Strafbar?

Liebe wwwler,

bei uns kam heute im Büro vor dem Hintergrund der Eröffnung des Daschner-Folter-Prozesses in Frankfurt folgende Frage auf:

Ist es eigentlich verboten (bzw. strafbar), öffentlich anzukündigen, die mögliche Strafe eines anderen zu bezahlen, wenn dieser verurteilt wird und das dann ggf. auch zu tun?

Nehmen wir mal fiktiv an, die (ja nicht eben armen) Eltern des ermordeten Jungen würden in einer Pressemitteilung ankündigen, dass sie für den Fall, dass Herr Daschner für sein Verhalten eine Geldstrafe erhalten würde, diese übernehmen und den Verurteilten darüber hinaus fürstlich mit Geld überhäufen würden, so dass der eventuelle Verlust von Pensionsansprüchen mehr als doppelt wettgemacht würde. Würden sie sich damit strafbar machen (und wenn ja: wie heißt das Delikt)? Und wenn nein: Wäre die Staatsanwaltschaft in so einer Situation dann gehalten, eine Haftstrafe zu fordern, da eine Geldstrafe ja geradezu einer Belohnung gleichkäme? Hat es in Deutschland schon Fälle gegeben, in denen Geldstrafen von „Unterstützern“ der Straftat beglichen wurden?

Über eine rechtliche (nicht moralische) Beantwortung der Frage würde ich mich freuen.

Viele Grüße,

Matthias

StGB § 258 Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

hallo.

Hat es in Deutschland
schon Fälle gegeben, in denen Geldstrafen von „Unterstützern“
der Straftat beglichen wurden?

ja. die spenden an helmut kohl (bzw. die cdu) zum beispiel. schumacher & co. wurden aber meines wissens nicht strafrechtlich verfolgt.

gruß

michael

Hierfür kein Sternchen, Herr Kollege.

„Die Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte ist nach BGH St 37, 226 keine Vollstreckungsvereitelung“

Vor allem könnte man dann auch unterstellen, es wurde von vornherein Geld geboten für die Durchführung und das wäre dann schon wieder strafbar.

mfg
Simon

Es könnte als Missachtung des Gerichts ausgelegt werden wenn man das VOR der Verhandlung ankündigt.

MfG Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich hatte das als höchst umstritten im Kopf.

Levay

Äh… also gut, ich habe vom Tröndle nur die 50. Auflage, da steht aber keineswegs drin, dass das nicht umstritten sei. Welche Auflage hast du, und wie genau wird die Stelle mit dem „nicht umstritten“ bei dir formuliert?

Abgesehen davon, dass in der 50. Auflage der von dir behauptete Hinweis des „nicht umstritten“-seins fehlt, werden hier namhafte Skeptiker aufgeführt, etwa Lackner, offenbar ja auch Tröndle selbst (bzw. der Kommentar); weitere Ausführungen schenkt sich Tröndle erfahrungsgemäß als Rechtsprechungskommentar.

Levay

Hm … äh … ja, also bei der antiquarischen 49. Auflage, die ich halt gestern so auf dem Schreibtisch liegen hatte, steht unter Rn.9:
„Der BGH hat damit die umstrittene Frage eindeutig, aber kriminalpolitisch bedenklich entschíeden“.

Wie gesagt, ich find’s ja auch nicht gut. Vor allem, wenn’s vor der Hauptverhandlung schon angekündigt wird.

Hallo,

Ist es eigentlich verboten (bzw. strafbar), öffentlich
anzukündigen, die mögliche Strafe eines anderen zu bezahlen,
wenn dieser verurteilt wird und das dann ggf. auch zu tun?

Nehmen wir mal fiktiv an, die (ja nicht eben armen) Eltern des
ermordeten Jungen würden in einer Pressemitteilung ankündigen,

eine solche Pressemitteilung der Eltern würde ich als " mit dem Tod des Kindes noch Geld machen" bezeichnen.

dass sie für den Fall, dass Herr Daschner für sein Verhalten
eine Geldstrafe erhalten würde, diese übernehmen und den
Verurteilten darüber hinaus fürstlich mit Geld überhäufen
würden, so dass der eventuelle Verlust von Pensionsansprüchen
mehr als doppelt wettgemacht würde. Würden sie sich damit
strafbar machen (und wenn ja: wie heißt das Delikt)? Und wenn
nein: Wäre die Staatsanwaltschaft in so einer Situation dann
gehalten, eine Haftstrafe zu fordern, da eine Geldstrafe ja
geradezu einer Belohnung gleichkäme? Hat es in Deutschland
schon Fälle gegeben, in denen Geldstrafen von „Unterstützern“
der Straftat beglichen wurden?

In einem Strafverfahren ist die Schuld festzustellen. Die Schuld wird mit Geldstrafe oder Haftstrafe geahndet. Wenn jemand wider Erwarten die Gelder für eine Geldbusse erhalten sollte, kann die Staatsanwaltschaft nicht aus diesem Grund eine Haftstrafe fordern, weil eine andere Seite die Kosten trägt.

