amt bezahlt haben wollt, ist es in meinen Agen ok. Ihr müßt es ja nicht an die große Glocke hängen.
Falls evtl. doch mal ein kleiner Unfall passiert, dann war das Kind zu Besuch.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Inga

Hallo,

sorry war im Urlaub kann aber auch nichts zu dem Thema sagen.Liebe Grüsse Regina