Strafbar,wenn man so tut als sei man jmd. anderes?

Folgender Fall:

Verkäufer X ist Verkäufer auf eBay Amerika und verkauft einen Artikel an Käufer Z aus Amerika UND einen weiteren Artikel an Käufer Y aus Deutschland.

Käufer Y aus Deutschland schreibt unter einer seiner 10 verschiedenen eMail-Adressen Verkäufer X auf Englisch an und sagt: „Ich bin Käufer Z, bitte versenden Sie den Artikel (von Käufer Z) an Person A nach Deutschland.“

Käufer Y aus Deutschland rechnet eventuell damit (oder aber auch nicht), dass Käufer Z (er ist in Amerika, wohlgemerkt, und weiß nicht, wer ihm wirklich schreibt) für SEINEN Artikel bezahlt und Verkäufer X DESSEN Artikel an Käufer Y aus Dtsl. versendet (der ja für den Artikel eben NICHT bezahlt hat, dies aber auch nie behauptet hat, sondern nur meinte, er SEI Käufer Z aus Amerika).

Kann Käufer Y nun für seine Tat haftbar gemacht werden, ist seine Aktion, sich als Käufer Z ausgegeben zu haben, strafbar und ein Anwalt (aus dem Ausland / Amerika) kann eingeschaltet werden (da Verkäufer X und Käufer Z ja in Amerika wohnen)?

Oder geht das alles noch einfach als ein „schlechter Scherz“ durch?

Hallo,

ich habe weder verstanden, was man damit erreichen will, noch habe ich verstanden, wie der deutsche Käufer denn die Daten des anderen Kaufs hat.

Zur Strafbarkeit fällt mir nur der (wunderschön formulierte) 263 StGB ein:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruss

Hans-Jürgen

Kann Käufer Y nun für seine Tat haftbar gemacht werden, ist
seine Aktion, sich als Käufer Z ausgegeben zu haben, strafbar

Ja, du hast die Definition des Betruges wunderbar getroffen.
Täuschung des Verkäufers, um was zu bekommen, was einem nicht zusteht.

und ein Anwalt (aus dem Ausland / Amerika) kann eingeschaltet
werden (da Verkäufer X und Käufer Z ja in Amerika wohnen)?

§3 StGB: Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.

§9 StGB: Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat
(die e-Mail wurde in D geschrieben?)

oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist
oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

(der Erfolg wäre eine Warenlieferung in D)

Nun bin ich nur Laie, aber ich halte diese Formulierungen für eindeutig.

Oder geht das alles noch einfach als ein „schlechter Scherz“
durch?

§263 StGB, Absatz 2: „Der Versuch ist strafbar.“
Es wird wohl auf die Ernsthaftigkeit des Versuchs an, ob man es noch als Scherz auffassen kann.