Zwar wird dies nach Tröndle als „kriminalpolitisch bedenklich“ angesehen ( diese Meinung kann man durchaus vertreten, weil der Täter letztlich seine Vorgehen dann nicht als Strafe empfindet, Strafe aber ein Charakter des Ergebnises des Verfahrens sein soll), doch strafbar macht sich der Spender sicher nicht.

Ob es im Interesse der Beteiligten liegt, dass vor einem Prozess eine solche Vereinbarung oder Zusage öffentlich bekannt wird oder wie in der Parteispende Kohl die Spender sich öffentlich rühmen, ist zwar moralisch ( sofern man " geistige Unterstützung und Billigung einer Straftat" unterstellt ) verwerflich, juristisch nicht angreifbar.

Gruss Günter

Die Logik verstehe ich jetzt nicht GANZ :wink:

Ein Meinungsstreit wird doch nicht dadurch beendet, dass ein Gericht (inkl. der höchsten Gerichte) eine Entscheidung fällt. Und in deinem Zitat steht auch nichts dergleichen, da steht nur, welche Ansicht der BGH vertritt.

Aber eeeeegal. Wir wollen ja nicht kleinlich werden. Du hast insofern Recht, als dass letztlich die Meinung des BGH die entscheidende ist, nicht in den Rechtswissenschaften, aber in der Rechtspraxis. Hierzu gilt natürlich aber noch die Einschränkung, dass auch der BGH umdenken kann.

Wie du bin ich im Übrigen der Meinung, dass die Entscheidung ziemlich bedenklich ist. Wenn das keine Strafvereitelung ist, weiß ich auch nicht…

Levay

Vielleicht Steuerrecht??
Hi !

Zwar wird dies nach Tröndle als „kriminalpolitisch bedenklich“
angesehen ( diese Meinung kann man durchaus vertreten, weil
der Täter letztlich seine Vorgehen dann nicht als Strafe
empfindet, Strafe aber ein Charakter des Ergebnises des
Verfahrens sein soll), doch strafbar macht sich der Spender
sicher nicht.

Kann man im Sinne der Allgemeinheit nur hoffen, dass der „Spender“ es unterlässt eine Schenkungssteuer-Erklärung abzugeben. Dann könnte man über das Steuerstrafrecht vielleicht doch noch was erreichen.

BARUL76

Was ist denn „vereitelt“? Was bedeutet es, einen Richter zu „vereiteln“? Vielleicht kann ein Deutschlehrer hier weiterhelfen. Meines Wissens nach können nur Taten vereitelt werden, aber keine Personen.

Jo, wir heben den Rechtsstaat auf. Ob eines Tages du dann mal in eine Situation gerätst, in dem du dir wünscht, dass wir einen Rechtsstaat hätten…?

Man weiß es nicht.

Zu wünschen wäre es dir nicht.

Levay

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Was ist denn „vereitelt“? Was bedeutet es, einen Richter zu
„vereiteln“? Vielleicht kann ein Deutschlehrer hier
weiterhelfen. Meines Wissens nach können nur Taten vereitelt
werden, aber keine Personen.

Moin, moin Michael,

sachlich gebe ich Dir Recht, aber ich finde, wenn Du Dich schon über falsche Ausdrücke mokierst (die unschwer als Verschreibung von „verurteilt“ zu erkennen sind), solltest Du erst mal vor der eigenen Nase kehren: es heißt nicht „meines Wissens nach“, sondern entweder „meines Wissens“ oder „meinem Wissen nach“.

Gruß - Rolf

Hi,

(…)sachlich gebe ich Dir Recht, aber ich finde, wenn Du Dich
schon über falsche Ausdrücke mokierst (die unschwer als
Verschreibung von „verurteilt“ zu erkennen sind), solltest Du
erst mal vor der eigenen Nase kehren: es heißt nicht „meines
Wissens nach“, sondern entweder „meines Wissens“ oder „meinem
Wissen nach“.

wenn es dann schön sauber vor euren Nasen ist, dann könnt ihr euch ja mal eingehender mit der deutschen Sprache befassen… :wink:)

*duckundrennweg*

Gruß Marlon

Es könnte als Missachtung des Gerichts ausgelegt werden wenn
man das VOR der Verhandlung ankündigt.

Hä?

Danke für den Verteidigungsversuch, aber es war kein Schreibfehler … es war ein Wortspiel und wer es nicht verstanden hat, war na nun klar zu sehen.

und @Levay: Wenn dieser Rechtsstaat einen Rettungsversuch eines Kindes bestraft, dann sch*** ich auf diesen.

Viele Grüße euch allen

Walter

Wenn dieser Rechtsstaat einen Rettungsversuch
eines Kindes bestraft, dann sch*** ich auf diesen.

Daß wir keinen Rechtsstaat haben, zeigt schon die Anklage und wird auch ein lächerliches Urteil unter Beweis stellen.
Es geht hier nicht um einen Rettungsversuch sondern um schwere Straftaten im Amt.